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Thema: Abschiebung von EU-Bürgern.

  1. #1
    GOTT MIT UNS Benutzerbild von McDuff
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    Standard Abschiebung von EU-Bürgern.

    Was wird hier immer von unüberwindlichen Abschiebungshindernissen gesprochen, wenn es um EU- und nicht EU-Bürger geht die abgeschoben werden sollen. EU geht gar nicht und niocht EU kaum.
    Dabei ist es wohl ganz leicht und gesetzlich klar geregelt:

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    Ein verwirrter alter Brite soll aus dem Grunde per Gesetz abgeschoben werden, weil der Steuerzahler für ihn aufkommen muß!

    Wenn das so einfach ist, dann wären unsere Sozialkassen ja bald entlastet, wenn man bedenkt wer sich hier auf Steuerzahlers Kosten alles aufhält.
    "Bund der Kaisertreuen"

  2. #2
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Abschiebung von EU-Bürgern.

    Zitat Zitat von McDuff Beitrag anzeigen
    Was wird hier immer von unüberwindlichen Abschiebungshindernissen gesprochen, wenn es um EU- und nicht EU-Bürger geht die abgeschoben werden sollen. EU geht gar nicht und niocht EU kaum.
    Dabei ist es wohl ganz leicht und gesetzlich klar geregelt:

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    Ein verwirrter alter Brite soll aus dem Grunde per Gesetz abgeschoben werden, weil der Steuerzahler für ihn aufkommen muß!

    Wenn das so einfach ist, dann wären unsere Sozialkassen ja bald entlastet, wenn man bedenkt wer sich hier auf Steuerzahlers Kosten alles aufhält.
    Das ist eben nicht so einfach - haette der Mann in D-Land eingezahlt oder sich lange genug aufgehalten um eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, kannst Du ihn nicht mehr abschieden. Es geht hier nur um den Fall, wer zahlt. Im Prinzip hat die britische Behoerde zu zahlen.

    Das waere das gleiche, wenn Du hier auf die Insel kaemmest und zum Job-Centre gehen wuerdest mit der Bitte doch zu zahlen, wenn die dt. Behoerden nicht fuer Dich zahlen, wirst Du auch zurueckgeschickt. Hast Du Dich aber hier schon ein paar Jahre aufgehalten, muesse die britischen Behoerden Dich wie einen Briten behandeln.

  3. #3
    GOTT MIT UNS Benutzerbild von McDuff
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    Standard AW: Abschiebung von EU-Bürgern.

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Das ist eben nicht so einfach - haette der Mann in D-Land eingezahlt oder sich lange genug aufgehalten um eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, kannst Du ihn nicht mehr abschieden. Es geht hier nur um den Fall, wer zahlt. Im Prinzip hat die britische Behoerde zu zahlen.

    Das waere das gleiche, wenn Du hier auf die Insel kaemmest und zum Job-Centre gehen wuerdest mit der Bitte doch zu zahlen, wenn die dt. Behoerden nicht fuer Dich zahlen, wirst Du auch zurueckgeschickt. Hast Du Dich aber hier schon ein paar Jahre aufgehalten, muesse die britischen Behoerden Dich wie einen Briten behandeln.

    Anscheinend reichen ja hier schon ein paar jahre Gefängnis für eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung. Oder glaubst du das z.B. der griechische U-Bahn-Schläger hier eingezahlt hat?
    Entweder ist das alles ein Politschwindel oder es besteht dringender Nachbesserungsbedarf bei der Aufenthaltsregelung.
    "Bund der Kaisertreuen"

  4. #4
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Abschiebung von EU-Bürgern.

    Zitat Zitat von McDuff Beitrag anzeigen
    Anscheinend reichen ja hier schon ein paar jahre Gefängnis für eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung. Oder glaubst du das z.B. der griechische U-Bahn-Schläger hier eingezahlt hat?
    Es reicht gewoehnlicherweise aus, zu erklaeren, dass man Arbeit sucht, nur bekommst Du keine Zahlungen.

