Das bayerische Innenministerium ist zum zweiten Mal vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit dem Versuch gescheitert, dem (völlig unbescholtenen) DVU-Vorsitzenden und Herausgeber der National-Zeitung, Dr. Gerhard Frey, den Waffenschein zu entziehen.
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte mit seinem Urteil (Az. 21 BV 07.586) das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 24. Januar 2007, mit dem der Freistaat Bayern verpflichtet worden war, Dr. Freys Waffenschein zu erneuern. Die seitens des Innenministeriums gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegte Berufung wurde zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last.
In den Entscheidungsgründen führt der Verwaltungsgerichtshof aus:
»Die Berufung ist unbegründet. Der Kläger (Dr. Frey) hat Anspruch auf den Waffenschein, weil der vom Beklagten (Freistaat Bayern) geltend gemachte Versagungsgrund der mangelnden Zuverlässigkeit nicht vorliegt. Der Kläger ist im waffenrechtlichen Sinne zuverlässig und wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet.«
Der Waffenschein berechtigt zum Führen eines Revolvers.
Schon 1997 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Dr. Freys waffenrechtliche Zuverlässigkeit festgestellt (Urteil vom 8.10.1997, Az. 21 B 95.3728). Bereits aus dieser Entscheidung ging hervor, dass der Behauptung, er sei ?unzuverlässig?, das Grundgesetz entgegensteht.
Dr. Gerhard Frey zu dem neuen Urteil:
»Das ist die neunte verwaltungsgerichtliche Entscheidung innerhalb von 15 Jahren, mit der die rein politisch motivierte Behauptung des Innenministeriums, ich sei 'unzuverlässig', zurückgewiesen wird. Der verfassungswidrige Versuch, mich zum Bürger minderen Rechts zu erklären, ist erneut gescheitert. Ersichtlich bin nicht ich es, der Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolgt. Denn im Gegensatz zu vielen meiner Gegner bin ich ein leidenschaftlicher Anhänger des Grundgesetzes und habe dies auch in unzähligen Aufsätzen und Vorträgen bekundet.«