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Rassistische Einbürgerungspraxis der „Schweizermacher“
Einem Bericht der Schweizer Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) zufolge ist die Einbürgerungspraxis in der Schweiz in vielen Punkten rassistisch.
Die Schweiz hat ein dreistufiges Einbügerungsverfahren. Der Bund klärt bei Gesuchen um ordentliche Einbürgerung nur ab, ob auf Bundesebene Informationen vorliegen, welche die Einbürgerung ausschließen. Die Gemeinden und Kantone kennen hingegen noch zusätzliche, eigene Wohnsitz- und Eignungsvoraussetzungen, die eine Bewerberin oder ein Bewerber erfüllen muss. Die Mitglieder einer Gemeinde dürfen sogar über den Antrag auf Staatsbürgerschaft von Einzelpersonen abstimmen.
usw. usw
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Der IGMG bestimmt wie es laufen soll - alles andere ist Rassismus. germane