Umfrageergebnis anzeigen: Kann das neue Gesetz den unerwünschten Zuzug der Türken stoppen?

Teilnehmer
33. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja - Das neue Gesetz ist dazu geeignet den Zuzug zu stoppen.

    1 3,03%
  • Nein - Damit kann der Zuzug nicht gestoppt werden.

    32 96,97%
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Thema: Kann das neue Gesetz den unerwünschten Zuzug der Türken stoppen?

  1. #1
    I am proud to be a Kafir Benutzerbild von Felixhenn
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    Standard Kann das neue Gesetz den unerwünschten Zuzug der Türken stoppen?

    Hier ist die Bundesdrucksache, die dann auch so beschlossen wurde:

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    Man merkt, dass diese Gesetzesänderungen ganz besonders entwickelt wurden um die Anzahl der Türken zu reduzieren oder zumindest auf dem jetzigen Stand zu halten.

    Das ist ganz besonders an den Ausnahmen der der Forderungen für Deutschkenntnisse zu sehen:


    Mit Satz 3 Nr. 1 wird Artikel 12 Abs. 1, Artikel 7 Abs. 2, Artikel 9 Abs. 2 sowie dem Erwägungsgrund 8 der Familiennachzugsrichtlinie Rechnung getragen. Nach Artikel 12 Abs. 1 i. V. m. Artikel 7 Abs. 2 der Richtlinie verlangen die Mitgliedstaaten von einem Flüchtling und seinen Familienangehörigen keinen Nachweis, dass sie Integrationskriterien bereits vor der Gewährung der Familienzusammenführung erfüllen. Ehegatten von Asylberechtigten sowie Flüchtlingen, bei denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unanfechtbar das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 festgestellt hat, sind daher von dem Erfordernis, einfache deutsche Sprachkenntnisse vor der Einreise nachzuweisen, auszunehmen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Ehe bereits bestand, als der Ausländer, zu dem der Familiennachzug stattfinden soll, seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat. Mit dieser Regelung wird von der den Mitgliedstaaten in Artikel 9 Abs. 2 der Familiennachzugsrichtlinie eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Anwendung der Vorschriften über die Familienzusammenführung von Flüchtlingen auf solche Flüchtlinge zu beschränken, deren familiäre Bindungen bereits vor ihrer Einreise bestanden haben.

    Satz 3 Nr. 2 liegt der Gedanke zugrunde, dass auch kranken und behinderten Ausländern ein Ehegattennachzug möglich sein muss (vgl. auch Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 GG).

    Nach Satz 3 Nr. 3 sind Ausländer, bei denen ein erkennbar geringer Integrationsbedarf besteht, nicht zum Nachweis von Sprachkenntnissen verpflichtet. Ein erkennbar geringer Integrationsbedarf ist in der Regel anzunehmen bei Personen, die einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation besitzen oder eine Erwerbstätigkeit ausüben, die regelmäßig eine solche Qualifikation voraussetzt und wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass sich der Ausländer ohne staatliche Hilfe in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben der Bundesrepublik Deutschland integrieren wird (vgl. § 4 Abs. 2 der Integrationskursverordnung). Vom Nachweis einfacher Deutschkenntnisse ausgenommen sind ferner Ausländer, die aus anderen Gründen nach der Einreise keinen Anspruch nach § 44 auf einen Integrationskurs hätten, z. B. weil sie sich – wie etwa die Ehegatten von Geschäftsleuten, die nur für eine bestimmte Zeit in Deutschland arbeiten und leben – nicht dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten (§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 2), oder weil bei ihnen von einem geringen Integrationsbedarf auszugehen ist (§ 44 Abs. 3 Nr. 3).

    Satz 3 Nr. 4 befreit Ehegatten von Ausländern, die nach § 41 AufenthV auch für längere Aufenthalte visumfrei einreisen und einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch noch im Bundesgebiet einholen können, vom Nachweis einfacher Deutschkenntnisse. Die Vorschrift des § 41 AufenthV sieht Visumerleichterungen für Staatsangehörige vor, zu denen Deutschland enge wirtschaftliche Beziehungen pflegt. Die Ausnahmeregelung des Satz 3 Nr. 4 lehnt sich daher an diese Privilegierung an.
    Einstein: "Wissenschaft ohne Religion ist lahm, Religion ohne Wissenschaft blind."- Fallersleben: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt..."

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  2. #2
    Tastaturdesinfizierer
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    Standard AW: Kann das neue Gesetz den unerwünschten Zuzug der Türken stoppen?

    Für jeden Mohammedaner, der aufgrund dieses laschen Gestzes nicht nach D kommt, werden eben hier zwei mehr gepoppt.
    Und?

