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Thema: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

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  1. #38
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Nein, weil dies nicht nötig ist. Sorry, jetzt wird es sehr theoretisch und abstrakt.

    Nun Volkssouveränität bedeutet einfach betrachtet nichts anderes als das die Staatsgewalt vom Volk in seiner Gesamtheit ausgeht. Wie die Staatsgewalt nun vom Volk ausgeübt wird, ob nun mittelbar oder unmittelbar ist für den Sachverhalt erstmal unbedeutend.
    Die politisch-rechtliche Grundlage beruht somit aus der daraus resultierenden verfassungsgebenden Gewalt des Volkes. Das Volk in seiner Gesamtheit steht über der Verfassung. Nichts anders steht auch im Artikel 146 GG (......,an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.)
    Das Volk in seiner Gesamtheit hat also das Recht, Betonung liegt auf Recht und Gesamtheit, sich jederzeit eine neue politisch-rechtlich Grundordnung zu geben, eine neue Verfassung, aber genauso das Recht sich keine neue Verfassung zu geben.

    Nun mit dem Grundgesetz haben wir aufgrund der historischen Vorgeschichte einen kleinen Sonderfall, weil hier sich erstmal nur ein Teilvolk eine politisch-rechtliche Grundordnung gegeben hat (siehe hierbei Artikel 144 GG). Mit der Zustimmung der Länderparlamente zum GG, hatte das GG die Zustimmung des Teilvolkes, denn über Parlamente übt das Volk/Teilvolk seine Staatsgewalt mittelbar aus. Lassen wir jetzt mal die unterschiedlichen Ansichten über die Ostgebiete außen vor, sondern bleiben bei der rein rechtlichen Betrachtung der Sachverhalte. Die DDR-Volkskammer erklärte am 14.August. 1990 ihren Beitritt nach dem ursprünglichen Artikel 23 GG. Nun über die DDR-Volkskammer übte das andere Teilvolk seine Staatsgewalt mittelbar aus. So gesehen hat das GG die Zustimmung des ganzen Volkes. Die Gesamtheit des Volkes ist wieder hergestellt.
    Somit besteht auch das bereits erwähnte Recht sich jederzeit eine neue Verfassung zu geben oder nicht zu geben. Wenn also jederzeit die Möglichkeit besteht, sich eine neue Verfassung zu geben, wozu ist dann eine Verpflichtung notwendig. Das einzige was dazu notwendig ist, ist die Überzeugung im Volk, das wir eine neue Verfassung benötigen.
    Da in unserer Demokratie, die größtenteils eine indirekte Demokratie ist, das Volk seine Staatsgewalt über Wahlen und Abstimmungen mehr mittelbar als unmittelbar ausübt, ist der Weg zur neuen Verfassung bzw. der Überzeugung im Volk zur einer neuen Verfassung vorgegeben.
    Eigentlich ist die Sache also einfach und bedarf keiner Verpflichtung, die einzige Problematik, die für die besteht, die sich eine neue Verfassung unbedingt wünschen, liegt in einer verfassungsrechtlichen Ansicht, die aus dem Begriff Gesamtheit des Volkes resultiert.
    Nun wir wissen, das es so etwas wie einen einheitlichen Volkswillen nicht gibt und sich auch in einem demokratischen System nicht erreichen lässt. Das wird schon allein durch die Ergebnisse bei den Wahlen sichtbar.
    Wie soll man nun der Gesamtheit des Volkes gerecht werden, wenn es unmöglich ist das alle der gleichen Meinung ist. Einfache Mehrheitsentscheidungen repräsentieren im schlechtesten Fall nur ein wenig mehr den Willen der Hälfte des Volkes. Sie werden dem Begriff der Gesamtheit nun wirklich nicht gerecht. Ganz gerecht wird man ihm nie, aber man kann sich ihm über die qualifizierten Mehrheiten nähern (2/3 wenn nicht sogar 3/4).
    Die Gesamtheit des Volkes kann also erst repräsentiert werden, wenn sie tatsächlich im Minimum dem Willen von 2/3 des Volkes entspricht.
    Wer also 2/3 in beiden Häusern vereinen kann, kann verfassungsgebende Maßnahmen einleiten.

    Hällst Du dann auch die Volksabstimmungen in anderen Ländern (Polen, Frankreich.) für nicht repräsentabel oder gibt es bei denen vielleicht sowas wie einen "einheitlichen Volkswillen" ?

    Findest Du es ok wenn sich unsere Kanzlerin noch für eine EU-Verfassung stark macht, wo doch offensichtlich ist, dass es nicht Europas Völker einheitlicher Wille ist?
    Geändert von Holdus (16.06.2007 um 05:26 Uhr) Grund: Buchstabendreher

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