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Thema: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

  1. #201
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Zitat Zitat von Brunner Beitrag anzeigen
    Die „Bundesrepublik Deutschland“ wurde am 17.07.1990 während der Pariser Konferenz durch die Alliierten mit der Streichung des Artikel 23 a.F. des „Grundgesetzes“ juristisch aufgelöst (siehe: BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890 vom 23.09.1990).
    Mein lieber Brunner, oder soll ich besser sagen KrascherHistory, ich kann Rheinlaender verstehen mit seiner Ablehnung von Wiederholungen, aber ich möchte mal wissen, wie du das folgende erklärst:

    Gemäß Artikel 79 GG kann das Grundgesetz nur per Gesetz geändert werden. Gesetze treten mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zum dem dort angegebenen Zeitpunkt in Kraft.

    Wenn die Alliierten nach deinen Aussagen angeblich den Artikel 23 gestrichen haben, wieso ist davon nichts im Bundesgesetzblatt zu finden. Aber lassen wir das, Brunner, es wird viel klarer durch eine andere Sache nämlich dem Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. II 1990, S. 885).
    Wenn die Alliierten den Artikel 23 GG am 17.07.1990 angeblich gestrichen haben, wieso enthält der [Links nur für registrierte Nutzer], dem der Bundestag und der Bundesrat mit den nach Artikel 79 GG notwendigen qualifizierten Mehrheiten zugestimmt haben, in Punkt 2 den Passus "Artikel 23 wird aufgehoben."? Einen gestrichenen Artikel kann man nicht aufheben.

    Ach ja, bevor du dich jetzt noch mit dem Wiedervereinigungsdatum 3. Oktober, also nach Aufhebung des Artikels aus der Affäre ziehen willst, [Links nur für registrierte Nutzer].
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #202
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Zitat Zitat von Schwarzer Rabe Beitrag anzeigen
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    OHHH HIER HAT JEMAND DAS BUCH MEIN KAMPF GELESEN.

  3. #203
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Sollte man auch mal getan haben!
    Erleichtert das Verständnis der neuesten Geschichte unseres Landes erheblich. :]
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  4. #204
    GESPERRT
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Sollte man auch mal getan haben!
    Erleichtert das Verständnis der neuesten Geschichte unseres Landes erheblich. :]
    Inwiefern?

  5. #205
    From Hell Benutzerbild von Drache
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen
    Durch die Einbürgerungsurkunde ist er Deutscher. Auf dem Papier
    Falsch! Er ist deutscher Staatangehöriger, nicht Volkszugehörig!
    "Wo Not du findest, deren nimm dich an; Doch gib dem Feind nicht Frieden." Loddfafnir's-Lied
    „Europa ist heute ein Pulverfass, und seine Regenten agieren wie Männer, die in einer Munitionsfabrik rauchen.” Otto von Bismarck
    ###

  6. #206
    probeo
    Gast

    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Man muß unterscheiden zwischen "BRD-Deutsche" und RuStaG-Deutsche.

    Für Letztere gilt das nach wie vor gültige Reichs und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.7.1913

    Ein Afrikaner kann also somit "BRD-Deutscher" sein, aber niemals RuStaG-Deutscher.

  7. #207
    GESPERRT
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Zitat Zitat von Drache Beitrag anzeigen
    Falsch! Er ist deutscher Staatangehöriger ...
    Deutscher eben.

    So kann man es im Grundgesetz nachlesen.

  8. #208
    probeo
    Gast

    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Ein BRD-Deutscher ist ein Deutscher MIT deutscher Staatsangehörigkeit

    Ein RuStaG-Deutscher ist Deutscher OHNE deutsche Staatsangehörigkeit (die gab es nämlich 1913 noch nicht)

  9. #209
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Zitat Zitat von ochmensch Beitrag anzeigen
    Inwiefern?
    Das Buch war für die Zeit zwischen 33 und 45 nicht unerheblich, die wiederum wichtig für alles danach.
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  10. #210
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Ein Personalausweis ist kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit!!!

    Zitat Zitat von probeo Beitrag anzeigen
    Man muß unterscheiden zwischen "BRD-Deutsche" und RuStaG-Deutsche.

    Für Letztere gilt das nach wie vor gültige Reichs und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.7.1913

    Ein Afrikaner kann also somit "BRD-Deutscher" sein, aber niemals RuStaG-Deutscher.
    Das Fettgedruckte müsstest Du bitte mal erklären.


    (Nebenbei: Du bist neu hier, daher weisst Du es wohl nicht. Aber uralte Fäden aufmachen, nur um dann drei Zeilen zu posten, die überdies nichts Neues enthalten, soll lieber nicht sein.)
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

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