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12. Oktober 2007
Keine Zulage für schwule Beamte
Homosexuelle Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben keinen Anspruch auf eine Zulage für Verheiratete. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss lehnte das Karlsruher Gericht die Verfassungsbeschwerde einer früheren Beamtin des Landes Baden-Württemberg ab. Sie hatte mit ihrer Partnerin 2001 eine Lebenspartnerschaft begründet und deshalb den - verheirateten Beamten zustehenden - Zuschlag beansprucht. (AZ: 2 BvR 855/06 - Beschluss vom 20. September
2007)
Hoffen auf Europa
Der Bundestagsabgeordnete Volker Beck (Grüne) sowie der Lesben- und Schwulenverband bedauerten die Entscheidung. Sie hoffen nun auf eine zum Jahreswechsel erwartete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Der Generalanwalt habe in dem Verfahren bereits darauf plädiert, homosexuelle Lebenspartner bei der Hinterbliebenenrente nicht zu benachteiligen, weil das gegen das europarechtliche Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung verstoße. (dpa)
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Der Beck - Europa soll es mi der ADG richten.