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Thema: Missbrauch des Demonstrationsrecht

  1. #11
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Missbrauch des Demonstrationsrecht

    Zitat Zitat von McDuff Beitrag anzeigen
    Punkt 1 wird dazu führen, daß die Gegenseite Randalierer entsendet um Schaden anzurichten, was letztendlich einem Demonstrationsverbot durch die Hintertür gleichkommt.
    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    100% Zustimmung!
    Würde ich bezweifeln, denn das Risiko erwischt zu werden, Schnellverfahren und sofortige Haftstrafe, nur um den politischen Gegner eins auszuwischen............
    Ein Arbeitsloser wird sich so etwas vielleicht ein, zweimal erlauben, dann wird die Haftstrafe zu lang. Da die Haftstrafe sofort an das Schnellverfahren vor Ort angetreten werden muss, dürfte sich jemand mit Arbeit das zweimal überlegen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #12
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    Standard AW: Missbrauch des Demonstrationsrecht

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Bis auf den Punkt 2 dürfte alles - und dies zurecht! - vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern.
    Jein jmw, das hängt von der Ausarbeitung der Bestimmungen ab, denn Artikel 8 GG besagt,

    Artikel 8

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
    (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
    Nun man könnte sich streiten, ob mein Vorschlag das Wesen des Demonstrationsrecht nach Artikel 8 angreift, aber ich bin der Meinung, das das nicht der Fall ist.
    Randalieren ist ein Widerspruch zur Bedingung das eine Versammlung friedlich verlaufen muss.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  3. #13
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Missbrauch des Demonstrationsrecht

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Würde ich bezweifeln, denn das Risiko erwischt zu werden, Schnellverfahren und sofortige Haftstrafe, nur um den politischen Gegner eins auszuwischen............
    Ein Arbeitsloser wird sich so etwas vielleicht ein, zweimal erlauben, dann wird die Haftstrafe zu lang. Da die Haftstrafe sofort an das Schnellverfahren vor Ort angetreten werden muss, dürfte sich jemand mit Arbeit das zweimal überlegen.
    Das Risiko, erwischt zu werden, hat jeder Randalierer.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  4. #14
    Österreich zuerst Benutzerbild von WIENER
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    Standard AW: Missbrauch des Demonstrationsrecht

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Bis auf den Punkt 2 dürfte alles - und dies zurecht! - vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern.
    In Österreich gilt Vermummungsverbot
    „ Wer in einem gewissen Alter nicht merkt , daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist , merkt es aus einem "gewissen" Grunde nicht .“

  5. #15
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Missbrauch des Demonstrationsrecht

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Das Risiko, erwischt zu werden, hat jeder Randalierer.
    Das ist zwar richtig, nur haben die entsprechenden Strafen nicht die Wirkung.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #16
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Missbrauch des Demonstrationsrecht

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Nun man könnte sich streiten, ob mein Vorschlag das Wesen des Demonstrationsrecht nach Artikel 8 angreift, aber ich bin der Meinung, das das nicht der Fall ist.
    Nun, ich bin der Ansicht, er täte es;
    und ich bin der Ansicht, das BVerG wär dieser Ansicht.

    Nämlich weil, oben wurde es schon angerissen, insbesondere Nr. 5 es Einzelpersonen möglich machen würde, Demonstrationen zwangsabzubrechen;

    und weil 3.II m.E. erhebliche Probleme bereitet angesichts 18.II GG.
    Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)

  7. #17
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Missbrauch des Demonstrationsrecht

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Nun, ich bin der Ansicht, er täte es;
    und ich bin der Ansicht, das BVerG wär dieser Ansicht.

    Nämlich weil, oben wurde es schon angerissen, insbesondere Nr. 5 es Einzelpersonen möglich machen würde, Demonstrationen zwangsabzubrechen;
    Dann ließ dir mal das Versammlungsgesetz durch, das eigentlich nur mehr durchgesetzt werden muss. Allein aus § 5 [Links nur für registrierte Nutzer], das ja verfassungskonform ist, lässt sich vieles mögliche ableiten.


    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    und weil 3.II m.E. erhebliche Probleme bereitet angesichts 18.II GG.
    Nach deiner Ansicht müsste schon das Versammlungsgesetz alleine wegen 18 II Problem bereiten, jedoch ist das Gesetz bis jetzt verfassungskonform.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #18
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Missbrauch des Demonstrationsrecht

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Nach deiner Ansicht müsste schon das Versammlungsgesetz alleine wegen 18 II Problem bereiten, jedoch ist das Gesetz bis jetzt verfassungskonform.
    Es ist als Gesetz verfassungskonform;
    aber in der Anwendung hört man ja immer wieder in den Medien, wie Demonstrationsverbote aufgehoben werden, was dann ja wohl auch heisst, dass das Gesetz dergestalt formuliert ist, dass durchaus die Möglichkeit besteht, es so weit auszulegen, dass das Versammlungsrecht unzulässig beschnitten würde.
    Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)

  9. #19
    Mitglied Benutzerbild von Rowlf
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    Standard AW: Missbrauch des Demonstrationsrecht

    Zitat Zitat von WIENER Beitrag anzeigen
    In Österreich gilt Vermummungsverbot
    In Deutschland auch
    ...Hast du Ideen, oder haben Ideen dich?...

    Linksfraktion und Feminist


  10. #20
    Österreich zuerst Benutzerbild von WIENER
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    Standard AW: Missbrauch des Demonstrationsrecht

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Es ist als Gesetz verfassungskonform;
    aber in der Anwendung hört man ja immer wieder in den Medien, wie Demonstrationsverbote aufgehoben werden, was dann ja wohl auch heisst, dass das Gesetz dergestalt formuliert ist, dass durchaus die Möglichkeit besteht, es so weit auszulegen, dass das Versammlungsrecht unzulässig beschnitten würde.
    Gefühlsmäßig würde ich sagen, Punkt 3 würde auch im relativ rechteren Österreich tatsächlich kaum durchführbar sein, weil es gegen bestimmte Punkte der Verfassung verstößt.
    „ Wer in einem gewissen Alter nicht merkt , daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist , merkt es aus einem "gewissen" Grunde nicht .“

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