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Thema: Willkür in Legislative und Jurisdiktion

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  1. #1
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    Standard Willkür in Legislative und Jurisdiktion

    Das Urteil zur Rundfunkgebühr für PCs legt es nahe, sich noch einmal mit dem Thema "willkürliche Umdefinitionen in Gesetzen oder Urteilen" zu befassen.

    Im "Radarwarnerurteil" des BGH wurden seinerzeit Funkmeßgeräte zu Funkgeräten umdefiniert, um die Benutzung von Radarwarnern mit dem Mittel des Fernmelderechts zu verbieten. Sowohl das Verkehrsradargerät als auch das Radarwarngerät sind keine Fernmeldegeräte, fallen von der Sache her also nicht in den Geltungsbereich des Fernmelderechts.

    Bei den internetfähigen PCs gilt Vergleichbares, siehe [Links nur für registrierte Nutzer]

    Kennt jemand weitere Beispiele, wo sachlich falsche Definitionen benutzt werden, um letztlich Recht zu beugen?

  2. #2
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    Standard AW: Willkür in Legislative und Jurisdiktion

    "Sachlich falsche" kenne ich jetzt keine, aber über Umdefinitionen von unklaren Wortgebilden gibt es ganze Bücher, z.B. über den großen Zusammenhang W. Fikentscher et. al. 1997: Wertewandel - Rechtswandel.


    Beispielsweise galt früher das GG-Gebot über den "Schutz der Familie" als klare Norm gegen Abtreibungen, während es später als Norm für Abtreibungen interpretiert wurde, nach dem Motto: Die Familie leidet unter nicht-gewünschten Kindern und muss daher davor geschützt werden, und sie muss das selbst entscheiden dürfen usw.usf.

  3. #3
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Willkür in Legislative und Jurisdiktion

    Zitat Zitat von Chanan Beitrag anzeigen
    "Sachlich falsche" kenne ich jetzt keine, aber über Umdefinitionen von unklaren Wortgebilden gibt es ganze Bücher, z.B. über den großen Zusammenhang W. Fikentscher et. al. 1997: Wertewandel - Rechtswandel.
    Dafuer sind Richter auch da: Recht dem gesellschaftlichen Wandel anzupassen. Wie kaemen wir her auf der Insel sonst mit Gesetzen zu recht, die z. T. noch aus dem Hohen Mittelalter stammen? Nach dem formalen Recht haette man Diana, Princess of Wales, sonst den Hochverratsprozess machen muessen und sie koepfen. Das waere nur dem Volk nicht verstaendlich zu machen gewesen, als liess man Gesetz Gesetz sein. Aehnliches gilt z. B. heute fuer Gesetze, die harte Strafen fuer Kritik am Monarchen verlangen.

    Das Kind heisst hier "Custom of the people", das die Richter (bis heute formal des Koenigs) zu berucksichten haben, wenn sie Urteile sprechen und dabei u. U. auch ein Gesetz des Koenigs oder gar des Parlaments unberuecksicht lassen muessen, obwohl vom Wortlaut es so ein anderes Urteil erzwingen muesste.

    Das laueft hier schon seit paar rund 800 Jahren ganz gut.
    Geändert von Rheinlaender (03.08.2008 um 23:45 Uhr)

  4. #4
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    Standard AW: Willkür in Legislative und Jurisdiktion

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Das Kind heisst hier "Custom of the people", das die Richter (bis heute formal des Koenigs) zu berucksichten haben, wenn sie Urteile sprechen und dabei u. U. auch ein Gesetz des Koenigs oder gar des Parlaments unberuecksicht lassen muessen, obwohl vom Wortlaut es so ein anderes Urteil erzwingen muesste.

    Das laueft hier schon seit paar rund 800 Jahren ganz gut.
    Selbst wenn es seit 10 Millionen Jahren gut lief, ändert das nichts daran, dass das bald ein Ende hat, denn die atomistische Gesellschaftssicht, nach der es in GB 60 Millionen "customs of the people" gibt (klar, denn ein "Volk" kann wohl keinen "Custom" haben, denn was soll das sein, ein "Volk", nicht wahr?), die wird in ihrer vulgär-radikalen Form erst seit ca. 40 Jahren von Euch gepredigt und implementiert. Selbstverständlich kann kein Richter die customs von 60 Mio individualistischen Selbstverwirklichern berücksichtigen.

  5. #5
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Willkür in Legislative und Jurisdiktion

    Zitat Zitat von Chanan Beitrag anzeigen
    Selbstverständlich kann kein Richter die customs von 60 Mio individualistischen Selbstverwirklichern berücksichtigen.
    Genau das tun Richter, indem sie z. B. Klagen wegen "salacity" oder "blasphemy" nicht mehr annehmen, die sie vielleicht vor 60 Jahren noch angenommen haetten. Es ist auch aufgabe von Rihctern solchen Wertewandel zu beruecksichtigen, bishin zu Zivilprozessen, wo zumindest teilweise, obwohl kein formales Gesetz vorhanden ist, das Common Law so weiterentwicklet wurde, dass aussereheliche Verbindungen in bestimmten Aspekten von Richtern Ehen gleichgestellt sind.

  6. #6
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    Standard AW: Willkür in Legislative und Jurisdiktion

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Genau das tun Richter, indem sie z. B. Klagen wegen "salacity" oder "blasphemy" nicht mehr annehmen, die sie vielleicht vor 60 Jahren noch angenommen haetten. Es ist auch aufgabe von Rihctern solchen Wertewandel zu beruecksichtigen, bishin zu Zivilprozessen, wo zumindest teilweise, obwohl kein formales Gesetz vorhanden ist, das Common Law so weiterentwicklet wurde, dass aussereheliche Verbindungen in bestimmten Aspekten von Richtern Ehen gleichgestellt sind.
    In diesem Beispiel sprechen sie denjenigen Individuen, welche ihrer subjektiven Wertepräferenz nach Blasphemie für bestrafungswürdig halten, das Recht ab, für die "Customs of the people" konstitutiv zu sein, und beschränken es auf andere. Geht natürlich nicht anders, klar. Aber das dann Freiheit des Einzelnen zu nennen, ist doch wohl dann gewagt.

  7. #7
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    Standard AW: Willkür in Legislative und Jurisdiktion

    Zitat Zitat von Dr.Zuckerbrot Beitrag anzeigen
    Das Urteil zur Rundfunkgebühr für PCs legt es nahe, sich noch einmal mit dem Thema "willkürliche Umdefinitionen in Gesetzen oder Urteilen" zu befassen.

    Im "Radarwarnerurteil" des BGH wurden seinerzeit Funkmeßgeräte zu Funkgeräten umdefiniert, um die Benutzung von Radarwarnern mit dem Mittel des Fernmelderechts zu verbieten. Sowohl das Verkehrsradargerät als auch das Radarwarngerät sind keine Fernmeldegeräte, fallen von der Sache her also nicht in den Geltungsbereich des Fernmelderechts.

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    Kennt jemand weitere Beispiele, wo sachlich falsche Definitionen benutzt werden, um letztlich Recht zu beugen?
    Es wird halt alles so zurechtgebogen wie es dem System in den Kram passt. Die Tünche des demokratischen Anstrichs wird immer dünner.
    "Bund der Kaisertreuen"

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