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Thema: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

  1. #41
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    . In seinem Fall ging es um die Unvereinbarkeit des § 130 StGB und des Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1. des GG. Da nach den Menschenrechten (die nationale Rechte übertrumpfen!) das Recht auf freie Meinungsäußerung eines der höchsten Gesetze ist, begeht die (OMF) BRD damit Gesetzesbruch.
    Meine lieber Doc1, nur weil du etwas als unvereinbar mit etwas ansiehst, ist das nicht eine Tatsache. [Links nur für registrierte Nutzer].
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #42
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich",[/U][/I]

    Das ist die Auffassung des BVerfg spaetestens seit dem Urteil zum Reichskonkordat.
    Yup. Stimmt!
    Aber erkläre doch mal einem Unbedarften, wieso das DR extra als handlungsunfähig (& als Rechtssubjekt!!!!) beschrieben wird, um dann mit der (OMF) BRD identisch zu sein. Daraus schließt man logisch, dass die (OMF) BRD nicht handlungsfähig ist. QED!

    Und dann noch: Ich halte an der OMF Geschichte fest. Es hat keinen Friedensvertrag gegeben und eine Wiedervereinigung schon lange nicht. Faktisch sieht es so aus, aber eben nicht de jure. Und das ist, was zählt.

    In diesem Zusammenhang: Die (OMF) BRD, also Ihr (ich bin gottseidank wech), bezahlt an die EU im Jahre ca. schlappe 8,5 Mrd.(!!) Teuros. Davon bekommt allein Spanigen 7,5. Was ist das denn für ein Verhältnis? Soweit ich mich erinner, gab es feste Vorgaben für einen Eintritt in die EU. Wer das nicht wuppen konnte, fiel raus. Offenbar konnte Spanien es nicht!

    Ausblutung in finanzieller Hinsicht und vökischer dazu.

    Es muß ein Mastermind, bzw. ein Masterplan hinter dem Plattmachen Restdeutschlands stecken, sonst würde z.B. der § 47 des Ausländergesetzes angewendet werden. Und.... auf ein geborenes deutsches Kind 8 nichtdeutsche.

    Aber für Euch ist die Welt ja noch in Ordnung, solange die Flimmersynagoge es Euch richtig erklärt

  3. #43
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    Das ist zwar richtig, aber gilt "nur" für Amerika. Die Konvention hat die 3-Elemente-Theorie von Jellinek verballhornt.
    Ich halt mich ohnehin an Weber.

    Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [ 336, 363 ]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
    Fast richtig.

    Ändern wir mal die Betonungen:

    "Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig."

    Aha!
    Als Gesamtstaat is das fortexistierende DR also nicht mehr handlungsfähig.
    Warum schreibt man extra dazu: "als Gesamtstaat" - und spricht nicht schlicht von Handlungsunfähigkeit?
    Weil ein Teil des DR, die BRD nämlich, durchaus handlungsfähig ist!
    Das ist wieder die berühmte Teilidentität:
    Die BRD hatte auf dem Territorium der DDR und hatte in den polnisch und russisch verwalteten Gebieten nix zu sagen, also auch das fortexistierende DR als Gesamtstaat nicht.
    Die Handlungsfähigkeit im Gesamtumfang des DR hätte 1989/90m reklamiert werden können; 's wurd jedoch drauf verzichtet und die Hanldungsfähigkeit nur auf das Gebiet der DDR ausgedehnt.

    Als Nichtjurist find ich das durchaus einleuchtend, muss ich sagen.


    Das DR besteht fort! Das bedeutet, dass es existent und ein Rechtssubjekt ist. Deshalb kann die BRD das nicht sein. Eben nur OMF. Das BVerFG spricht hier von 2 "Staaten". BRD UND DR!
    Da steht nix von zwei Staaten!

    Der ist zwar nicht schlecht, aber man sollte Konflikte im eigenen Land lösen und sich nicht von anderen Nationen fremdbestimmen lassen. Unsere Vorfahren haben blutige Kriege für ihre (echte!) Freiheit geführt. Aber die BRDler sind (erzogene und konditionierte) Weicheier, oder?
    Man sollte sich überhaupt nicht fremdbestimmen lassen, auch nicht von irgendwelchen Heinis, die zufällig die gleiche Zunge reden.

