Die Geister die ich rief... Man hätte nie den 175er aufheben sollen
Die Geister die ich rief... Man hätte nie die Homo-Ehe einführen dürfen
Urteil ist ok, bisherige Regelung einhalten
Urteil halte ich für falsch. EU-Vorstellungen einführen
Habe keine Meinung dazu
Das würde aber bedeuten dass die rechten Schwätzer Verantwortung übernehmen und selbst Kinder zeugen müssten. Jede Wette dass die meisten der hiesigen Kameraden gar keine Kinder haben, wahrscheinlich nicht mal eine Freundin. Im Fresseaufreißen sind sie ganz groß, aber zum Kinderzeugen zu dämlich oder feige. Deshalb schimpfen sie auf Homos, weil die a) keine Kinder kriegen und b) durch ihr Verhalten angeblich die gesellschaftlichen Werte so beeinflussen dass kaum noch jemand Kinder kriegen will. Für Einfaltspinsel klingt das logisch, aber das Problem der niedrigen Fortpflanzungsrate ist natürlich viel komplexer. Aber erklär das mal irgendwelchen Dumbos, für die jedes Phänomen monokausal ist. Da würde ich eher versuchen, einem Hauptschüler Vektorrechnung beizubringen.
Eine ein-geschlechtliche Lebenspartnerschaft ist aus meiner Sicht eher eine zum Tode verurteilte Sterbe-Gemeinschaft. Das hat die Natur so eingerichtet, Gott sei es gedankt. Insofern sollte man auf eine Unterstützung solch unnatürlicher Verirrungen der Genetik verzichten. Eine kinderlose Ehe kann ohne Kinder bleiben, muß sie aber nicht. Daher ist sie in jedem Falle einer ein-geschlechtlichen Kunstehe vorzuziehen d.h. man sollte die noch kinderlose Ehe so fördern, daß daraus auch mal Kinder erwachsen können.
Ich bin, wie ich bin. Die einen kennen mich,
die anderen können mich. (K. Adenauer)
Mit freundlichem Gruss
ExAnimo
Die Behauptung alleine würde nicht reichen, man müsste schon ganz amtlich alle Verpflichtungen eingehen, die mit einer ELP verbunden sind.Man könnte ja nun auch mit seinem besten Kumpel eine Zweier-WG gründen und dann behaupten, man wäre schwul, um entsprechende Zuwendungen zu kassieren. Fragt sich halt, wie viele Männer wirklich sowas machen würden.
Wenn zwei WG-Kumpels die damit verbundenen künftigen finanziellen Belastungen eingehen wollen, dann haben sie natürlich auch Anspruch auf die Besserstellung beim Gehalt.
Aber streng genommen ist es ohnehin so, dass der Verheiratetenzuschlag im neuen Tarif des ÖD gar nicht mehr vorgesehen ist. Das Urteil hat daher nur begrenzte Relevanz.
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