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Thema: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

  1. #31
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Weil's eine neue Verfassung ist.
    Genauso, wie mein alter Mietvertrag seine Gültigkeit verliert, wenn ich mit dem Vermieter einen neuen abmache.
    Ach so! Na ja, dann ist ja alles in Dortmund

    Aber vorher lieber mal nachfragem , wann die BRD in die Freiheit entlassen wurde. So Friedensvertragsmäßig, und dann nochmal schnell nach dem Staatsvolk gefragt.
    Aber....nein, das Staatsvolk wird auch neu gemacht

  2. #32
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    Aber vorher lieber mal nachfragem , wann die BRD in die Freiheit entlassen wurde.
    Was heisst "Freiheit" in diesem Sinne?
    (Ich benutze den Begriff i.d.R. nur für das Verhältnis von Personen untereinander, daher die Frage.)

    So Friedensvertragsmäßig
    De facto hammer Frieden, sieht jedenfalls so aus.
    Brauchst 'n Wisch dafür?
    Ich nicht.

    und dann nochmal schnell nach dem Staatsvolk gefragt.
    Staatsvolk sind die "Deutschen" gemäss Reichs-/Staatsangehörigkeitsgesetz.
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  3. #33
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Was heisst "Freiheit" in diesem Sinne?
    (Ich benutze den Begriff i.d.R. nur für das Verhältnis von Personen untereinander, daher die Frage.).
    Das wir nicht mehr das tun müssen, was uns die Alliierten, voran die USA, vorschreibt.

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    De facto hammer Frieden, sieht jedenfalls so aus.
    Brauchst 'n Wisch dafür?
    Ich nicht..
    Es muß ganz ordentlich und gesetzesgemaß völkerrechtlcih abgeschlossen werden.

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Staatsvolk sind die "Deutschen" gemäss Reichs-/Staatsangehörigkeitsgesetz.
    Natürlich, das stimmt. Und was ist jetzt die BRD? Die hat kein Staatsvolk. Nun komm bitte nicht mit identisch zum DR und son Müll. Das DR besteht, ist nur mangels einer Organisation nicht handlungsfähig. Und dann kann die BRD nicht das DR sein und Rechtsnachfolger auch nicht. Das haben die Verbrecher schön hingeschmiert, so dass sich das eigene Volk darüber in die Wolle kriegt. DIVEDE ET IMPERA: Die Jungs haben es schon daruf!

  4. #34
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    Das wir nicht mehr das tun müssen, was uns die Alliierten, voran die USA, vorschreibt.
    "Müssen" in welchem Sinne?
    Wir könnten ja einfach aufhören damit!
    Was sollten die V.S.A. machen?
    Garnix könnten sie machen, jedenfalls nix wirklich schlimmes.
    Denn im Zweifelsfall wird der Rest der Welt nicht schauen, was formaljuristisch vielleicht getan werden dürfte, sondern was tatsächlich getan und uns angetan würd, gleichwohl wir friedlich blieben.
    Die BRD ist nicht der Irak, den man einfach mal so besetzen kann.

    Es muß ganz ordentlich und gesetzesgemaß völkerrechtlcih abgeschlossen werden.
    Sollte es politisch opportun werden, so einen Vertrag formal zu schliessen, wär ich durchaus dafür.

    Natürlich, das stimmt. Und was ist jetzt die BRD? Die hat kein Staatsvolk.
    Doch: Die Leute mit BRD-Ausweis.

    Nun komm bitte nicht mit identisch zum DR und son Müll. Das DR besteht, ist nur mangels einer Organisation nicht handlungsfähig.
    Punkt 1:

    Das hängt ganz davon ab, welcher Staatstheorie man anhängt.
    Ich bin derzeit unschlüssig und am drüber grübeln, ob die webersche oder die o'connorsche Staatstheorie die richtige ist.
    Doch nach beiden ist das DR kein Staat, nach Weber deshalb nicht, weil ihm's Gewaltmonopol fehlt;
    nach O'Connor, weil's nicht ausreichend Personen gibt, die "deutschreichisch" handeln, also sich im zwischenmenschlichen Verkehr zumindest teilweise an die Gesetze des DR halten.
    Tut das keiner, existiert das DR auch nicht, weil Staaten keine Dinge sind, die auch dann existieren, wenn niemand sich für sie interessiert.

    Letztere Theorie könnte man auch so auslegen, dass man sagte, das DR hätte mehrere selbsternannte Regierungen und einige tausend Gläubige und insofern existiere es und sei bloss handlungsunfähig.
    Dem würde ich zustimmen, unter dem Vorbehalt, gleiches auf vom HRRdN und von allen anderen "Staaten" (Tibet, Konföderierte Staaten vom Amerika usw.) mit ausreichend Anhängerschaft zu behaupten.

