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Thema: § 130 gilt nicht gegen Deut-Hass-Hetze

  1. #11
    king and queen of hearts Benutzerbild von Just Amy
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    Standard AW: § 130 gilft nicht gegen Deuut-Hass-Hetze

    Zitat Zitat von Karl-Otto Beitrag anzeigen
    Das war jetzt aber ganz schlechter Stil JustAmy, hätte ich von einer derart intelligenten Person wie dir nicht erwartet.
    stil? das war die wahrheit.

  2. #12
    Mitglied Benutzerbild von Preuße
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    Standard AW: § 130 gilft nicht gegen Deuut-Hass-Hetze

    Zitat Zitat von Just Amy Beitrag anzeigen
    der pragraph verbietet hetze, nicht meinungsäußerung
    Hm... komisch. Also ist es Hetze, wenn man eigene Nachforschungen über den Holocaust anstellt und zum Ergebnis kommt, dass es weniger als 6 Millionen Juden waren, die umkamen, obwohl man stichhaltige Beweise in dem Fall hätte und so seine Meinung kundtun will? Dies ist schon ein Fall von Volksverhetzung mein lieber. Oder wenn du von deinem Opa, der zu Zeiten des Dritten Reiches noch gelebt hat und Mein Kampf unzensiert hat, dir gibt, weil du dich selbst über Hitler und seine Zeit informieren willst? Der Opa würde nach dem §130 VV begehen, da frage ich mich, wo das Hetze ist.

    Gruß Preuße

  3. #13
    Kölle Alaaf Benutzerbild von angax
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    Standard AW: § 130 gilft nicht gegen Deutsch-Hass-Hetze

    Zitat Zitat von SAMURAI Beitrag anzeigen
    Berlin

    JUGENDGEWALT
    Wieder Randale in Bussen


    Andreas Kopietz

    Alles nur Scheiß-Deutsche überall!"
    Mit diesen Worten haben an einer Kreuzberger Bushaltestelle türkisch- und libanesischstämmige Jugendlicher Wartende angepöbelt und dann einen Busfahrer angegriffen.

    ............... Nach Darstellung der Polizei griffen die Jungen ohne Vorwarnung den Fahrer an und verletzten ihn im Gesicht. Der Fahrer löste die Bus-Alarmanlage aus, die Täter flüchteten. Ein Polizist außer Dienst verfolgte sie und alarmierte übers Handy Kollegen. In der Ritterstraße wurden die vier Jugendlichen gestellt. Dabei pöbelten sie den Polizeiobermeister außer Dienst mit "Scheiß-Deutscher" an, obwohl sie inzwischen wussten, dass der Beamte türkischstämmig ist.

    Die Polizei hatte sogar geprüft, ob sie wegen des Tatbestandes der Volksverhetzung zu ermitteln hat. Das wurde verworfen. Zum einen, weil viele Täter trotz "Migrationshintergrundes" selbst Deutsche seien und so ihre eigene Gruppe beschimpften. Auch die vier Randalierer vom Donnerstag haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Andererseits regele der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, dass Volksverhetzung vorliegt, wenn zum Hass gegen "Teile der Bevölkerung aufgestachelt" werde. Deutsche seien aber kein "Teil".

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    Weil Deutsche noch kein Teil sondern immer noch die Mehrheit sind darf man sie anpöbeln und deswegen gibt offenbar § 130 nicht !
    Mein Vorschlag wäre §§ 90a Abs.1 Satz 1 und 185 StGB

  4. #14
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    Standard AW: § 130 gilft nicht gegen Deuut-Hass-Hetze

    Zitat Zitat von Just Amy Beitrag anzeigen
    der pragraph verbietet hetze, nicht meinungsäußerung
    Dann erkläre mal den Unterschied zwischen den Aussagen:

    Scheiß Türke und Scheiß Deutscher.

    Wann ist es Meinungsfreiheit und wann ist es Hetze?

  5. #15
    Arte-Gucker Benutzerbild von Kar murx
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    Standard AW: § 130 gilft nicht gegen Deuut-Hass-Hetze

    Zitat Zitat von Just Amy Beitrag anzeigen
    stil? das war die wahrheit.
    Du machst dich zum Mittäter mit so einer Aussage, weisst du das?

  6. #16
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    Standard AW: § 130 gilft nicht gegen Deutsch-Hass-Hetze

    Zitat Zitat von SAMURAI Beitrag anzeigen
    Die Polizei hatte sogar geprüft, ob sie wegen des Tatbestandes der Volksverhetzung zu ermitteln hat. Das wurde verworfen. Zum einen, weil viele Täter trotz "Migrationshintergrundes" selbst Deutsche seien und so ihre eigene Gruppe beschimpften. Auch die vier Randalierer vom Donnerstag haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Andererseits regele der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, dass Volksverhetzung vorliegt, wenn zum Hass gegen "Teile der Bevölkerung aufgestachelt" werde. Deutsche seien aber kein "Teil".

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    Weil Deutsche noch kein Teil sondern immer noch die Mehrheit sind darf man sie anpöbeln und deswegen gibt offenbar § 130 nicht !
    Irgendwie sehr sehr krank.

    Mich pöbelt trotzdem keiner an, was aber nichts mit nicht greifenden Paragraphen zu tun hat.

    Gruß,

    The Dude

  7. #17
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    Standard AW: § 130 gilft nicht gegen Deuut-Hass-Hetze

    Deutsche seien aber kein "Teil".
    Das ist falsch.
    Deutsche sind eindeutig Teil der Bevölkerung.

    Das Wort "Teil" bedeutet nicht "kleines Teil".

    Da haben die Berliner Richter wieder mal das Recht gebeugt.

    Den Türken und den Libanesen ist der offensichtlich unrechtmäßig erworbene Pass zu entziehen, da sie sich selber ganz offensichtlich nicht als Deutsche sehen.

    Beleidigung und vor allem Landfriedensbruch sind eindeutig gegeben.

    Zitat Zitat von Preuße
    Also ist es Hetze, wenn man eigene Nachforschungen über den Holocaust anstellt und zum Ergebnis kommt, dass es weniger als 6 Millionen Juden waren, die umkamen, obwohl man stichhaltige Beweise in dem Fall hätte und so seine Meinung kundtun will? Dies ist schon ein Fall von Volksverhetzung mein lieber.
    Es ist nicht verboten, die Anzahl der Opfer mit einer anderen Zahl anzugeben anzugeben.

    Oder wenn du von deinem Opa, der zu Zeiten des Dritten Reiches noch gelebt hat und Mein Kampf unzensiert hat, dir gibt, weil du dich selbst über Hitler und seine Zeit informieren willst? Der Opa würde nach dem §130 VV begehen, da frage ich mich, wo das Hetze ist.
    Der Besitz des Buches Mein Kampf ist nicht strafbar.

  8. #18
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    Standard AW: § 130 gilft nicht gegen Deuut-Hass-Hetze

    Zitat Zitat von Marathon Beitrag anzeigen
    Das ist falsch.
    Deutsche sind eindeutig Teil der Bevölkerung.
    Ja. Wie quantifizieren die Juristen eigentlich "Teil der Bevölkerung"? Und auf welchen Raum beziehen sie das?
    Diese völlig abwegige Argumentation, daß Deutsche kein "Teil" der Bevölkerung seien, ist gröbster Unfug.
    Vor allen Dingen dann, wenn man die demographische Zusammensetzung von deutschen Großstädten betrachtet.

    Gruß,

    The Dude

  9. #19
    Mitglied Benutzerbild von Preuße
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    Standard AW: § 130 gilft nicht gegen Deuut-Hass-Hetze

    Zitat Zitat von Marathon Beitrag anzeigen
    Das ist falsch.
    Deutsche sind eindeutig Teil der Bevölkerung.

    Das Wort "Teil" bedeutet nicht "kleines Teil".

    Da haben die Berliner Richter wieder mal das Recht gebeugt.

    Den Türken und den Libanesen ist der offensichtlich unrechtmäßig erworbene Pass zu entziehen, da sie sich selber ganz offensichtlich nicht als Deutsche sehen.

    Beleidigung und vor allem Landfriedensbruch sind eindeutig gegeben.



    Es ist nicht verboten, die Anzahl der Opfer mit einer anderen Zahl anzugeben anzugeben.



    Der Besitz des Buches Mein Kampf ist nicht strafbar.
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Mein Kampf zählt zu den volkverhetzenden Büchern, wenn man es weitergibt, ist es Anstiftung zur Volksverhetzung. Wenn du eine niedrigere Zahl als die gängige Zahl der opfer des Holocausts angibst, dann relativierst du Verbrechen der Nazis, womit du wieder Volksveretzung begehst.

    Gruß Preuße

  10. #20
    king and queen of hearts Benutzerbild von Just Amy
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    Standard AW: § 130 gilft nicht gegen Deuut-Hass-Hetze

    Zitat Zitat von Preuße Beitrag anzeigen
    Hm... komisch. Also ist es Hetze, wenn man eigene Nachforschungen über den Holocaust anstellt und zum Ergebnis kommt, dass es weniger als 6 Millionen Juden waren, die umkamen, obwohl man stichhaltige Beweise in dem Fall hätte und so seine Meinung kundtun will? Dies ist schon ein Fall von Volksverhetzung mein lieber. Oder wenn du von deinem Opa, der zu Zeiten des Dritten Reiches noch gelebt hat und Mein Kampf unzensiert hat, dir gibt, weil du dich selbst über Hitler und seine Zeit informieren willst? Der Opa würde nach dem §130 VV begehen, da frage ich mich, wo das Hetze ist.

    Gruß Preuße
    wenn man auf eine zahl wesentlich unter 6 millionen kommt waren es keine wissenshcfatlichen nachforschugnen.

    sofern man diese behauptungen nicht mit irgendwelchen abstrusen ansichten über das zustandekommen der allgemein anerkannten zahlen dürfte es nicht zu ner verurteilugn reichen

    und das mim opa erst recht nicht

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