Ex-Verfassungsrichter würde Holocaust-Leugnung nicht bestrafen
BERLIN. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat sich dagegen ausgesprochen, die Bestreitung des Holocausts zu bestrafen. „Ich würde als Gesetzgeber die Holocaust-Leugnung nicht unter Strafe stellen“, sagte er auf einer Veranstaltung des Wissenschaftszentrums Berlin.
Zudem äußerte sich der Professor für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft der Universität Hamburg skeptisch über das restriktive Verbot der Verwendung von Kennzeichen und Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen: „Ich selber würde auch damit zurückhaltend sein, weil ich nicht glaube, daß das Problem auf diese Weise bewältigt werden kann“, zitiert ihn die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
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Jetzt darf man spekulieren, was den Herrn Hoffmann-Riem umtreibt? Wie so viele kriegt er erst dann sein Maul auf, wenn das Berufsleben vorbei ist, und er seine fetten Altersbezüge einstreichen kann. Trotzdem bleibt natürlich die Frage, warum?
Er selbst gibt zu, daß es klüger ist, dem steigenden Druck im langsam vor sich hinköchelnden Volkskessel ein Ventil zu geben.
Abgesehen davon bliebe die Frage, inwieweit ein sich bei jeder Gelegenheit als freiheitlich und demokratisch inszenierender Staat noch Glaubwürdigkeit beanspruchen kann, wenn er überhaupt Meinungsverbrechen unter Strafe stellt, und überdies härter sanktioniert als Gewaltverbrechen?
Ahnt Hoffmann-Riem vielleicht, daß das staatlicherseits verordnete Geschichtsbild bereits mit einem sichtbaren Verfallsdatum versehen ist, und denkt sich, "je mehr Druck ausgeübt wird, desto größer wird eines Tages der Gegendruck des Volkes sein?"
Oder ist sein Vorstoß gar ein zartes Zeichen, daß in der deutschen Richterschaft noch Rudimente von Anstand und Schamgefühl vorhanden sind?