Zitat Zitat von Brunner Beitrag anzeigen
Die „Bundesrepublik Deutschland“ wurde am 17.07.1990 während der Pariser Konferenz durch die Alliierten mit der Streichung des Artikel 23 a.F. des „Grundgesetzes“ juristisch aufgelöst (siehe: BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890 vom 23.09.1990).
Mein lieber Brunner, oder soll ich besser sagen KrascherHistory, ich kann Rheinlaender verstehen mit seiner Ablehnung von Wiederholungen, aber ich möchte mal wissen, wie du das folgende erklärst:

Gemäß Artikel 79 GG kann das Grundgesetz nur per Gesetz geändert werden. Gesetze treten mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zum dem dort angegebenen Zeitpunkt in Kraft.

Wenn die Alliierten nach deinen Aussagen angeblich den Artikel 23 gestrichen haben, wieso ist davon nichts im Bundesgesetzblatt zu finden. Aber lassen wir das, Brunner, es wird viel klarer durch eine andere Sache nämlich dem Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. II 1990, S. 885).
Wenn die Alliierten den Artikel 23 GG am 17.07.1990 angeblich gestrichen haben, wieso enthält der [Links nur für registrierte Nutzer], dem der Bundestag und der Bundesrat mit den nach Artikel 79 GG notwendigen qualifizierten Mehrheiten zugestimmt haben, in Punkt 2 den Passus "Artikel 23 wird aufgehoben."? Einen gestrichenen Artikel kann man nicht aufheben.

Ach ja, bevor du dich jetzt noch mit dem Wiedervereinigungsdatum 3. Oktober, also nach Aufhebung des Artikels aus der Affäre ziehen willst, [Links nur für registrierte Nutzer].