    If some group claims to be the government, the proper answer should be: "Yeah, and I'm the Duke of Windsor. Get a life."
    (Llewellyn Rockwell)
    :]
    Aktueller Kalenderspruch: You're not important enough to provide me with an instruction manual on how to talk to you! (Rep. Walter Hudson, 2024)

  4. #44
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Als Gesamtstaat is das fortexistierende DR also nicht mehr handlungsfähig.
    Warum schreibt man extra dazu: "als Gesamtstaat" - und spricht nicht schlicht von Handlungsunfähigkeit?
    Weil ein Teil des DR, die BRD nämlich, durchaus handlungsfähig ist!
    Das ist wieder die berühmte Teilidentität:
    Fall Du das so siehst (ich könnte mich dem anschließen) stellt sich allerdings die Frage, wer ist dieser Teil, der keine Verfassung, sondern nur ein von den Alliierten gegebenes GG hat. Genau! Eine OMF!!!!
    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Die Handlungsfähigkeit im Gesamtumfang des DR hätte 1989/90m reklamiert werden können; 's wurd jedoch drauf verzichtet und die Hanldungsfähigkeit nur auf das Gebiet der DDR ausgedehnt.
    Völlig korrekt. die (OMF) BRD hat jetzt auch das Sagen in der (OMF) DDR
    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Als Nichtjurist find ich das durchaus einleuchtend, muss ich sagen.
    Das 2 Bvf 1/73 Urteil ist für Nichtjuristen völlig verständlich, obwohl es so formuliert wurde, als ob alles "in Butter" sei. Dem ist leider nicht so.
    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Da steht nix von zwei Staaten!.
    Nein, aber es gibt das DR ("besteht fort"!!) und die BRD. Da DR und BRD nicht identisch (ununterscheidbar!! ) sind, sind das für mich 2 Teile eines Ganzen. Sozusagen die alliierte Verwaltung und das DR!
    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Man sollte sich überhaupt nicht fremdbestimmen lassen, auch nicht von irgendwelchen Heinis, die zufällig die gleiche Zunge reden.
    Da sind wir einer Meinung
    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    If some group claims to be the government, the proper answer should be: "Yeah, and I'm the Duke of Windsor. Get a life."
    (Llewellyn Rockwell)
    :]
    Und hier auch, zumindest was die "Regierung" der (OMF) BRD angeht

  5. #45
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    Fall Du das so siehst (ich könnte mich dem anschließen) stellt sich allerdings die Frage, wer ist dieser Teil, der keine Verfassung, sondern nur ein von den Alliierten gegebenes GG hat. Genau! Eine OMF!
    Es ist der für das DR handlungsfähige Teil des DR.

    Völlig korrekt. die (OMF) BRD hat jetzt auch das Sagen in der (OMF) DDR
    Das DR hat nach Verzicht auf die Gebiete jenseits von Oder und Neisse ('ne dumme Sache übrigens. Ein paar Millionen Polen innerhalb der erweiterten BRD würden nicht soviel Unfug machen, wie sie's jetzt ausserhalb selbiger tun.) wieder Hanldungsfähigkeit über sein Gesamtgebiet errungen allerdings unter anderem Namen, BRD nämlich.

    Das 2 Bvf 1/73 Urteil ist für Nichtjuristen völlig verständlich, obwohl es so formuliert wurde, als ob alles "in Butter" sei. Dem ist leider nicht so.
    Wenn's für Nichtjuristen so verständlich wär, warum stritte ich mich dann hier und anderswo desöfteren als solcher mit solchen darüber?

    Nein, aber es gibt das DR ("besteht fort"!!) und die BRD. Da DR und BRD nicht identisch (ununterscheidbar!! ) sind, sind das für mich 2 Teile eines Ganzen. Sozusagen die alliierte Verwaltung und das DR!
    Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Das DR gibt es, weil's identisch ist mit der BRD - völkerrechtlich.

