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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7

  1. #111
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    In Deinem heutigen Beitrag zu Artikel 3 GG feierst Du die Errungenschaft der Gleichberechtigung der Geschlechter und hier mahnst Du Toleranz gegenüber Religionsfaschisten an, die auf die Gleichberechtigung spucken und ihre Religionsfreiheit als Vehikel für verfassungsfeindliche Machtansprüche in der Gesellschaft missbrauchen. Ganz toll - und sehr bequem. So kannst Du Dich natürlich von den vielen absetzen, für die Toleranz gegenüber der Intoleranz ein unbequemes Thema ist.
    Aber GG146!

    Das sind zwei paar Schuhe und sollten nicht verwechselt werden!
    Wer gegen Gesetze verstößt wird angeklagt! So einfach ist das.

    Aber eine Bestrafung geht immer nur gegen Täter und nicht gegen
    Gruppen. Oder sind Sie auch ein Freund der Sippenhaft, wie ich es
    hier im Forum schon von vielen gelesen habe?

    MfG Q.

  2. #112
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7

    Zitat Zitat von Querulant Beitrag anzeigen
    Aber GG146!

    Das sind zwei paar Schuhe und sollten nicht verwechselt werden!
    Wer gegen Gesetze verstößt wird angeklagt! So einfach ist das.

    Aber eine Bestrafung geht immer nur gegen Täter und nicht gegen
    Gruppen. Oder sind Sie auch ein Freund der Sippenhaft, wie ich es
    hier im Forum schon von vielen gelesen habe?

    MfG Q.
    "Sippenhaft" ist rein strafrechtliche Terminologie und bei einer Anwendung des Begriffes ausserhalb dieses Rahmens Rabulistik. In anderen Rechtsbereichen gibt es durchaus eine kollektive und vom persönlichen Verschulden unabhängige Haftung, z. B. im Gesellschaftsrecht.

    Wenn Mitglieder einer Religionsgemeinschaft regelmäßig die Grenzen der Religionsfreiheit überschreiten und diese Freiheit systematisch missbrauchen, ist es eine Bringschuld der anderen Angehörigen dieser Gemeinschaft, sich diesen Missbräuchen entgegenzustellen. Wenn absolut nichts in dieser Richtung passiert - Demos von Moslems gegen islamistische Verfassungsfeinde habe ich noch nicht gesehen - ist die kollektive Inanspruchnahme der ganzen Gemeinschaft hinsichtlich gewisser Einschränkungen der Religionsgemeinschaft zur Bekämpfung des Missbrauches verfassungslegal und nicht menschenrechtswidrig.

    Übrigens sagen Beobachter und Analysten der Schweizer Minarett - Abstimmung, dass die Stimmen von Leuten aus dem links / frauenbewegten Bereich für das Minarettverbot die Abstimmung entschieden hätten.

  3. #113
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    "Sippenhaft" ist rein strafrechtliche Terminologie und bei einer Anwendung des Begriffes ausserhalb dieses Rahmens Rabulistik. In anderen Rechtsbereichen gibt es durchaus eine kollektive und vom persönlichen Verschulden unabhängige Haftung, z. B. im Gesellschaftsrecht.

    Wenn Mitglieder einer Religionsgemeinschaft regelmäßig die Grenzen der Religionsfreiheit überschreiten und diese Freiheit systematisch missbrauchen, ist es eine Bringschuld der anderen Angehörigen dieser Gemeinschaft, sich diesen Missbräuchen entgegenzustellen. Wenn absolut nichts in dieser Richtung passiert - Demos von Moslems gegen islamistische Verfassungsfeinde habe ich noch nicht gesehen - ist die kollektive Inanspruchnahme der ganzen Gemeinschaft hinsichtlich gewisser Einschränkungen der Religionsgemeinschaft zur Bekämpfung des Missbrauches verfassungslegal und nicht menschenrechtswidrig.

    Übrigens sagen Beobachter und Analysten der Schweizer Minarett - Abstimmung, dass die Stimmen von Leuten aus dem links / frauenbewegten Bereich für das Minarettverbot die Abstimmung entschieden hätten.
    Und wie sieht Ihre Lösung aus? Idealerweise innerhalb des GG?

