Würde ich bezweifeln, denn das Risiko erwischt zu werden, Schnellverfahren und sofortige Haftstrafe, nur um den politischen Gegner eins auszuwischen............
Ein Arbeitsloser wird sich so etwas vielleicht ein, zweimal erlauben, dann wird die Haftstrafe zu lang. Da die Haftstrafe sofort an das Schnellverfahren vor Ort angetreten werden muss, dürfte sich jemand mit Arbeit das zweimal überlegen.