Nachweis (Staatsangehörigkeitsurkunden)
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) glaubhaft gemacht werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Der Antrag auf eine Staatsangehörigkeitsurkunde ist bei der Staatsangehörigkeitsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) einzureichen. Den Antragsvordruck gibt es bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt). Im Antrag sind die persönlichen Daten des Antragstellers und seiner Vorfahren bis zum Jahr 1938 zurück darzulegen. Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird dem Antragsteller bestätigt, wenn er nachweist oder zumindest glaubhaft macht, dass er und ggf. die Personen, von denen er seine Staatsangehörigkeit ableitet, spätestens seit dem 01.01.1938 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige (Deutsche) behandelt wurden. Das bedeutet, dass der Antragsteller zunächst seine Abstammungsverhältnisse nachweisen muss. Hierzu ist regelmäßig seine Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde erforderlich. Darüber hinaus kommt auch die Vorlage einer Heiratsurkunde der Eltern und gegebenenfalls deren Scheidungsurteil in Betracht. Weitere Personenstandsurkunden kann die Staatsangehörigkeitsbehörde bei Bedarf nachfordern.

Zusätzlich hat der Antragsteller glaubhaft zu machen, von welchen deutschen Stellen er und gegebenenfalls seine Vorfahren als Deutsche behandelt wurden. Hierbei wird die Staatsangehörigkeitsbehörde dem Antragsteller behilflich sein und von sich aus Auskünfte bei anderen Behörden und Stellen einholen (z. B. bei Meldebehörde, Passbehörde, Standesamt, Wehrmachtsauskunftsstelle, Heimatauskunftsstelle usw.). Ergibt sich, dass der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit (Rechtsstellung als Deutscher) besitzt, wird die Staatsangehörigkeitsurkunde ausgestellt. Die Gebühr hierfür beträgt 25,00 €.
[Links nur für registrierte Nutzer]