Die Wiedervereinigung war / ist fuer alle Deutschen ein Segen
Die Wiedervereinigung war / ist fuer alle Deutschen ein Fluch
Von der Wiedervereinigung profitieren hauptsaechlich die Neuen Bundeslaender
Von der Wiedervereinigung profitieren hauptsaechlich die Alten Bundeslaender
Die DDR haette als eigenstaendiger, demokratischer Staat weiterexistieren sollen
Radikal Liberale Partei - Die Vernuenftigen
Unser Konzept zur Krankenversorgung und zur
Rentenreform
Frage so am Rande:
Unter welchen Bedingungen haben die Siegermaechte einer Wiedervereinigung wohl zugestimmt ? - oder gab es gar keine Bedingungen ?
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Unser Konzept zur Krankenversorgung und zur
Rentenreform
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Vertrag von Osnabrueck 1648 (sollte man eigentlich im wortlaut kennen, wenn man vermeint sich mit dt. Geschichte auszukennen):
Teile des schwedischen Lehns wurden aus der Gerichtsbarkeit des Reichskammergerichtes herausgeloest:Artikel X
[§ 1] Da ferner die durchlauchtigste Königin von Schweden verlangt hat, daß sie für die Rückgabe der im Verlauf des Krieges eroberten Plätze entschädigt und zugleich für die Wiederherstellung des allgemeinen Friedens im Reich gebührend vorgesorgt werde, übergibt die Kaiserliche Majestät mit Zustimmung der Kurfürsten, Fürsten und Stände des Reiches, insbesondere der unmittelbar betroffenen, der vorerwähnten durchlauchtigsten Königin sowie ihren Erben und Nachfolgern, den Königen und der Krone Schwedens kraft des gegenwärtigen Vertrages nachfolgend bezeichnete Herrschaften mit allen Rechten als dauerndes und unmittelbares Reichslehen (perpetuum et immediatum imperii feudum)
[§ 2] An erster Stelle das gesamte diesseitige Pommern, das gewöhnlich als "Vorpommern" bezeichnet wird, innerhalb derjenigen Grenzen, die unter den letzten Herzögen von Pommern maßgebend waren. Ferner von Hinterpommern [die Orte] Stettin, Gartz, Damm, Gollnow und die Insel Wollin einschließlich der zwischen diesen fließenden Oder sowie dem Meer, das gewöhnlich das Stettiner Haff genannt wird, und den drei Mündungen der Peene, Swine und Dievenow nebst dem an beiden Seiten angrenzenden Land vom Anfang des königlichen Gebietes bis an die Ostsee; wegen der Breite des östlichen Uferstreifens werden sich die königlichen und die kurfürstlichen Beauftragten zur genaueren Bestimmung der Grenzen sowie der übrigen weniger wichtigen Gegenstände in freundschaftlicher Weise verständigen.
§ 3] Das Herzogtum Pommern und das Fürstentum Rügen einschließlich der mit ihnen verbundenen Herrschaften und Orte sowie sämtlichen dazugehörigen Gebieten, Ämtern, Städten, Schlössern, Landstädten, Flecken, Dörfern, Leuten, Lehen, Flüssen, Inseln, Seen, Ufern, Häfen, Landungsplätzen, herkömmlichen Zöllen und Einkünften und allen geistlichen und weltlichen Gütern, ferner Titeln, Würden, Vorrängen, Freiheiten und Vorrechten sowie mit sämtlichen geistlichen und weltlichen Rechten und Privilegien, auf Grund derer die früheren Herzöge von Pommern diese innegehabt, genutzt und regiert haben, soll die Königliche Majestät und das Königreich von Schweden von diesem Tage an als dauerndes Erblehen erhalten, besitzen, ungehindert gebrauchen und uneingeschränkt nutzen.
u.s.w.
[§ 12]
Darüber hinaus erteilt [die Kaiserliche Majestät] für sämtliche vorerwähnten Lehen das Privilegium de non appellando, jedoch unter der Bedingung, daß [die Königliche Majestät] einen Obersten Gerichtshof öder eine Appellationsinstanz an einem geeigneten Ort in Deutschland errichtet und mit Personen besetzt, die ohne weitere Appellation oder Anrufung jedermann Recht und Gerechtigkeit gemäß den Gesetzen des Reiches und den Rechten eines jeden Ortes gewähren.
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Indem Kohl Thatcher auf vertragliche Verpflichtungen und Erklaerungen aufmerksam machte, die verschiedene britische Regierungen eingegangen sind.
Hinzukam, dass nach dem Fall der Mauer im Parlament und in der Bevoelkerung grosse Sympatie fuer den Umsturz in Ostdeutschland bestand, darueber kann sich auch ein Premierminister nicht hinwegsetzen.
Geändert von Rheinlaender (05.10.2007 um 19:29 Uhr)
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Ja und? Deswegen war es trotzdem vorher deutsch.
Das Herzogtum Pommern bestand zu Anfang des 17. Jahrhunderts aus den Teilfürstentümern Pommern-Stettin, welches hauptsächlich Hinterpommern östlich der Oder (heute Polen) umfasste, und Pommern-Wolgast oder Vorpommern westlich der Oder. Die Schweden griffen erstmals 1628 mit einem Hilfskontingent bei der Verteidigung Stralsunds, in den Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) ein. 1630 besetzten sie im Frühjahr zunächst die Insel Rügen, landeten im Juni unter König Gustav II. Adolf von Schweden auf der Insel Usedom und drängten anschließend bis Sommer 1631 die kaiserlichen Besatzungstruppen aus dem Herzogtum hinaus. Im Stettiner Allianzvertrag mit Herzog Bogislaw XIV., der auf den 10. Juli 1630 rückdatiert wurde, sicherte sich Gustav Adolf die Eventualsukzession in Pommern, sollte der Nachfolger, also der Kurfürst von Brandenburg, nach dem zu erwartenden kinderlosen Tod des Herzogs nicht den schwedischen Entschädigungsforderungen nachkommen. Nachdem Bogislaw 1637 gestorben war, übernahmen nach einer ca. einjährigen Periode, in der die herzoglichen Räte als "hinterlaßne pommersche Räte" weiter im Amt verblieben, die Schweden im Frühjahr 1638 auch die Zivilverwaltung in Pommern und setzten den Oberbefehlshaber Johan Banér als ersten Generalgouverneur ein. Ihm unterstanden je ein Vizegouverneur für Vor- und Hinterpommern. Nach langwierigen Verhandlungen mit Brandenburg, das als Satisfaktion u.a. das Erzstift Magdeburg und das Stift Halberstadt erhielt, kam es im Westfälischen Frieden (1648) zur Teilung: Hinterpommern fiel an das Kurfürstentum Brandenburg, während Schweden ganz Vorpommern und Rügen, das Mündungsgebiet der Oder und einen Streifen östlich der Oder erhielt. Der genaue Grenzverlauf wurde nach langwierigen weiteren Verhandlungen zwischen Brandenburg und Schweden erst im Stettiner Grenzrezess von 1653 festgelegt.
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