    Eine "echte" Abschiebung von EU-Buerger wg. Straftaten ist nur dann moeglich, wenn man davon ausgeht, dass diese Person die oeffentliche Sicherheit so stark gefaehrdet, dass es dem Aufenthaltsstaat nicht mehr zu zumuten ist. Eine Abschiebung kann sich dann aber erheblich verzoegern, da hier der Recurs bis zum Gerichtshof in Luxemburg moeglich ist, da es sich um die verbindliche Auslegung der "Acquis Communautaire" handelt, fuer der Gerichtshof in Luxemburg letztendlich verantwortlich ist.

    Wenn Du mal einwenig nach "Res Iudicata" und "EU Court of Justice" googlest, wirst Du sehen, wie weit der Gerichtshof in Luxemburg hier seine Rechte auslegt, um auch rechtkraeftige hoechstrichterliche Urteile von nationalen Gerichten zu kassieren zu koennen, weil er nicht gefragt wurde.

  5. #5
    GOTT MIT UNS Benutzerbild von McDuff
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    Standard AW: Abschiebung von EU-Bürgern.

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Es reicht gewoehnlicherweise aus, zu erklaeren, dass man Arbeit sucht, nur bekommst Du keine Zahlungen.

    Eine "echte" Abschiebung von EU-Buerger wg. Straftaten ist nur dann moeglich, wenn man davon ausgeht, dass diese Person die oeffentliche Sicherheit so stark gefaehrdet, dass es dem Aufenthaltsstaat nicht mehr zu zumuten ist. Eine Abschiebung kann sich dann aber erheblich verzoegern, da hier der Recurs bis zum Gerichtshof in Luxemburg moeglich ist, da es sich um die verbindliche Auslegung der "Acquis Communautaire" handelt, fuer der Gerichtshof in Luxemburg letztendlich verantwortlich ist.

    Wenn Du mal einwenig nach "Res Iudicata" und "EU Court of Justice" googlest, wirst Du sehen, wie weit der Gerichtshof in Luxemburg hier seine Rechte auslegt, um auch rechtkraeftige hoechstrichterliche Urteile von nationalen Gerichten zu kassieren zu koennen, weil er nicht gefragt wurde.

    Dann frage ich mixh wie dieser Greis die Sicherheit gefährdet. Hätte wohl einen totschlagen sollen um hierbleiben zu dürfen.
    Es wird Zeit, daß die Nationen sich wieder auf ihre Souveränität besinnen und sich ihr Recht nicht nehmen lassen. Ansosnten sind die Gesetze dieser Nationen nicht mehr das Papier wert auf dem sie gedruckt wurden.
    "Bund der Kaisertreuen"

  6. #6
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Abschiebung von EU-Bürgern.

    Zitat Zitat von McDuff Beitrag anzeigen
    Dann frage ich mixh wie dieser Greis die Sicherheit gefährdet. Hätte wohl einen totschlagen sollen um hierbleiben zu dürfen.
    Tut er nicht - wenn der Mann jemand aus sexueller Gier mit Obstmesser gehaeutet haette, waere sein Schutz durch das EU-Recht staerker, so wird er nur in das Land abgeliefert, dass fuer ihn zahlen muss. Das geht einfacher.

    Zitat Zitat von McDuff Beitrag anzeigen
    Es wird Zeit, daß die Nationen sich wieder auf ihre Souveränität besinnen und sich ihr Recht nicht nehmen lassen. Ansosnten sind die Gesetze dieser Nationen nicht mehr das Papier wert auf dem sie gedruckt wurden.
    Das sind sie, wenn sie EU/EG/EWG-Recht wiedersprechen schon nicht mehr seit ueber 40 jahren. Der Gerichtshof in Luxemburg entschied verbindlich 1964 (wer das noch nicht mitbekommen hat, hat einen wirklich "gesunden" Schlaf):

    "3 . ZUM UNTERSCHIED VON GEWÖHNLICHEN INTERNATIONALEN VERTRAEGEN HAT DER EWG-VERTRAG EINE EIGENE RECHTSORDNUNG GESCHAFFEN, DIE BEI SEINEM INKRAFTTRETEN IN DIE RECHTSORDNUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN AUFGENOMMEN WORDEN UND VON IHREN GERICHTEN ANZUWENDEN IST .

    DURCH DIE GRÜNDUNG EINER GEMEINSCHAFT FÜR UNBEGRENZTE ZEIT, DIE MIT EIGENEN ORGANEN, MIT DER RECHTS - UND GESCHÄFTSFÄHIGKEIT, MIT INTERNATIONALER HANDLUNGSFÄHIGKEIT UND INSBESONDERE MIT ECHTEN, AUS DER BESCHRÄNKUNG DER ZUSTÄNDIGKEIT DER MITGLIEDSTAATEN ODER DER ÜBERTRAGUNG VON HOHEITSRECHTEN DER MITGLIEDSTAATEN AUF DIE GEMEINSCHAFT HERRÜHRENDEN HOHEITSRECHTEN AUSGESTATTET IST, HABEN DIE MITGLIEDSTAATEN IHRE SOUVERÄNITÄTSRECHTE BESCHRÄNKT UND SO EINEN RECHTSKÖRPER GESCHAFFEN, DER FÜR IHRE ANGEHÖRIGEN UND SIE SELBST VERBINDLICH IST .

    DIESE AUFNAHME DER BESTIMMUNGEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS IN DAS RECHT DER EINZELNEN MITGLIEDSTAATEN UND, ALLGEMEINER, WORTLAUT UND GEIST DES VERTRAGES HABEN ZUR FOLGE, DASS ES DEN STAATEN UNMÖGLICH IST, GEGEN DIE VON IHNEN AUF DER GRUNDLAGE DER GEGENSEITIGKEIT ANGENOMMENE RECHTSORDNUNG NACHTRAEGLICHE EINSEITIGE MASSNAHMEN INS FELD ZU FÜHREN . SOLCHE MASSNAHMEN STEHEN DER ANWENDBARKEIT DER GEMEINSCHAFTSRECHTSORDNUNG DAHER NICHT ENTGEGEN . DEM VOM VERTRAG GESCHAFFENEN, SOMIT AUS EINER AUTONOMEN RECHTSQUELLE FLIESSENDEN RECHT KÖNNEN WEGEN DIESER SEINER EIGENSTÄNDIGKEIT KEINE WIE IMMER GEARTETEN INNERSTAATLICHEN RECHTSVORSCHRIFTEN VORGEHEN, WENN IHM NICHT SEIN CHARAKTER ALS GEMEINSCHAFTSRECHT ABERKANNT UND WENN NICHT DIE RECHTSGRUNDLAGE DER GEMEINSCHAFT SELBST IN FRAGE GESTELLT WERDEN SOLL .

    DIE STAATEN HABEN DADURCH, DASS SIE NACH MASSGABE DER BESTIMMUNGEN DES VERTRAGES RECHTE UND PFLICHTEN, DIE BIS DAHIN IHREN INNEREN RECHTSORDNUNGEN UNTERWORFEN WAREN, DER REGELUNG DURCH DIE GEMEINSCHAFTSRECHTSORDNUNG VORBEHALTEN HABEN, EINE ENDGÜLTIGE BESCHRÄNKUNG IHRER SOUVERÄNITÄTSRECHTE BEWIRKT, DIE DURCH SPÄTERE EINSEITIGE, MIT DEM GEMEINSCHAFTSBEGRIFF UNVEREINBARE MASSNAHMEN NICHT RÜCKGÄNGIG GEMACHT WERDEN KANN . "

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    ---

    Dazu noch eine kl. persoenliche Bemerkung: Fuer mich ist die Aufregung um den Lisabon-Vertrag ein klares Zeichen, dass viele Leute nicht kappiert haben, was jetzt schon in den Vertraegen steht und wie diese heute schon ausgelegt werden. Das meiste was an der gescheiterten EU-Verfassung und dem Lisabon-Vertrag kritisiert wird, ist schon seit Jahrzehnten EU-Recht und die Penner haben es nicht bekommen, obwohl alles veroeffentlich wird.
    Geändert von Rheinlaender (22.08.2008 um 06:29 Uhr)

  7. #7
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    Standard AW: Abschiebung von EU-Bürgern.

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Tut er nicht - wenn der Mann jemand aus sexueller Gier mit Obstmesser gehaeutet haette, waere sein Schutz durch das EU-Recht staerker, so wird er nur in das Land abgeliefert, dass fuer ihn zahlen muss. Das geht einfacher.