    So sieht's zumindest aus, wenn man Völker"recht" und ähnlichen nur aus Gründen der Opportunität wichtigen formaljuristischen Schmafu mal beseite lässt.


    Punkt 2:

    Es heisst nicht "ist mangels Organisation nicht handlungsfähig", es heisst:
    "Ist mangels Organisation als Gesamtstaat nicht handlungsfähig"!
    Und wer wollte das bestreiten?
    Das DR war handlungsfähig weder in dem Gebiet der sog. DDR, nicht im polnisch verwalteten Gebiet und nicht im russisch verwalteten.
    Handlungsfähig war es in seiner völkerrechtlichen Fortentwicklung nur als BRD in ehemals Trizonesien.
    Deswegen spricht man ja auch von Teilidentität bezogen auf die räumliche Ausdehnung.


    Passend dazu eine Analogie aus dem Privatleben:

    Mein Grossvater hat nach der Wende das Grundstück seiner Eltern südlich von Berlin zurückbekommen.
    Da er ja hier wohnte, wollte er's verkaufen, was dann auch gelang.
    Allerdings war die Sache soviel Stress für ihn, dass er die Grundbuchauszüge über ein paar kleine Holzungen in einem Aktenordner versteckte zwischen seinen Schulzeugnissen und sonstigen Berufs- u.ä. Urkunden.
    Er hat sie einfach ignoriert und wir wussten nix davon.
    Ein Weilchen nach seinem Tode haben wir's bei der Durchsicht seiner Papiere herausgefunden und überlegen derzeit, wie die Sache zu managen sei.

    Wir haben hier im Grunde die gleiche Lage:
    Zwar sind wir als Erben Eigentümer und im Rahmen der Eigentümerschaft identisch mit meinem Grossvater, allerdings geniessen wir auf den Grundstücken derzeit keine Handlungsfähigkeit.

    Sollten wir uns entschliessen, die Sache auf sich beruhen zu lassen, bliebe das auch so;
    sollten wir entscheiden, die Holzungen den derzeit wohl vorhandenen Nutzern einfach zu überschreiben, wäre unser Eigentum bzw. unsere Souveränität über diese Gebiete an sie abgetreten, obwohl unsere Familie seit 50 Jahren keine Handlungsfähigkeit mehr besass über diese Holzungen.

    Und dann kann die BRD nicht das DR sein
    Die BRD ist der handlungsfähige Rest des DR.
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  5. #35
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    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Doch: Die Leute mit BRD-Ausweis.
    Was steht denn als Staatsangehörigkeit auf der BRD-Pappe? BRD? Nee, eben, nur die Nationalität, deutsch. Also keine Staatsangehörigkeit, ergo BRD= kein Staat.
    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Die BRD ist der handlungsfähige Rest des DR.
    Ich geb's auf

    Nur noch: DIE BRD IST NICHT RECHTSNACHFOLGER und was die Identität angeht, beansprucht sie keine Ausschließlichkeit.

  6. #36
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    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    Was steht denn als Staatsangehörigkeit auf der BRD-Pappe? BRD? Nee, eben, nur die Nationalität, deutsch. Also keine Staatsangehörigkeit
    Im Ausweis kann nicht "BRD" stehen, weil die BRD eine raumzeitliche Konkretisierung des Völker'rechts'subjekts Deutschland ist.

    Entsprechend ist als Staatsangehörigkeit "deutsch" eingetragen.

    ergo BRD= kein Staat
    Untersuchen wir die Sache mal von einer anderen Seite her:
    Was ist ein "Staat"?

    Wenn wir dafür Kriterien festgelegt haben, können wir auch entscheiden, ob sie auf eine "BRD" zutreffen.

    Ich geb's auf
    Daraus wäre dann zu schliessen, dass es Dir nicht so wichtig sein kann, dass andere das erfahren bzw. verstehen bzw. zumindest nachvollziehen, was Du als Wahrheit ansiehst.

    Nur noch: DIE BRD IST NICHT RECHTSNACHFOLGER und was die Identität angeht, beansprucht sie keine Ausschließlichkeit.
    Richtig, die BRD ist nicht Rechtsnachfolger.
    Das hat das BVerfG bestätigt und nix anderes hab auch ich geschrieben.

