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Thema: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

  1. #51
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Zitat Zitat von Schwarzer Rabe Beitrag anzeigen
    Lies richtig, Schwafler!
    Volldepp!

    Zitat Zitat von GG
    Art 116

    (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

    (2) 1Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. 2Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  2. #52
    Foren-Veteran Benutzerbild von Schwarzer Rabe
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Zitat Zitat von Biskra Beitrag anzeigen
    Volldepp!
    Analversilberter verstehen keinen Spaß?

  3. #53
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Personalausweis ?

    Was ist das für ein Dokument?
    Wofür ist er nützlich?




    _____________________
    Bis 1982 hatte ich mal so einen Ausweis,
    danach nie wieder!

  4. #54
    neurodivers Benutzerbild von tabasco
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Zitat Zitat von Mauser98K Beitrag anzeigen
    Das sind ethnische Russen oder Kasachen mit deutschem Paß, nichts anderes.
    Sag das Volyn und Rimiker (<- wenn ich mich nicht irre)

    Ich bin gespannt.
    kol-ut-shan

  5. #55
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Zitat Zitat von Schwarzer Rabe Beitrag anzeigen
    Es gibt Deutsche und es gibt BRD-Bürger, Erstere sind gleichzeitig Zweitere, umgedreht ist dem nicht so!
    Ja, "Deutsche" sind nur so eine Teilmenge.
    kapitalismus ist schlecht

  6. #56
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Zitat Zitat von Kugelfisch Beitrag anzeigen
    Sag das Volyn und Rimiker (<- wenn ich mich nicht irre)

    Ich bin gespannt.
    Das stimmt allerdings. Bei den Spätaussiedlern, Wolgadeutschen, wie auch immer, würde ich das so auch nicht unterschreiben. Da gibt´s zwar häufig dieses Bandenverhalten, da man ja so schlau ist, die alle auf einen Fleck zu zentrieren, statt sie zu "streuen", sodass sie sich anpassen müssten, aber ich persönlich habe bei vielen festgestellt, dass sie durchaus stolz auf ihre deutschen Vorfahren sind und äusserst patriotische Deutsche abgeben würden, wenn man sie denn ließe.

  7. #57
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Zitat Zitat von Schwarzer Rabe Beitrag anzeigen
    Sie sind trotzdem keine deutschen Staatsangehörigen, sondern Mitbürger der BRD!
    Du erzählst Blödsinn.
    Mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erwirbt der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit.
    Damit ist er laut GG Deutscher,ohne jede Abstufung oder Unterscheidung.

  8. #58
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Zitat Zitat von Mondmann Beitrag anzeigen
    Du erzählst Blödsinn.
    Mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erwirbt der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit.
    Damit ist er laut GG Deutscher,ohne jede Abstufung oder Unterscheidung.
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  9. #59
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Zitat Zitat von sporting Beitrag anzeigen
    für mich nur brd´ler ... für´s deutsch sein braucht es schon ein wenig mehr als ein blatt papier ... als deutscher wird man geboren ... das ist hier kein wunschkonzert.
    Was Deiner Meinung nach vonnöten ist,um deutsch zu sein,ist völlig irrelevant.
    Es handelt sich bei dieser Frage nicht um ein individuelles Geschmacksurteil.
    Einzig ausschlaggendes Kriterium ist die deutsche Staatsangehörigkeit.
    Als Randinformation sei daran erinnert,daß es keinen anderen deutschen Staat als die BRD gibt.
    Auch wenn es schmerzt,armer,ausgeschlossener Ösi.

  10. #60
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Zitat Zitat von Mondmann Beitrag anzeigen
    Was Deiner Meinung nach vonnöten ist,um deutsch zu sein,ist völlig irrelevant.
    Es handelt sich bei dieser Frage nicht um ein individuelles Geschmacksurteil.
    Einzig ausschlaggendes Kriterium ist die deutsche Staatsangehörigkeit.
    Als Randinformation sei daran erinnert,daß es keinen anderen deutschen Staat als die BRD gibt.
    Auch wenn es schmerzt,armer,ausgeschlossener Ösi.
    Nochmal, für den geneigten Deutschenhasser:

    Der Begriff des Deutschen wird in unterschiedlichem Zusammenhang verwendet:

    1. Deutsche im rechtlichen Sinne sind Personen, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder als Flüchtlinge oder Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit Aufnahme auf dem Gebiet des Deutschen Reichs in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 gefunden haben (Art.166 Abs.1 GG, siehe auch Deutsche Staatsangehörigkeit).
    2. Deutsche im ethnischen Sinne sind alle Personen deutscher Volkszugehörigkeit, welche vorrangig durch die angestammte Verwendung der deutschen Sprache, aber auch durch kulturelle und religiöse Traditionen zum Ausdruck kommt (siehe auch deutsche Kulturnation).

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    Damit ist der Ösi selbstverständlich Deutscher und Österreich natürlich ein deutscher Staat.
    Die Einführung des "Deutschen de jura" ist keine Abschaffung des Deutschen deutscher Volkszugehörigkeit.

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