:at: Österreich :at: Austria :at: ostarrichi :at:
Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes beträgt 55% des täglichen Nettoeinkommens, das sich aus der Beitragsgrundlage ergibt.
Grundsätzlich ist es möglich, eine geringfügige Beschäftigung zusätzlich zur "Arbeitslosen"auszuüben, ohne dass Auswirkungen auf den Arbeitslosengeldbezug entstehen. Dabei ist zu beachten, dass das monatliche Bruttoeinkommen jedoch insgesamt keinesfalls die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von brutto 323,46 Euro überschreiten darf.
Die maximale Bezugsdauer hängt ab von:
a) den vorangegangenen arbeitslosen-versicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten
b) vom Alter
20 Wochen: Mindestbezugsdauer
30 Wochen: bei einer Beschäftigungsdauer von 3 Jahren innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren
39 Wochen: nach Vollendung des 40. Lebensjahres, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren 6 Jahre arbeitslosen-versicherungspflichtige Beschäftigungsdauer vorliegen
52 Wochen: nach Vollendung des 50. Lebensjahres und einer Beschäftigungsdauer von 9 Jahren innerhalb der letzten 15 Jahre
Entscheidend ist jeweils der Zeitpunkt der Antragstellung.
Die Dauer des Arbeitslosengeldes verlängert sich um Zeiten der Teilnahme an einer vom Arbeitsmarktservice bewilligten Schulungsmaßnahme.
Falls das Dienstverhältnis selbst aufgelöst wurde, besteht für 4 Wochen ab Ende des Dienstverhältnisses kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das ist die sogenannte Sperrfrist. Sie tritt in Kraft, wenn das Arbeitsverhältnis aus eigenem Verschulden (berechtigte Entlassung, unberechtigter Austritt) oder freiwillig ohne triftigen Grund gelöst wurde