Das ganze zeigt wieder den Schwachsinn solcher Argumentation - man kann Fragen der Auslegeung des GG oder gar der Souveraenitaet nicht mit dem BGB unterm Arm auslegen. Das BGB ist hier ein untergeordnetes Recht, dessen einziger Sinn die Regelung zvilrechtlicher Verhaeltnisse ist. Sonst nichts.
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Rentenreform
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Mit der Zugehörigkeit zum Deutschen Volke aber sehr wohl:
De jure sind alle Personen Deutsche,
* welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (§ 1 StAG) oder
* als Flüchtlinge oder Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit Aufnahme auf dem Gebiet des Deutschen Reichs in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 gefunden haben (→ Statusdeutsche; Art. 116 Abs. 1 GG).
Das deutsche Recht kennt verschiedene Begriffe des „Deutschen“. Im Sprachgebrauch des Grundgesetzes sind nach Art. 116 nicht nur die deutschen Staatsangehörigen, sondern auch diejenigen, die ihre Abstammung unter bestimmten Umständen von deutschen Vorfahren nachweisen können (Statusdeutsche). Das ist etwa für die Grundrechtsberechtigung bei den deutschen Grundrechten von Bedeutung. § 6 des Bundesvertriebenengesetzes definiert einen deutschen Volkszugehörigen als „wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale, wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird”.
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Heißt das jetzt dass "deutsche" die sich "deutsche" hielten, könnten eventuell auch keine "deutsche" sein ???
Ich sehe das zumindest anders, für mich sind Spätaussiedler, Wolgadeutsche, wasauchimmer, also Leute mit deutschen Vorfahren, Deutsche. Dass sie untereinander oft nur russisch sprechen und sich wenig integrieren, steht auf einem anderen Blatt. Aber das ist auch nicht immer der Fall. Ich kenne einige, die sich sehr bemühen und auch sehr patriotisch denken.
Vielleicht waere einfacher den Begriff "Deutsch", "Franzoesisch", etc. (bzw. Ableitungen davon) in den Staatsnamen, Staatsangehoerigkeiten etc. wegfalle zu lassen und einfach zu sagen: "Regionale Staatsorganisation Nr. 49".
Das waere klarer, einfacher und wuerde der Natur des modernen Staates besser entsprechen.
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