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Thema: Alg Geld/Sozialhilfe/Kindergeld weltweit

  1. #1
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard Alg Geld/Sozialhilfe/Kindergeld weltweit

    Dieser Strang soll dazu dienen, eine Übersicht zu erstellen, was den Menschen in der Welt an Unterstützung gezahlt wird, falls sie arbeitlos, oder krank werden. Interessant wäre vielleicht noch, ob die Länder der Welt, ebenfalls Kindergeld zahlen.

    Ich fange mal mit der BRD an :

    Kindergeld seit 2002 : 154 €, für jedes weitere Kind bis zum 3. Kind ebenfalls 154 €, ab dem 4. Kind 179 €

    Arbeitslosengeld I :

    Der Leistungssatz beträgt für Arbeitslose mit Kindern 67 %, für alle anderen 60 % des Leistungsentgelts. Das monatlich auszuzahlende ALG I beträgt das 30-fache des täglichen ALG I.


    Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Zeiten, die vor dem Tag liegen, an dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit erloschen ist, dienen nicht zur Erfüllung der Anwartschaftszeit.


    Rahmenfrist
    Die Rahmenfrist beträgt seit 1. Februar 2006 zwei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.


    Arbeitslosengeld II :

    Bekommen alle die, die vorher Arbeitslosengeld I bekommen haben. Weiterhin bekommen sie die Warmmiete für eine entsprechene Wohnung bezahlt.

    Die Höhe beträgt 347 € für die Einzelperson. Es gibt noch weitere Anspruchsberechtige für Alg II, wie z.B. Bedarfsgemeinschaften, aber das würde hier den Rahmen sprengen.

    Sozialhilfe : 347 € Mit Sozialhilfe meine ich die Menschen, die jung sind, aber nicht mehr arbeiten können. Normalerweise bekommen diese Menschen Renten, aber oft wird ihnen diese verwehrt.

    Zusammengefasst :

    Kindergeld : 154 € ab dem 4 Kind 179 €

    Arbeitslosengeld I : Die Höhe richtet sich nach dem letzten Verdienst.

    Arbeitslosengeld II : 347 € + Zahlung der Warmmiete ( Einzelperson )

    Sozialhilfe : 347 € + Zahlung der Warmmiete ( Einzelperson)



    Gibts weitere Länder in Europa, oder in der Welt, die solche Sozialleistungen zahlen ? Ich bin gespannt. Bei den anderen Ländern würde es reichen, die Höhe der betreffenden Zahlungen zu posten. Als was ich blau geschrieben habe.



    Bitte an die Mods : Beiträge, die nichts mit Thema zu tun haben, bitte löschen.
    Geändert von Würfelqualle (14.06.2008 um 09:25 Uhr)

  2. #2
    I am proud to be a Kafir Benutzerbild von Felixhenn
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    Standard AW: Alg Geld/Sozialhilfe/Kindergeld weltweit

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen


    Zusammengefasst :

    Kindergeld : 154 € ab dem 4 Kind 179 €

    Arbeitslosengeld I : Die Höhe richtet sich nach dem letzten Verdienst.

    Arbeitslosengeld II : 347 € + Zahlung der Warmmiete ( Einzelperson )

    Sozialhilfe : 347 € + Zahlung der Warmmiete ( Einzelperson)



    Gibts weitere Länder in Europa, oder in der Welt, die solche Sozialleistungen zahlen ? Ich bin gespannt. Bei den anderen Ländern würde es reichen, die Höhe der betreffenden Zahlungen zu posten. Als was ich blau geschrieben habe.

    Klar doch, in der Türkei sind alle Beträge mindestens doppelt so hoch. Deshalb das schönste Land der Welt.
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  3. #3
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    Standard AW: Alg Geld/Sozialhilfe/Kindergeld weltweit

    Zitat Zitat von Felixhenn Beitrag anzeigen

    Klar doch, in der Türkei sind alle Beträge mindestens doppelt so hoch. Deshalb das schönste Land der Welt.
    Ich würde dich bitten, irgendein Land raus zu suchen und die dortigen Sozialleistungen zu posten. Spambeiträge möchte ich hier nicht lesen müssen.

  4. #4
    I am proud to be a Kafir Benutzerbild von Felixhenn
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    Standard AW: Alg Geld/Sozialhilfe/Kindergeld weltweit

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Ich würde dich bitten, irgendein Land raus zu suchen und die dortigen Sozialleistungen zu posten. Spambeiträge möchte ich hier nicht lesen müssen.
    Nun ja, Du wirst wohl das akzeptieren müssen was hier rein gepostet wird. Das Leben ist kein Wunschkonzert.
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  5. #5
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    Standard AW: Alg Geld/Sozialhilfe/Kindergeld weltweit

    :at: Österreich :at: Austria :at: ostarrichi :at:

    Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes beträgt 55% des täglichen Nettoeinkommens, das sich aus der Beitragsgrundlage ergibt.

    Grundsätzlich ist es möglich, eine geringfügige Beschäftigung zusätzlich zur "Arbeitslosen"auszuüben, ohne dass Auswirkungen auf den Arbeitslosengeldbezug entstehen. Dabei ist zu beachten, dass das monatliche Bruttoeinkommen jedoch insgesamt keinesfalls die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von brutto 323,46 Euro überschreiten darf.