  3. #3
    2009, das wird MEIN Jahr! Benutzerbild von MoJo
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    Standard AW: Kann das neue Gesetz den unerwünschten Zuzug der Türken stoppen?

    Was ist denn schon passiert?
    Man hat an den Bedingungen gefeilt um sich "Volkes Willen" ein paar Gänsefüschen zu nähern. Thekendiskussionen gegen das Handeln der Verantwortlichen einzudämmen. Mehr nicht.
    Es wurden keine unüberwindbaren Hürden errichtet, wie man ob der Proteste von Seiten der Türken beispielsweise annehmen könnte.

    Insofern denke ich steht dem Fortschreiten der Islamisierung weiterhin nichts im Wege.

    SuperMerkel!
    Vintage MoJo

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Akinci_Turk
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    Standard AW: Kann das neue Gesetz den unerwünschten Zuzug der Türken stoppen?

    Typisch deutsch
    Wenn du denn türken brauchst ist er der beste.Aber wenn er dir zur last wird,gib ihm denn arschtritt.Und weg is´er
    Nicht so meine herren.Wir werden eine weile ein "problem" für euch bleiben

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Kann das neue Gesetz den unerwünschten Zuzug der Türken stoppen?

    Zitat Zitat von Akinci_Turk Beitrag anzeigen
    Typisch deutsch

    Nicht so meine herren.Wir werden eine weile ein "problem" für euch bleiben
    Keine Taquya. Geht doch.

  6. #6
    2009, das wird MEIN Jahr! Benutzerbild von MoJo
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    Standard AW: Kann das neue Gesetz den unerwünschten Zuzug der Türken stoppen?

    Zitat Zitat von Akinci_Turk Beitrag anzeigen
    Typisch deutsch
    Wenn du denn türken brauchst ist er der beste.Aber wenn er dir zur last wird,gib ihm denn arschtritt.Und weg is´er
    Nicht so meine herren.Wir werden eine weile ein "problem" für euch bleiben
    Willst Du damit sagen, dass Du ein Türke bist?
    Vintage MoJo

  7. #7
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Kann das neue Gesetz den unerwünschten Zuzug der Türken stoppen?

    Nein!
    Die haben in der Vergangenheit die vorhandenen Gesetze nicht angewandt und werden dies mit den neuen auch nicht tun!
    Das Ziel ist der Austausch der deutschen Bevölkerung und alles andere nur Täuschung der Deutschen, mehr nicht!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  8. #8
    Ungläubiger Benutzerbild von Atheist
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    Standard AW: Kann das neue Gesetz den unerwünschten Zuzug der Türken stoppen?

    Zitat Zitat von Akinci_Turk Beitrag anzeigen
    Typisch deutsch
    Wenn du denn türken brauchst ist er der beste.Aber wenn er dir zur last wird,gib ihm denn arschtritt.Und weg is´er
    Nicht so meine herren.Wir werden eine weile ein "problem" für euch bleiben
    wir brauchen aber keinen Türken - nicht EINEN
    Mein Bruder, es gibt eine ganze Sure, die „Die Kriegsbeute“ heißt. Es gibt keine Sure, die „Frieden“ heißt. Der Djihad und das Töten sind das Haupt des Islam, wenn man sie herausnimmt, dann enthauptet man den Islam.
    Der Gelehrte Omar Abdel Rahman von der Al-Azhar Universität in Kairo http://s1.directupload.net/images/07...p/kym8zfxy.jpg

  9. #9
    Oberfrangge
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    Standard AW: Kann das neue Gesetz den unerwünschten Zuzug der Türken stoppen?

    Zitat Zitat von Akinci_Turk Beitrag anzeigen
    Typisch deutsch
    Wenn du denn türken brauchst ist er der beste.
    Türken wurden aber noch nie gebraucht! Eure Regierung vor über 40 Jahren, hat gebittelt und gebettelt, dass sie doch auch einpaar Türken als Gastarbeiter schicken durfte.

    Gebraucht hätte die aber damals schon niemand. Es war lediglich ein "Gefallen". Und was daraus geworden ist, sehen wir heute.
    Geändert von Wahabiten Fan (13.07.2007 um 17:40 Uhr)
    "Jeder Muslim der daran glaubt dass die Erde rotiert, verliert sein Recht auf Leben und Besitz und soll getötet werden!"

    Bis heute gültige Fatwa eines der höchsten Korangelehrten: Abd al Aziz ibn Baz!

  10. #10
    Mitglied
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    Standard AW: Kann das neue Gesetz den unerwünschten Zuzug der Türken stoppen?

    Nicht stoppen aber massiv einschränken. Nicht umsonst haben türkische Verbände ihren Protest so lautstark artikuliert.

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