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Thema: BFG: Vater darf nicht gezwungen werden, Umgang mit Sohn zu pflegen

  1. #1
    BadTemper Benutzerbild von Ka0sGiRL
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    Standard BFG: Vater darf nicht gezwungen werden, Umgang mit Sohn zu pflegen

    Hier haben die Karlsruher Richter klar entschieden. Zwinge man ein Elternteil zum Umgang mit dem Kind, könne dies dazu führen, dass das betroffene Elternteil mit „Widerwille und mit einer ablehnenden Haltung zum Kind“ reagiere, heißt es im Urteil. Und weiter: „Dies birgt die große Gefahr, dass das Selbstwertgefühl des Kindes Schaden nimmt.“

    Außerdem stelle die Androhung von Zwangsgeld einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Klägers da. Dies sei nur unter bestimmten Umständen zulässig – wenn zu erwarten sei, dass der erzwungene Umgang dem Wohl des Kindes diene.

    Im konkreten, dem Karlsruher Verfahren zu Grunde liegenden Fall sahen die Richter solche Anhaltspunkte freilich nicht gegeben. Der verheiratete Mann und Familienvater hatte eine Affäre mit einer ehemaligen Schulkameradin begonnen, in deren Verlauf die Frau schwanger geworden war. Daraufhin beendete der Mann die Beziehung. Nach der Geburt des Kindes im Februar 1999 erkannte er die Vaterschaft zwar an und zahlte Unterhalt. Den Kontakt zum Kind lehnte er aber ab. (.....)

    Für den Lastwagenfahrer aus Brandenburg, die Kindsmutter und den gemeinsamen Sohn ist der Fall trotz des höchstrichterlichen Spruchs noch nicht beendet. Das Oberlandesgericht muss nun noch einmal neu entscheiden und dem Sohn Gelegenheit geben, gehört zu werden. Die Karlsruher Richter äußerten allerdings „Zweifel“, ob die von Mutter angestrebte Kontaktaufnahme zwischen Kind und Vater tatsächlich dem Wohl des Kindes entspreche. Zumal auch der Umgang zwischen Mutter und Sohn nicht ganz frei von Problemen zu sein scheint: Der inzwischen neunjährige Junge lebt schon seit längerem in einer Kinderhilfeeinrichtung, genauso wie ein weiterer Sohn der Frau.
    Das Urteil ist zu begrüßen. Dass es allerdings bis ins BVG ging, ist lächerlich.

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Justas
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    Standard AW: BFG: Vater darf nicht gezwungen werden, Umgang mit Sohn zu pflegen

    Zitat Zitat von Ka0sGiRL Beitrag anzeigen
    Das Urteil ist zu begrüßen. Dass es allerdings bis ins BVG ging, ist lächerlich.
    Frauen sind die Totengräber dieser Zivilisation.

  3. #3
    BadTemper Benutzerbild von Ka0sGiRL
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    Standard AW: BFG: Vater darf nicht gezwungen werden, Umgang mit Sohn zu pflegen

    Zitat Zitat von Justas Beitrag anzeigen
    Frauen sind die Totengräber dieser Zivilisation.
    Sie nutzen nur das System (das auch Männer mitaufgebaut haben) Wenn es den Männern nicht passt, sollten sie dafür sorgen, dass es verschwindet. Gendermainstreaming abschaffen wäre ein erster Punkt.

  4. #4
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: BFG: Vater darf nicht gezwungen werden, Umgang mit Sohn zu pflegen

    Zitat Zitat von Justas Beitrag anzeigen
    Frauen sind die Totengräber dieser Zivilisation.
    Besser.
    Geändert von -jmw- (02.04.2008 um 09:58 Uhr)
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  5. #5
    BadTemper Benutzerbild von Ka0sGiRL
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    Standard AW: BFG: Vater darf nicht gezwungen werden, Umgang mit Sohn zu pflegen

    Schon die zweite bescheuerte Antwort in meinem Thread. Bietet noch jemand höher?:rolleyes:

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Justas
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    Standard AW: BFG: Vater darf nicht gezwungen werden, Umgang mit Sohn zu pflegen

    Zitat Zitat von Ka0sGiRL Beitrag anzeigen
    Schon die zweite bescheuerte Antwort in meinem Thread. Bietet noch jemand höher?:rolleyes:
    Ich und der Kollege -jmw- haben uns prima verstanden (tja, die Männer unter sich sozusagen), während du nicht kapieren willst, worum es bei diesem Gerichtsurteil eigentlich ging.

