Das Urteil zur Rundfunkgebühr für PCs legt es nahe, sich noch einmal mit dem Thema "willkürliche Umdefinitionen in Gesetzen oder Urteilen" zu befassen.
Im "Radarwarnerurteil" des BGH wurden seinerzeit Funkmeßgeräte zu Funkgeräten umdefiniert, um die Benutzung von Radarwarnern mit dem Mittel des Fernmelderechts zu verbieten. Sowohl das Verkehrsradargerät als auch das Radarwarngerät sind keine Fernmeldegeräte, fallen von der Sache her also nicht in den Geltungsbereich des Fernmelderechts.
Bei den internetfähigen PCs gilt Vergleichbares, siehe [Links nur für registrierte Nutzer]
Kennt jemand weitere Beispiele, wo sachlich falsche Definitionen benutzt werden, um letztlich Recht zu beugen?