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Thema: Barschel-Buch darf nicht veröffentlicht werden!

  1. #1
    bernhard44
    Gast

    Standard Barschel-Buch darf nicht veröffentlicht werden!

    Die Lübecker Staatsanwaltschaft war damit beauftragt, den Tod des Ministerpräsidenten Uwe Barschel zu klären. Nun wird ihrem Leiter verboten, seine Mord-These in einem Buch zu veröffentlichen.

    Karlsruhe - Der Leiter der Lübecker Staatsanwaltschaft, Heinrich Wille, darf sein Buch über den Tod des früheren Kieler Ministerpräsidenten Uwe Baschel (CDU) vorerst nicht veröffentlichen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm nach eigenen Angaben vom Dienstag eine Verfassungsbeschwerde Willes nicht zur Entscheidung an.

    Wille vertritt nach Gerichtsangaben die These, dass der im Oktober 1987 tot in der Badewanne seines Genfer Hotelzimmers aufgefundene Barschel ermordet wurde. Die 1998 eingestellten Ermittlungen zum Tod von Barschel waren von der Staatsanwaltschaft Lübeck geführt worden. Die Buchveröffentlichung zu dem Thema hatte der schleswig-holsteinische Generalstaatsanwalt Erhard Rex dem Lübecker Behördenleiter als Nebentätigkeit untersagt.
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  2. #2
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    Standard AW: Barschel-Buch darf nicht veröffentlicht werden!

    Das wundert mich jetzt aber schon!

    Sarkasmus - Modus aus!

    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  3. #3
    Re-Re-Educated Benutzerbild von derRevisor
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    Standard AW: Barschel-Buch darf nicht veröffentlicht werden!

    Wundert mich auch ein wenig.

    Aber er könnte dieses Buch doch veröffentlichen, wenn er nicht hauptberuflich in der Staatsanwaltschaft beschäftigt wäre und kein Vorgesetzter ihm Nebentätigkeiten untersagen könnte?

    Sind denn jemandem Details über den Inhalt des Buches bekannt?

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Barschel-Buch darf nicht veröffentlicht werden!

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
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    Was hat das Ganze denn mit Artikel 5 des Grundgesetzes zu tun mein lieber Bernhard. Es wurde nicht die Veröffentlichung der Kenntnisse komplett untersagt, sondern nur die Buchveröffentlichung, weil es eine Nebentätigkeit ist.
    Die Kenntnisse werden nicht unterdrückt, das geht aus dem Artikel hervor:

    Rex bat Wille stattdessen, seine Kenntnisse des Barschel-Verfahrens als Dokumentation in einer Schriftenreihe des Generalstaatsanwalts zu veröffentlichen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Barschel-Buch darf nicht veröffentlicht werden!

    Könnte mal jemand die Thesen des Herrn Wille in Kurzform hier schreiben?

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Barschel-Buch darf nicht veröffentlicht werden!

    Zitat Zitat von derRevisor Beitrag anzeigen
    Wundert mich auch ein wenig.

    Aber er könnte dieses Buch doch veröffentlichen, wenn er nicht hauptberuflich in der Staatsanwaltschaft beschäftigt wäre und kein Vorgesetzter ihm Nebentätigkeiten untersagen könnte?
    Richtig
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #7
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Barschel-Buch darf nicht veröffentlicht werden!

    Zitat Zitat von ochmensch Beitrag anzeigen
    Könnte mal jemand die Thesen des Herrn Wille in Kurzform hier schreiben?
    Der Leitende Lübecker Oberstaatsanwalt Heinrich Wille hat den deutschen Nachrichtendiensten bei der versuchten Aufklärung der mysteriösen Todesumstände des früheren Ministerpräsidenten Uwe Barschel schweres Versagen vorgeworfen.


    Mangelnde Unterstützung

    Nach menschlichem Ermessen könne es nur Mord gewesen sein, kommentierte Wille Barschels Tod in Genf im Oktober 1987. Der Lübecker Behördenchef kritisierte seine früheren Vorgesetzten, die ihn seinerzeit bei der späten Aufnahme der Mord*ermittlungen im Jahr 1994 nicht ausreichend unterstützt hätten. Heute sehe er keine Anhaltspunkte mehr dafür, die 1998 eingestellten Ermittlungen wieder aufzunehmen. „Die einzige Möglichkeit wäre die, dass jemand, der den Mord begangen hat, dies gesteht und wir das Geständnis prüfen könnten“, sagte Wille.
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  8. #8
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Barschel-Buch darf nicht veröffentlicht werden!

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Was hat das Ganze denn mit Artikel 5 des Grundgesetzes zu tun mein lieber Bernhard. Es wurde nicht die Veröffentlichung der Kenntnisse komplett untersagt, sondern nur die Buchveröffentlichung, weil es eine Nebentätigkeit ist.
    Die Kenntnisse werden nicht unterdrückt, das geht aus dem Artikel hervor:
    also nur ein bisschen verboten.......pardon - untersagt! Werden unseren Politikern auch die "Nebentätigkeiten" untersagt? Oder Kenntnisse privat und kommerziell zu nutzen (Gas-Gerd), die sie in ihrer parlamentarischen Arbeit erworben haben.
    Geändert von bernhard44 (21.07.2008 um 17:41 Uhr)

  9. #9
    Zionist Benutzerbild von pernath
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    Dort, wo die Menschen mit 40 schlau werden
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    Standard AW: Barschel-Buch darf nicht veröffentlicht werden!

    Wenn dir dein Arbeitgeber eine Nebentätigkeit untersagt, hast du eben Pech gehabt.


    PS. Schaue einmal in deinen Arbeitsvertrag...
    <Der Patriotismus verdirbt die Geschichte.>

  10. #10
    Pragmatiker Benutzerbild von Scrooge
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    Standard AW: Barschel-Buch darf nicht veröffentlicht werden!

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    also nur ein bisschen verboten.......pardon - untersagt!
    Das Problem, das ich spontan bei der Nebentätigkeit sehen würde, ist folgendes:

    Der Staatsanwalt würde mit einer konkreten beruflichen Aufgabe auch noch in einer Nebentätigkeit Geld verdienen. Ich vermute die Ablehnung eher hier.
    Bevor ich den Inhalt des Eilantrages und die Ablehnung der Nebentätigkeit nicht gelesen habe, würde ich nicht vom Zurückhalten von Informationen sprechen.
    Auf die Vernunft... ProRatio-Initiative

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