    Was die Identität angeht, ist die BRD räumlich nur teilidentisch mit dem DR, wie ein Blick auffe Landkarte zeigt.
    Über die völkerrechtliche Identität sagt das aber wenig aus.
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  7. #37
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    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Im Ausweis kann nicht "BRD" stehen, weil die BRD eine raumzeitliche Konkretisierung des Völker'rechts'subjekts Deutschland ist.

    Entsprechend ist als Staatsangehörigkeit "deutsch" eingetragen.
    Das Völkerrechtssubjekt heißt nicht Deutschland, sondern Deutsches Reich! Aber ansonsten hast Du völlig recht: raumzeitlich! Was anderes habe ich bisher hier auch nie behauptet, da die BRD eine OMF ist.
    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Untersuchen wir die Sache mal von einer anderen Seite her:
    Was ist ein "Staat"?

    Wenn wir dafür Kriterien festgelegt haben, können wir auch entscheiden, ob sie auf eine "BRD" zutreffen..
    Nach [Links nur für registrierte Nutzer] muß ein Staat eine "Bevölkerung haben (eigentlich Staatsvolk), ein Territorium und die Staatsgewalt, also Regierung. Und da hat die BRD nur 2 von 3, da das Staatsvolk nach BMI fehlt.
    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Richtig, die BRD ist nicht Rechtsnachfolger.
    Das hat das BVerfG bestätigt und nix anderes hab auch ich geschrieben.

    Was die Identität angeht, ist die BRD räumlich nur teilidentisch mit dem DR, wie ein Blick auffe Landkarte zeigt.
    Über die völkerrechtliche Identität sagt das aber wenig aus.
    Das ist es ja. Die BRD ist nicht Rechstnachfolger, sondern "identisch", bzw, was das Territorium angeht, teilidentisch, was allerdings nicht Ausschließlichkeit beansprucht (s. ebenda).

    Wenn also die (OMF) BRD identisch mit dem DR ist, aber nach 2 BvF 1/73 das DR noch besteht, bestehen 2 "identische" "Staaten" zur gleichen Zeit. Und das ist schlechterdings unmöglich.

    Nach wie vor gehöre ich zu den Deutschen, die nicht nur der Meinung sind, sondern WISSEN, dass man Deutschland nach dem Krieg sehr übel mitgespielt hat und gar nicht will, dass Deutschland in den Grenzen von 1937 wieder besteht.

    Aber, ganz im ernst, mir geht das jetzt vollkommen am Oberschenkel vorbei. Ich lebe nicht mehr in der (OMF) BRD, habe mein finanzielles Auskommen und kümmere mich um meinen Spaß, solange es eben geht. In die (OMF) BRD komme ich - zumindest was einen längeren Aufenthalt angeht - nie zurück.

    Und schön braun bin ich auch schon geworden!!

  8. #38
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    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    Das Völkerrechtssubjekt heißt nicht Deutschland, sondern Deutsches Reich!
    Das kann nicht sein, weil selbiges Völkerrechtssubjekt als Norddeutscher Bund bereits 1866/67, das Deutsche Reich jedoch erst 70/71 gegründet wurde.

    Nach [Links nur für registrierte Nutzer] muß ein Staat eine "Bevölkerung haben (eigentlich Staatsvolk), ein Territorium und die Staatsgewalt, also Regierung. Und da hat die BRD nur 2 von 3, da das Staatsvolk nach BMI fehlt.
    Die Konvention spricht nicht von Staatsvolk, sondern von permanent population.

    Diese ist gegeben, die anderen beiden Kriterien auch und also ist nach der KvM die BRD ein Staat.

    Das ist es ja. Die BRD ist nicht Rechstnachfolger, sondern "identisch", bzw, was das Territorium angeht, teilidentisch, was allerdings nicht Ausschließlichkeit beansprucht (s. ebenda).

    Wenn also die (OMF) BRD identisch mit dem DR ist, aber nach 2 BvF 1/73 das DR noch besteht, bestehen 2 "identische" "Staaten" zur gleichen Zeit. Und das ist schlechterdings unmöglich.
    Wenn die BRD völkerrechtlich identisch ist mit dem DR, dann besteht das DR noch, weil's ja nix anderes ist als die BRD.

    Nach wie vor gehöre ich zu den Deutschen, die nicht nur der Meinung sind, sondern WISSEN, dass man Deutschland nach dem Krieg sehr übel mitgespielt hat und gar nicht will, dass Deutschland in den Grenzen von 1937 wieder besteht.
    Je nun, das ist ja wohl etwas, was jeder halbwegs Interessierte bei vorhandenem Willen schnell herausfinden kann, nicht wahr?
    Das Netz ist schliesslich voll genug der Quellen.