  7. #7
    Kenshin-Himura
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    Standard AW: BFG: Vater darf nicht gezwungen werden, Umgang mit Sohn zu pflegen

    Wüsste nicht, was es an dem Urteil auszusetzen gäbe.

    Gruß,

    Daniel.

  8. #8
    BadTemper Benutzerbild von Ka0sGiRL
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    Standard AW: BFG: Vater darf nicht gezwungen werden, Umgang mit Sohn zu pflegen

    Zitat Zitat von Justas Beitrag anzeigen
    Ich und der Kollege -jmw- haben uns prima verstanden (tja, die Männer unter sich sozusagen), während du nicht kapieren willst, worum es bei diesem Gerichtsurteil eigentlich ging.
    So, so....dann klär mich doch mal auf! Worum ging es denn?

  9. #9
    GESPERRT
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    Standard AW: BFG: Vater darf nicht gezwungen werden, Umgang mit Sohn zu pflegen

    Vielleicht urteile ich jetzt vorschnell über die Frau, die meinte, unbedingt Steuergelder zum Fenster raus werfen zu müssen. Aber für mich klingt das schon komisch. Sie möchte, dass der Vater ihres Kindes sich um selbiges kümmert, aber sie selber scheint das nicht unbedingt so ernst zu nehmen. Ebenso sit ein weiteres Kind in der Obhut fremder Leute... Und überhaupt, warum passieren solche "Unfälle" immer Frauen, deren Liebhaber verheiratet ist, oder die sich sonst irgendwie des Mannes, als was auch immer, versichern wollen?

    Generell finde ich den Richterspruch richtig. Niemand kann einen Mann, oder auch eine Frau zwingen, sich mit einem Kind zu beschäftigen, das nicht gewollt war. Wenn ein Partner meint, den anderen so an sich fesseln zu können, so ist das seine Angelegenheit. Ich glaube nicht, dass ein Kind positive Einflüsse verspürt, wenn es zu einem Elternteil geschickt wird, das dieses Kind absolut nicht haben will. Ich finde unser "Gutmenschentum" geht weit genug, da muss man nicht auch noch Kinder mit reinziehen.

  10. #10
    Selbsteigentümerin Benutzerbild von Kittycat
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    Standard AW: BVerfG: Vater darf nicht gezwungen werden, Umgang mit Sohn zu pflegen

    Ein uneingeschränkt begrüßenswertes Urteil, das dem schwierigen Lebenstatbestand der "Elternschaft" angemessen Rechung trägt: einerseits bedeutet Mutter oder Vater zu sein mehr, als nur ein Kind durch einen biologischen Prozess in die Welt zu setzen. Es ist die Annahme einer Aufgabe und Verpflichtung, die Begründung einer engen, lebenslangen Bindung.

    Andererseits erwachsen diese Bindung und diese Aufgabe nicht allein aus den biologischen Prozessen Zeugung - Schwangerschaft - Geburt, sondern der inneren Einstellung der (werdenden) Eltern zu diesen: echte Mutter bzw. Vater wird man durch die bewusste Annahme seines Kindes aus Liebe. Wer einmal darüber nachdenkt was es bedeutet, Mutter oder Vater eines Menschen zu sein, diesem also quasi die Hälfte seines Selbst geschenkt zu haben, gemeinsam mit einem anderen Menschen (dem anderen Elternteil) in diesem weiterzuleben, dem dürfte es in aller Regel nicht schwerfallen, eine besondere Bindung zu diesem Menschen aufzubauen und gerne für ihn da zu sein.

    Umso gewichtiger sind vielfach die Gründe, in denen man es nicht kann oder will. Wer da nur überwindbaren und zu überwindenden Egoismus beklagt, denkt zu kurz. Auch die Entscheidung gegen die Elternschaft eines geborenen Kindes kann eine verantwortliche Entscheidung im beiderseitigen Interesse sein, die unbedingt zu respektieren ist. Das hat das BVerfG richtigerweise klargestellt.
    "Ich hasse den Islam nicht. Ich betrachte ihn als eine doofe Kultur. […] Ich habe keine Lust, die Emanzipation von Frauen und Homosexuellen noch mal zu wiederholen." (Pim Fortuyn, niederländischer Politiker, 1948 - 2002)

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