    Es ist nicht im WK2 untergegangen, sondern "besteht fort", halt nur unter dem Namen BRD und zeitweise ohne Zugriff auf von anderen Staaten besetzte Teile seines Staatsgebietes.

    Da sind wir einer Meinung
    Daran habe ich Zweifel, ehrlichgesagt.
    Ich glaub, Du deutest meinen Satz anders, als ich ihn meinte. :]

    Und hier auch, zumindest was die "Regierung" der (OMF) BRD angeht
    Nicht "zumindest", sondern grundsätzlich.
    Aktueller Kalenderspruch: You're not important enough to provide me with an instruction manual on how to talk to you! (Rep. Walter Hudson, 2024)

  6. #46
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Es ist der für das DR handlungsfähige Teil des DR..
    Ich möchte nicht unbedingt das letzte Wort haben, aber ich glaube, unsere Denkweise ist zu verschieden, als das wir auf einen Nenner kommen, denn das Wort "identisch" heißt ganz klar "ununterscheidbar. Und DR und BRD sind unterscheidbar, ergo nicht identisch. Es steht im Urteil ja auch, das die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.

    Ich denke, dass die Allierten damals vor der Frage standen (denn sie alle hatten Angst vor den Deutschen! Auch heute noch), wie man die Deutschen "bändigen" (s. Carlo Schmid "Ein geeintes demokratisches Deutschland, das seinen Sitz im Rate der Völker hat, wird ein besserer Garant des Friedens und der Wohlfahrt Europas sein als ein Deutschland, das man angeschmiedet hält wie einen bissigen Kettenhund !" Und, wie ich schon mehrfach hier schrieb, gilt das auch heute noch) könne.

    Die Idee, die sie dann fanden, war die, die Deutschen glauben zu lassen, sie seien von "Freunden" umgeben (s. Marshallplan). Als dann die Gefahr der Vergrößerung Deutschlands durch die Beifügung der (OMF) DDR kam, wurde gleich ein Langzeitplan verwirklicht, der bis in die 6oer Jahre zurückreicht. Die Überfremdung! Und das das heute eine Tasache ist, kann man nicht leugnen.

    Und nochmal, weil es stimt: Deutschland war und ist keine Einwanderungsland im Sinne vom Einwandern ganzer Sippen. Die Einwanderung ausländischer Arbeiter ist meines Erachtens auch völliger Schwund gewesen, denn es gab damals auch schon arbeitfähige Arbeitslose.

    Egal, ich lebe nicht mehr in der (OMF) BRD und schaue mir den Untergang aus sicherer Entfernung an. Und der kommt mit 100%iger Sicherheit.

    Ich wünsche noch einen schönen Sonntag

  7. #47
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Wenn das mit der Verfassung so „Glasklar“ ist, dann soll man doch den Art. 146 ändern oder für nichtig erklären.

    Art 146
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    PS.: Auch im Jura-Forum streiten sie sich, ob Verfassung oder GG.

  8. #48
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Topas Beitrag anzeigen
    Wenn das mit der Verfassung so „Glasklar“ ist, dann soll man doch den Art. 146 ändern oder für nichtig erklären.
    Wozu? Er spielt ein aehnliche Rolle, wie die Totalresiion der Schweizer Bundesverfassung oder in den USA die Moeglichkeit der IEnberufung eines Verfassungskonventes.

  9. #49
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Wozu? Er spielt ein aehnliche Rolle, wie die Totalresiion der Schweizer Bundesverfassung oder in den USA die Moeglichkeit der IEnberufung eines Verfassungskonventes.
    Naja, die Bundesverfassung der Schweiz mit unserem GG auch nur ähnlich zu vergleichen, ist schon sehr gewagt.

  10. #50
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Topas Beitrag anzeigen
    Naja, die Bundesverfassung der Schweiz mit unserem GG auch nur ähnlich zu vergleichen, ist schon sehr gewagt.
    Wieso? Beide haben die gleiche Funkion, wie auch die US-Verfassung (ueber die das Volk auch nie abgestimmt hat und auc beim Aenderungsprozess ist das Volk nur durch Vertreter beteiligt)..

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