Innenminister Schäuble lässt in seinem rastlosen Kampf gegen die Übel dieser Welt nicht locker. In seinem neuen Entwurf für das BKA-Gesetz ist auch das vorsorgliche Abhören von Abgeordneten, Strafverteidigern und Geistlichen vorgesehen, [Links nur für registrierte Nutzer]. Bisher waren diese Berufsgruppen von Überwachungsmaßnahmen generell ausgenommen, selbst vor eine Onlinedurchsuchung wären sie geschützt gewesen. Die Begründung der verschärften Schnüffelpraxis: im Fall der "Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" seien diese Maßnahmen zwingend erforderlich – als ob dieser Fall nicht das tägliche Brot der Bundeskriminaler wäre. Nachdem zuvor schon Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten nicht mehr vor dem großen Bruder sicher sind, dürfte angesichts der neuerlichen Pläne aus dem Innenministerium der nächste Gang vors Bundesverfassungsgericht als sicher gelten. Vielleicht aber scheitert das Vorhaben auch bereits im Bundestag – denn diesmal wären die Abgeordneten von den Folgen ihrer Beschlüsse auch selbst ganz direkt betroffen.