    Dazu noch eine kl. persoenliche Bemerkung: Fuer mich ist die Aufregung um den Lisabon-Vertrag ein klares Zeichen, dass viele Leute nicht kappiert haben, was jetzt schon in den Vertraegen steht und wie diese heute schon ausgelegt werden. Das meiste was an der gescheiterten EU-Verfassung und dem Lisabon-Vertrag kritisiert wird, ist schon seit Jahrzehnten EU-Recht und die Penner haben es nicht bekommen, obwohl alles veroeffentlich wird.

    Da sieht man was die EU bringt. Schutz für Verbrecher! Wie war das noch mit den Krähen?

    Sicher wird alles veröffentlicht, theoretisch. Praktisch aber so, daß es nur formell veröffentlich ist und so formuliert, daß es nur ein spezialisierter Jurist versteht. Nichts anderes als das Kleingedruckte bei Verträgen die auf die Übervorteilung eines Partners ausgelegt sind. Die wirklichen Penner sind die Politiker, die unterzeichnen was sie nicht verstehen und damit ihre Völker in die Pfanne hauen.
    Die Ablehnung der EU-Verfassung zeigt, daß die Bürger erwacht sind und die EU als den pseudodemokratischen Moloch sehen der sie ist.
    "Bund der Kaisertreuen"

  8. #8
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    Standard AW: Abschiebung von EU-Bürgern.

    Zitat Zitat von McDuff Beitrag anzeigen
    Da sieht man was die EU bringt. Schutz für Verbrecher! Wie war das noch mit den Krähen?

    Sicher wird alles veröffentlicht, theoretisch.
    Praktisch auch - das Offizielle Journal der EU ist zwei Mausklicks entfernt und ich zumindet schaue einmal die Woche mindestens hinein.

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    Wenn das Volk fuer seine ureigenensten Angelegenheiten nicht interessiert, dann ist das kaum der EU vorzuwerfen. Man kann nicht jedem Deppen alles nachtragen.

    Zitat Zitat von McDuff Beitrag anzeigen
    Praktisch aber so, daß es nur formell veröffentlich ist und so formuliert, daß es nur ein spezialisierter Jurist versteht.
    Und man kann komplexe Dinge nicht so einfach machen, dass jeder Depp sie versteht.

  9. #9
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    Standard AW: Abschiebung von EU-Bürgern.

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Dazu noch eine kl. persoenliche Bemerkung: Fuer mich ist die Aufregung um den Lisabon-Vertrag ein klares Zeichen, dass viele Leute nicht kappiert haben, was jetzt schon in den Vertraegen steht und wie diese heute schon ausgelegt werden. Das meiste was an der gescheiterten EU-Verfassung und dem Lisabon-Vertrag kritisiert wird, ist schon seit Jahrzehnten EU-Recht und die Penner haben es nicht bekommen, obwohl alles veroeffentlich wird.
    BTW: Du machst hier sehr schön deutlich, woran letztlich die meisten Verschwörungstheorien scheitern. Wer heutzutage etwas geheimhalten will, der verschließt es nicht im Panzerschrank, sondern veröffentlicht es. :]
    Ich stehe hier, ein Herkules mit Fackeln! Sie sollen lodern, leuchten, knistern und auch knackeln!
    Mitglied der FDL

  10. #10
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    Standard AW: Abschiebung von EU-Bürgern.

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Praktisch auch - das Offizielle Journal der EU ist zwei Mausklicks entfernt und ich zumindet schaue einmal die Woche mindestens hinein.

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    Wenn das Volk fuer seine ureigenensten Angelegenheiten nicht interessiert, dann ist das kaum der EU vorzuwerfen. Man kann nicht jedem Deppen alles nachtragen.



    Und man kann komplexe Dinge nicht so einfach machen, dass jeder Depp sie versteht.

    Also ist jeder Nichtjurist ein Depp? Interessant!
    Es ist aber die verdammte Pflicht der EUropolitiker diese komplexen Dinge zu verdeutlichen, ansonsten wird die EU immer als ein Zwang angesehen werden und an der Nichtakzeptanz durch die Völker zerbrechen.
    Schließlich sollte die EU für die Europäer da sein und nicht die Europäer für die EU. Aber das Letztere scheint immer mehr der Fall zu sein!
    "Bund der Kaisertreuen"

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