    Die maximale Bezugsdauer hängt ab von:
    a) den vorangegangenen arbeitslosen-versicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten
    b) vom Alter
    20 Wochen: Mindestbezugsdauer
    30 Wochen: bei einer Beschäftigungsdauer von 3 Jahren innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren
    39 Wochen: nach Vollendung des 40. Lebensjahres, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren 6 Jahre arbeitslosen-versicherungspflichtige Beschäftigungsdauer vorliegen
    52 Wochen: nach Vollendung des 50. Lebensjahres und einer Beschäftigungsdauer von 9 Jahren innerhalb der letzten 15 Jahre

    Entscheidend ist jeweils der Zeitpunkt der Antragstellung.

    Die Dauer des Arbeitslosengeldes verlängert sich um Zeiten der Teilnahme an einer vom Arbeitsmarktservice bewilligten Schulungsmaßnahme.

    Falls das Dienstverhältnis selbst aufgelöst wurde, besteht für 4 Wochen ab Ende des Dienstverhältnisses kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das ist die sogenannte Sperrfrist. Sie tritt in Kraft, wenn das Arbeitsverhältnis aus eigenem Verschulden (berechtigte Entlassung, unberechtigter Austritt) oder freiwillig ohne triftigen Grund gelöst wurde
    „ Wer in einem gewissen Alter nicht merkt , daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist , merkt es aus einem "gewissen" Grunde nicht .“

  6. #6
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    Standard AW: Alg Geld/Sozialhilfe/Kindergeld weltweit

    Notstandshilfe

    Ist der Zeitraum abgelaufen, in dem Arbeitslosengeld oder Karenzgeld gewährt worden war, so kann ein Antrag auf Notstandshilfe gestellt werden.

    Die Notstandshilfe wird zeitlich unbegrenzt gewährt. Allerdings wird sie jeweils für längstens 52 Wochen bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag zu stellen.


    Ist kein Einkommen anzurechnen, so beträgt die Notstandshilfe 95% des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes, wenn der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz des ASVG liegt.

    Liegt der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes über dem Ausgleichszulagenrichtsatz, beträgt die Notstandshilfe 92% des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes.
    Daneben gibt es zusätzlich Familienzuschläge für zuschlagsberechtigte Personen. Ein eventueller Ergänzungsbetrag fällt bei der Notstandshilfe weg.

    Bezüglich des Zuverdienstes zur Notstandshilfe gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen wie beim Zuverdienst beim Arbeitslosengeld.
    Unterschied: bei der Notstandshilfe wird jedes sonstige Einkommen angerechnet, z.B. Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Witwen/Witwerpension.
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  7. #7
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    Standard AW: Alg Geld/Sozialhilfe/Kindergeld weltweit

    Das österreichische Recht der Sozialhilfe ist durch die Sozialhilfegesetze der einzelnen Bundesländer geregelt. Im Burgenland, in Kärnten, in Niederösterreich, in Öberösterreich, in der Steiermark, in Salzburg, in Tirol, in Vorarlberg und in Wien sind somit die Voraussetzungen für die Gewährung der Sozialhilfe und auch die Höhe der Leistungen unterschiedlich. Entscheidend ist dabei, in welchem Bundesland die hilfesuchende Person lebt oder sich dauerhaft aufhält.


    Die in Österreich durchschnittliche Bezügshöhe der Sozialhilfe beträgt € 450,- + Miete. Einkommen von im gleichen Haushalt lebenden Personen werden angerechnet, deshalb wird die Miete in der Praxis nur an Einzelpersonen bezahlt.
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  8. #8
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    Standard AW: Alg Geld/Sozialhilfe/Kindergeld weltweit

    @ WIENER

    Danke für deinen informativen Beitrag.

    Gibts in Österreich auch Kindergeld ? Notstandshilfe kann man ja auch mit unserem Arbeitslosengeld II vergleichen, oder ? Wird zur Notstandshilfe auch die Warmmiete für eine Wohnung bezahlt ?

  9. #9
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    Standard AW: Alg Geld/Sozialhilfe/Kindergeld weltweit

    Die Familienbeihilfe wird abhängig vom Alter des Kindes an die Eltern ausbezahlt und steigt um die sogenannte Geschwisterstaffel mit der Anzahl der Kinder. Sie ist unabhängig vom Einkommen der Eltern. Sie wird bis zur Berufstätigkeit des Kindes, höchstens jedoch bis zum 26.Lebensalter, jeden zweiten Monat ausbezahlt. .

    Die durchschnittliche Höhe des Kindergeldes beträgt in Österreich € 175,-/ Monat.
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  10. #10
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    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    @ WIENER

    Danke für deinen informativen Beitrag.

    Gibts in Österreich auch Kindergeld ? Notstandshilfe kann man ja auch mit unserem Arbeitslosengeld II vergleichen, oder ? Wird zur Notstandshilfe auch die Warmmiete für eine Wohnung bezahlt ?

    Nein, in Österreich gibt es noch zusätzlich eine Wohnbeihilfe die jeden Österreicher zusteht egal ob er arbeitet oder nicht. Diese ergibt sich aus dem Familieneinkommen und einer damit verbundenen "Höchstzumutbaren" Wohnungsmietgrenze.

    Beispiel, eine Familie verdient netto € 1200,-
    Die Höchstzumutbare Miete beträgt in diesen Fall € 500,- Die Differenz zur tatsächlichen Miete wird vom "Wohnungsamt" bezahlt.
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