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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 8 - 15

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  1. #1
    bernhard44
    Gast

    Standard GRUNDGESETZ (GG) Artikel 8 - 15

    hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
    Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



    Artikel 8
    [Versammlungsfreiheit]
    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

    (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

  2. #2
    bernhard44
    Gast

    Standard GRUNDGESETZ (GG) Artikel 9

    hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
    Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?





    Artikel 9
    [Vereinigungs-, Koalitionsfreiheit]
    (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

    (2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

    (3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs.2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

  3. #3
    GESPERRT
    Registriert seit
    19.02.2009
    Beiträge
    7.898

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 9

    Bei der Vereinigungsfreiheit ist die negative Seite von besonderer praktischer Bedeutung, wie auch bei der Berufsfreiheit nach Artikel 12 und der Religionsfreiheit nach Artikel 4 GG. Das Recht, nicht in eine Vereinigung eintreten zu müssen oder einen bestimmten Beruf nicht wählen und ausüben zu müssen, ist durch die Artikel 9 und 12 ebenso stark geschützt wie das positive Recht, sich zu vereinigen oder einen Beruf zu wählen bzw. auszuüben.

    Zwangsmitgliedschaften in Kammern aller Art sind deshalb ein grosses Ärgernis für viele Menschen und eine ausgesprochene Provokation wirklich aufrechter Verfassungsdemokraten. Aber wenn es um viel Kohle geht, halten unsere Staatsmächtigen immer zusammen, sowas wie die Zwangsmitgliedschaft in Handels- und Handwerkskammern zum Abzocken kleiner und mittlerer Unternehmen ist immer drin, weil da ja angeblich ein ganz besonders wichtiges öffentliches Interesse besteht, nämlich Qualitätssicherung. Dass die nur kassieren und einen feuchten Kehrricht sichern, ist normalen Menschen bekannt, nicht aber den Machtmenschen in unserer "Verfassungsdemokratie".

    Hier ein aktueller Beitrag von meinem Forum, da hat sich doch tatsächlich mal jemand erfolgreich gegen so eine Bande von Kammerdrohnen gewehrt. Ich bitte das möglichst weiträumig im Internet zu verbreiten, die Kammer hat die Beiträge mit Sicherheit nur zurückbezahlt, damit kein Urteil ergeht, das öffentliche Aufmerksamkeit erlangen könnte. Die meinen, das erscheint nur in der Lokalzeitung und dann wächst Gras über die Sache. Hier ist eine Gelegenheit für jeden Internetnutzer, dieser üblichen Methode, unangenehme Themen klein zu halten, einen Riegel vorzuschieben:
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Hier ein Beispiel für die Grenzen pseudolegaler Korruption. Die Abzocke der Zwangsmitglieder in den Kammern ist durchaus justiziabel, es braucht nur wirklich unabhängige und mutige Richter.

    Eine Kosmetikerin aus Magdeburg klagte beim Verwaltungsgericht gegen die Handwerkskammer und setzte sich mit ihrer Forderung den Kammerbeitrag von 138,80 € zurück zu bekommen, durch. Es gab zwar kein Urteil, aber um einer gerichtlichen Niederlage zu entgehen, wurde der Beitragsbescheid vom jetzigen Vorsitzenden aufgehoben.

    Mit Geldern aus Rücklagen hatte die Handwerkskammer unter ihrem damaligen Präsidenten und dessen Geschäftsführerin hohe Verluste aus Aktienspekulationen erlitten. Als die Kosmetikerin von diesen Geschäften hörte, klagte sie vor Gericht und forderte ihr eingezahltes Geld zurück mit der Begründung , dass aufgrund der Zwangsmitgliedschaft Beiträge zu zahlen sind, wofür es keine Gegenleistung gibt und sie nicht bereit ist , Mitgliedsbeiträge zu zahlen , die anschliessend verspekuliert werden.

    Vielleicht rollt auf die Kammern und Verbände, die Zwangsbeiträge ohne jegliche Gegenleistung erheben, eine Klagewelle zu.


    (Quelle: "Volksstimme"v. 28.02.09)



    Die Meidung aufsehenerregender Urteile ist von Banken und Versicherungen leidlich bekannt. Um so wichtiger ist es, solche Fälle möglichst weiträumig zu publizieren.





    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]
    Geändert von GG146 (11.03.2009 um 21:10 Uhr)

  4. #4
    Hände weg von Syrien! Benutzerbild von cajadeahorros
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 8

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
    ... und nicht durch willkürliche Einzelentscheidungen der Exekutive...
    Auf geb' ich mein Werk; nur Eines will ich noch: das Ende - das Ende!

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  5. #5
    Wüstensohn Benutzerbild von Manfred_g
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 8

    Zitat Zitat von cajadeahorros Beitrag anzeigen
    ... und nicht durch willkürliche Einzelentscheidungen der Exekutive...
    Wenn man bedenkt, wie schnell Demos bei uns untersagt werden, nur weil irgendein Bürgermeister die politische Korrektheit bedroht sieht, kommen da Zweifel auf.
    "Free your mind - and your ass will follow"
    (George Clinton, 1970)

  6. #6
    bernhard44
    Gast

    Standard GRUNDGESETZ (GG) Artikel 10

    hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
    Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



    Artikel 10
    [Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis]
    (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

    (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

  7. #7
    GESPERRT
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 10

    Das geheim bleiben soll, dass die deutsche Post Briefe öffnet und begutachtet, wenn sie es für nötig hält

  8. #8
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 10

    Zitat Zitat von Alevi_Playa Beitrag anzeigen
    Das geheim bleiben soll, dass die deutsche Post Briefe öffnet und begutachtet, wenn sie es für nötig hält
    das macht die "Deutsche Post" mit Sicherheit nicht! Das machen :cool2: diese Herren!

  9. #9
    GESPERRT
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 10

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    das macht die "Deutsche Post" mit Sicherheit nicht! Das machen :cool2: diese Herren!
    Achtung verbrenn dich nicht! Dafür würde ich meine Hand nicht so schnell ins Feuer legen

  10. #10
    Hände weg von Syrien! Benutzerbild von cajadeahorros
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 10

    Gehört nicht zu diesem Artikel aber die Angestellten der Bahn sollen ja jetzt auch schon "größere Gruppen" in den Zügen nach Norden an die Polizei melden.
    Auf geb' ich mein Werk; nur Eines will ich noch: das Ende - das Ende!

    (Wotan, Die Walküre)

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