Die große Koalition führt uns tagtäglich vor, daß die politischen Parteien, insbesondere die sogenannten Volksparteien, verantwortlich sind für den politischen Stillstand und die Entscheidungsunfähigkeit bezw. -unwilligkeit der staatlichen Institutionen.
Im Grundgesetz, Art. 21 (Parteien) heißt es in Abs. 1, Satz 1:
Die politischen Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.
Sie wirken mit!
Eine schöne Theorie, denn die politischen Parteien haben den Staat längst okkupiert und nutzen ihn für ihre partepolitischen Zwecke. Es ist nicht mehr wichtig, Probleme zu lösen, sondern nur noch wichtig, dem Wohl der Partei zu dienen und alles zu tun, was dieser nützt und alles zu vermeiden, was ihr schadet.
Als wahlberechtigter Bürger mit aktivem Wahlrecht habe ich NUR die Möglichkeit, die mir von den Parteien vorgesetzten Kandidaten zu wählen oder die Partei selbst. Wenn ich beides nicht will, kann ich mein Wahlrecht vergessen un d werde verdonnert, zur größten deutschen Partei zu wechseln, zur Partei der Nichtwähler!
Volksentscheide werden entweder nicht zugelassen, weil man dem mündigen Bürger ein abgrundtiefes Mißtrauen entgegenbringt, oder derart erschwert, daß es faktisch unmöglich, ist einen Volksentscheid erfolgversprechend auf den Weg zu bringen.
Dieses Mißtrauen, was die Parteisöldner dem Bürger entgegenb ringen, bringe ich dem Parteisoldaten entgegen, der sich letztlich nicht für MEINE Interessen, sondern die seiner Partei einsetzen wird.
Damit nun keiner von euch auf einen Gedanken kommt
. ich wähle AUCH keine Parteien und Kandidaten an den Rändern!:cool2: