Baskenmützen fallen unter das Kopftuchverbot
Düsseldorf - Unter das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an nordrhein-westfälischen Schulen kann auch eine Baskenmütze fallen. Das hat das Düsseldorfer Arbeitsgericht am Freitag entschieden. Es wies damit die Klage einer muslimischen Sozialpädagogin ab, die gegen ihre Abmahnung vorgegangen war. Der Gesetzgeber habe das Recht, das äußere Auftreten von Lehrern zu regeln, sagte die Vorsitzende Richterin. Es komme nicht auf eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens an. Bei den Schülern, die die Pädagogin mit Kopftuch kennen gelernt hatten, müsse auch die tief heruntergezogene Baskenmütze "wie ein religiöses Symbol" wirken, sagte Richterin Heike Menche. "Dieses Eindrucks kann man sich nicht erwehren." Gerade solche Eindrücke sollten durch das Schulgesetz aber verhindert werden. Bis zum Kopftuchverbot hatte die Türkin jahrelang ein Kopftuch getragen und anschließend zur Baskenmütze gegriffen, die sie so trägt, dass ihre Haare vollständig bedeckt sind. [...]
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Neues aus dem "Schildbürgerland". Oh man, armes Deutschland.
MFG