    Aber, ganz im ernst, mir geht das jetzt vollkommen am Oberschenkel vorbei.
    Joa, mir eigentlich auch, weil für mich ziemlich unerheblich ist, ob ich von freichsdeutschen oder bundesrepublikanischen oder auswärtigen Politikern fremdbeherrscht werd.
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  9. #39
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Das kann nicht sein, weil selbiges Völkerrechtssubjekt als Norddeutscher Bund bereits 1866/67, das Deutsche Reich jedoch erst 70/71 gegründet wurde.
    Okay, dann ist das DR eben "Rechtsnachfolger" des Nordeutschen Bundes. Aber die BRD ist kein Rechtsubjekt, weil eben (OMF) BRD. Liest Du Carlo schmid und vergißt das Kasperletheater der sogenannten 4&2 "Verträge". Das ist so gewesen, als ob die Alliierten mit sich selbst gespielt haben

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Die Konvention spricht nicht von Staatsvolk, sondern von permanent population.

    Diese ist gegeben, die anderen beiden Kriterien auch und also ist nach der KvM die BRD ein Staat.
    Das ist zwar richtig, aber gilt "nur" für Amerika. Die Konvention hat die 3-Elemente-Theorie von Jellinek verballhornt.
    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Wenn die BRD völkerrechtlich identisch ist mit dem DR, dann besteht das DR noch, weil's ja nix anderes ist als die BRD.
    Bundes"verfassungs"gerichtsurteil 2 BvF 1/73

    1. Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [ 336, 363 ]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.

    Das DR besteht fort! Das bedeutet, dass es existent und ein Rechtssubjekt ist. Deshalb kann die BRD das nicht sein. Eben nur OMF. Das BVerFG spricht hier von 2 "Staaten". BRD UND DR!
    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Je nun, das ist ja wohl etwas, was jeder halbwegs Interessierte bei vorhandenem Willen schnell herausfinden kann, nicht wahr?
    Das Netz ist schliesslich voll genug der Quellen.
    Das stimmt. Allerdings erst seit etwa 4 Jahren in der Fülle. Ich weiß es allerdings schon seit 1990, weil es mir ein Schulkamerad, der Richter war, erzählt hat. Dieser lebt heute völlig befreit auf einer Insel im Süden des Äquators, da er sich mit seiner Wahrheitsfindung gegen das (ungeschriebene) Standesrecht der BRD-Juristen gestellt hat. In seinem Fall ging es um die Unvereinbarkeit des § 130 StGB und des Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1. des GG. Da nach den Menschenrechten (die nationale Rechte übertrumpfen!) das Recht auf freie Meinungsäußerung eines der höchsten Gesetze ist, begeht die (OMF) BRD damit Gesetzesbruch. Aber da das Gesetz eingeführt wurde, um selbst harmlos Recherchierenden einen Maulkorb zu verpassen, wird es in der BRD natürlich voll angewendet. In diesem Zusammenhang, das Ausländergesetz § 47 nicht. Und sowas nennt sich freiheitlich rechtliche Grundordnung. MuuHHaaaaHHAAA!
    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Joa, mir eigentlich auch, weil für mich ziemlich unerheblich ist, ob ich von freichsdeutschen oder bundesrepublikanischen oder auswärtigen Politikern fremdbeherrscht werd.
    Der ist zwar nicht schlecht, aber man sollte Konflikte im eigenen Land lösen und sich nicht von anderen Nationen fremdbestimmen lassen. Unsere Vorfahren haben blutige Kriege für ihre (echte!) Freiheit geführt. Aber die BRDler sind (erzogene und konditionierte) Weicheier, oder?

  10. #40
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    Okay, dann ist das DR eben "Rechtsnachfolger" des Nordeutschen Bundes. Aber die BRD ist kein Rechtsubjekt, weil eben (OMF) BRD. Liest Du Carlo schmid und vergißt das Kasperletheater der sogenannten 4&2 "Verträge". Das ist so gewesen, als ob die Alliierten mit sich selbst gespielt haben


    Das ist zwar richtig, aber gilt "nur" für Amerika. Die Konvention hat die 3-Elemente-Theorie von Jellinek verballhornt.

    Bundes"verfassungs"gerichtsurteil 2 BvF 1/73

    1. Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [ 336, 363 ]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
    Dann zitier auch vollstaendig - es geht naehmlich weiter:

    Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich",

    Das ist die Auffassung des BVerfg spaetestens seit dem Urteil zum Reichskonkordat.

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