Die Frage war, brauchen wir nicht generell ein neues Grundgesetz / Verfassung
Meine Antwort darauf der Artikel 146, da dieser Artikel ja eine Verfassung nach dem Grundgesetz vorsieht - eigentlich.
Bin mir aber dessen bewusst, wie es wirklich aussieht:
Durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz definitive und abschließende gesamtdeutsche Verfassung geworden, denn durch Beitritt und Einigungsvertrag ist über das Grundgesetz entschieden worden, die deutsche Einheit bedingt keine neue Verfassung.
Einzelheiten hierzu ist den Begründungen zum Einigungsvertrag zu entnehmen
( Bundestagsdrucksache 11/7760 insb. S. 358, 359 , Auszüge, siehe unten )
Das Bundesverfassungsgericht hat daher auch entschieden, dass weder ein individualrechtlicher Anspruch noch die Pflicht staatlicher Stellen besteht, eine Volksabstimmung über die Verfassung herbeizuführen. Weder aus dem Wortlaut noch aus der Entstehungsgeschichte von Artikel 146 Grundgesetz ergibt sich dafür ein Anhaltspunkt (BVerfG, 2 BvR).[/I] [Links nur für registrierte Nutzer]