Mehr Klarheit für zweifelnde Väter
Der Bundestag berät heute abschließend über neue Regeln zur Feststellung von Vaterschaften. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Väter künftig im Zweifelsfall leichter herausfinden können, ob sie tatsächlich der Erzeuger ihres Kindes sind. Heimliche Vaterschaftstests bleiben weiterhin verboten. Väter, Mütter und Kinder erhalten aber das Recht, jeweils gegenüber den anderen beiden Familienangehörigen die Klärung der Abstammung zu verlangen. Wird ein Gentest verweigert, kann die Einwilligung vor einem Familiengericht durchgesetzt werden.
Wahl: Vater bleiben oder nicht
Die Neuregelung sieht außerdem vor, dass zweifelnde Männer die Vaterschaft per Test klären lassen können, ohne sie zugleich juristisch anfechten zu müssen. Nach bislang geltendem Recht ist das juristische Band zwischen Vater und Kind zerrissen, wenn durch einen Gentest nachgewiesen wird, dass der Mann nicht der biologische Vater ist. Künftig haben Männer die Wahl, ob sie in solch einem Fall rechtliche Väter bleiben wollen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber im Februar 2007 aufgegeben, Vätern bis spätestens März 2008 einen einfachen Weg zu eröffnen, Zweifel an der biologischen Abstammung ihres Nachwuchses zu überprüfen.
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