Eine Aufnahme von Ausländern aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Gründen, die dazu beiträgt, den Standort Deutschland im globalen Wettbewerb zu stärken, oder sonstigen dringenden Bedürfnissen des Wirtschafts- und Arbeitsmarktes Rechnung zu tragen, liegt im Interesse von Staat und Gesellschaft, soweit sie im Rahmen des Sozialverträglichen bleibt und mit dem Ziel einer Begrenzung der Gesamtzuwanderung nach Deutschland vereinbar ist.
Zur Sicherung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, hoher Innovationskraft und wirtschaftlicher Dynamik muss Deutschland offen sein für ausländische Fachkräfte, Unternehmer und Wissenschaftler. Weltoffenheit ist Voraussetzung für herausragende Leistungen in allen Bereichen, nicht nur im Sport.