[Links nur für registrierte Nutzer]Verfassungsgericht entscheidet
Heß-Gedenkmarsch verboten
Das Bundesverfassungsgericht hat einen von Rechtsradikalen geplanten Gedenkmarsch für den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß verboten.
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Im Zweifel müsse der Gedenkmarsch allerdings verboten bleiben, weil sonst die Gefahr bestehe, dass der "öffentliche Friede" gestört werde.
Ich finde, solche Vorfälle sind eine Schande für unser Land.
Und das aus zwei Gründen:
1. Die Umstände von Hess Verhaftung in England sind offenbar noch nicht wirklich publik gemacht worden. Hier waren schon Artikel, z.T. von renomierten Historikern aus Oxford zitiert worden, welche die Ansicht nahe legten, dass die englische Regierung damals hinterlistig einen deutschen Unterhändler nach England gelockt hatte, um ihn dann erst einzukerkern, ohne ihm, wie das für Unterhändler allgemein üblich ist, freies Geleit zu geben, und dann später, wie die Obduktion vermuten ließ, umgebracht haben. Solche schmutzigen Praktiken der Engländer gehören angeprangert - und nicht Demos, die darauf hinweisen verboten.
2. Die Begründung für die Entscheidung des Gerichts ist eine Frechheit und spricht der Rede- und Demonstrationsfreiheit Hohn. Eine Meinungsäußerung darf nicht um eventueller Unannehmlichkeiten willen unterdrückt werden. Das Ganze wird noch dadurch ad absurdum geführt, dass hier z.B. Kurden ihre Demos machen dürfen, die dann nicht selten in wilden Gewaltkrawallen enden. Mai-Demos dito.
Hess mag Anhänger eines schlechten Regimes gewesen sein, wie hier jedoch die Redefreiheit und Richtigstellung der Geschichte unterdrückt wird, ist eine Schande.