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Thema: Deutsche Strafverfolger lassen Tauschbörsennutzer in Ruhe

  1. #1
    Foren-Veteran Benutzerbild von Schwarzer Rabe
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    Standard Deutsche Strafverfolger lassen Tauschbörsennutzer in Ruhe

    Generalstaatsanwälte geben neuen Leitfaden aus

    In vielen Bundesländern werden die Strafverfolger künftig nur noch gegen Intensivnutzer von Tauschbörsen vorgehen. Wer weniger als mehrere hundert oder einige tausend Dateien heruntergeladen hat, braucht die Staatsanwälte nicht mehr zu fürchten.

    Die Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen empfahlen ihren Internetfahndern Mitte Juli 2008, nur noch gewerbsmäßige Online-Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Focus. Ähnliche Leitlinien seien nach Angaben von Justiz- und Ministeriumssprechern auch in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt ausgegeben worden. Auch Niedersachsen werde bald folgen.

    Laut den neuen Vorgaben in Nordrhein-Westfalen drohen Filesharern erst dann Strafen, wenn sie mehr als 200 Dateien schwarz heruntergeladen haben. Im Süden Deutschlands kommen Tauschbörsennutzer erst bei einer Schadenshöhe von etwa 3.000 Euro in Konflikt mit dem Staatsapparat. Sachsen-Anhalts Beamte agieren erst bei 3.000 Dateien oder 200 Filmen.
    ...
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    Was sagt man dazu? Jemand der im Laden eine CD klaut wird härter bestraft als jemand, der in höherem Umfang im Internet stiehlt?
    Geändert von Schwarzer Rabe (07.08.2008 um 12:41 Uhr)

  2. #2
    a.D. Benutzerbild von Gärtner
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    Standard AW: Deutsche Strafverfolger lassen Tauschbörsennutzer in Ruhe

    Zitat Zitat von Schwarzer Rabe Beitrag anzeigen
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    Was sagt man dazu? Jemand der im Laden eine CD klaut wird härter bestraft als jemand, der in höherem Umfang im Internet stielt?
    Informier dich bitte erst mal. Strafbar ist nicht das Herunterladen, sondern das Anbieten von nicht dazu lizensiertem Material. Wenn du also deine eigene von dir bezahlte CD-Sammlung rippst und die Daten in eine Tauschbörse stellst, machst du dich strafbar. Wenn ich mir das Material herunterlade, mache ich mich hingegen nicht strafbar.
    "Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
    lang über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."

    Umberto Eco

  3. #3
    Foren-Veteran Benutzerbild von Schwarzer Rabe
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    Standard AW: Deutsche Strafverfolger lassen Tauschbörsennutzer in Ruhe

    Zitat Zitat von Der Gelehrte Beitrag anzeigen
    Informier dich bitte erst mal. Strafbar ist nicht das Herunterladen, sondern das Anbieten von nicht dazu lizensiertem Material. Wenn du also deine eigene von dir bezahlte CD-Sammlung rippst und die Daten in eine Tauschbörse stellst, machst du dich strafbar. Wenn ich mir das Material herunterlade, mache ich mich hingegen nicht strafbar.
    Auf dieses Material gibt es doch auch ein Copyright, oder nicht?

  4. #4
    Mitglied
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    Standard AW: Deutsche Strafverfolger lassen Tauschbörsennutzer in Ruhe

    Zitat Zitat von Der Gelehrte Beitrag anzeigen
    Informier dich bitte erst mal. Strafbar ist nicht das Herunterladen, sondern das Anbieten von nicht dazu lizensiertem Material. Wenn du also deine eigene von dir bezahlte CD-Sammlung rippst und die Daten in eine Tauschbörse stellst, machst du dich strafbar. Wenn ich mir das Material herunterlade, mache ich mich hingegen nicht strafbar.
    Oh, ich hatte das aber auch so verstanden dass das Runterladen eigentlich strafbar wäre weil da irgendwie der Obulus an den Rechteinhaber nicht weitergegeben werden kann.

  5. #5
    a.D. Benutzerbild von Gärtner
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    Standard AW: Deutsche Strafverfolger lassen Tauschbörsennutzer in Ruhe

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Oh, ich hatte das aber auch so verstanden dass das Runterladen eigentlich strafbar wäre weil da irgendwie der Obulus an den Rechteinhaber nicht weitergegeben werden kann.
    Naja, das ist ja auch nur eine theoretische Unterscheidung. De facto kannst du ja nur herunterladen, wenn du auch gleichzeitig Upload gibst und zack! hängst du im juristischen Netz.

    Allerdings soll hier noch einmal darauf hingewiesen werden, daß Tauschbörsen an sich keineswegs kriminell sind. Schließlich wird auch jede Menge legales Material getauscht, manche Firmen bieten bestimmtes Datenmaterial sogar via BitTorrent zum Download an. Und vergessen wir auch bitte nicht so manche Musikgruppe wie "Nine Inch Nails", die ganze Alben kostenfrei zum Download anbieten.
    "Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
    lang über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."

    Umberto Eco

  6. #6
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    Standard AW: Deutsche Strafverfolger lassen Tauschbörsennutzer in Ruhe

    Also Musik gibts jetzt doch alles bei youtube, ich brauch gar keine Tauschbörse mehr.

  7. #7
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    Standard AW: Deutsche Strafverfolger lassen Tauschbörsennutzer in Ruhe

    Zitat Zitat von Der Gelehrte Beitrag anzeigen
    Wenn ich mir das Material herunterlade, mache ich mich hingegen nicht strafbar.
    Du weisst doch aber sicher auch, dass alle P2P Programme (EMule, EDonkey, Morpehus, Torrents, usw), Deine Daten automatisch zur Verfügung stellen und dass Du daher automatisch eben strafbar bist.

    :cool2: :cool2: :cool2:
    Menschen sind grob in drei Kategorien zu unterteilen: Die Wenigen, die dafür sorgen, dass etwas geschieht…, die Vielen, die zuschauen, wie etwas geschieht…, und die überwältigende Mehrheit, die keine Ahnung hat, was überhaupt geschieht

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Wehrwolf
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    Standard AW: Deutsche Strafverfolger lassen Tauschbörsennutzer in Ruhe

    rapidshare

  9. #9
    a.D. Benutzerbild von Gärtner
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    Standard AW: Deutsche Strafverfolger lassen Tauschbörsennutzer in Ruhe

    Zitat Zitat von Doc Gyneco Beitrag anzeigen
    Du weisst doch aber sicher auch, dass alle P2P Programme (EMule, EDonkey, Morpehus, Torrents, usw), Deine Daten automatisch zur Verfügung stellen und dass Du daher automatisch eben strafbar bist.

    :cool2: :cool2: :cool2:
    Unsinn, ich bin nicht strafbar, weil ich anhand meiner IP-Adresse (in Kooperation mit meinem Internet Service Provider und den den Strafverfolgungsbehörden, und die ist noch recht umstritten) zu identifizieren bin. Eine etwaige Strafbarkeit ergibt sich aus Verstößen gegen Copyrightbestimmungen bzw. das Urheberrecht. Nicht jede zum Upload angebotene Datei erfüllt diese Bedingungen, das habe ich doch gerade eben erklärt.
    "Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
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    Umberto Eco

  10. #10
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Deutsche Strafverfolger lassen Tauschbörsennutzer in Ruhe

    Man kann den Upload auch blockieren. Macht nur keiner.
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

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