  4. #114
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7

    Zitat Zitat von Querulant Beitrag anzeigen
    Und wie sieht Ihre Lösung aus? Idealerweise innerhalb des GG?
    So wie er es beschrieb.

  5. #115
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7

    Freie Religionsausübung soll jeder haben. Aber Minarette braucht man nicht an jeder Straßenecke. Schließlich belangt man damit direkt auch die Öffentlichkeit anderer Menschen, wenn ein Muezzin von seinem Türmchen herunterbrüllt.

  6. #116
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7

    Allerdings sollte man auch konstruktiv über die Störung der Öffentlichkeit durch die allesliebende Christenheit debattieren. Wenn sie alljährlich durch die Straßen meiner Kleinstadt wandeln und ihr Sektentreffen abhalten, in aller Scheinheiligkeit, mit braven Heiligenschein, der über die moralisch-anständigen Menschen herumdämmert... dann finde ich das auch nicht so... "toll". Wer sich am Muezzin stört, sollte auch mal das Christenzeug debattieren. Man muss ja nicht herumplärren und kann auch ganz still beten. :]

  7. #117
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7

    Zitat Zitat von Querulant Beitrag anzeigen
    Und wie sieht Ihre Lösung aus? Idealerweise innerhalb des GG?
    Selbstverständlich, ich habe doch ausgeführt, unter welchen Umständen ein moderater - also verhältnismäßiger - Eingriff in Freiheitsrechte einschließlich der Religionsfreiheit verfassungsmäßig und menschenrechtskonform ist.

  8. #118
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    "Sippenhaft" ist rein strafrechtliche Terminologie und bei einer Anwendung des Begriffes ausserhalb dieses Rahmens Rabulistik. In anderen Rechtsbereichen gibt es durchaus eine kollektive und vom persönlichen Verschulden unabhängige Haftung, z. B. im Gesellschaftsrecht.

    Wenn Mitglieder einer Religionsgemeinschaft regelmäßig die Grenzen der Religionsfreiheit überschreiten und diese Freiheit systematisch missbrauchen, ist es eine Bringschuld der anderen Angehörigen dieser Gemeinschaft, sich diesen Missbräuchen entgegenzustellen. Wenn absolut nichts in dieser Richtung passiert - Demos von Moslems gegen islamistische Verfassungsfeinde habe ich noch nicht gesehen - ist die kollektive Inanspruchnahme der ganzen Gemeinschaft hinsichtlich gewisser Einschränkungen der Religionsgemeinschaft zur Bekämpfung des Missbrauches verfassungslegal und nicht menschenrechtswidrig.

    Übrigens sagen Beobachter und Analysten der Schweizer Minarett - Abstimmung, dass die Stimmen von Leuten aus dem links / frauenbewegten Bereich für das Minarettverbot die Abstimmung entschieden hätten.
    Guter Beitrag. Die Schweizer haben in keinster Weise unmoralisch gehandelt. Das nennt man Demokratie. Muss man respektieren. Allerdings kann ich mit stumpfer islamophober Hetze genauso wenig anfangen, wie mit diesen Islamreaktionären.

    Es ist ein unverkennbares, unleugbares Problem des heutigen Islam deutliche reaktionäre Tendenzen zu haben, mit faschistoiden Anstrich. Das liegt aber wohl schon darin begründet, dass der Islam unteranderem auch eine politische Religion ist.

    Als das Christentum noch mehr politischen Einfluss hatte wurden hier noch Hexenverbrannt und Dämonen ausgetrieben. Ich denke, das ist allgemein so. Überall wo Religion weltlichen Einfluss gewinnt entstehen reaktionäre Tendenzen.

  9. #119
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7

    Zitat Zitat von Apotheos Beitrag anzeigen
    .. dann finde ich das auch nicht so... "toll". Wer sich am Muezzin stört, sollte auch mal das Christenzeug debattieren. Man muss ja nicht herumplärren und kann auch ganz still beten. :]
    Christliche Osterfeuer und auch Glockengeläut können durchaus verboten werden, wenn sich jemand gestört fühlt:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

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    Und die Urteile des deutschen Verfassungsgerichts sowie des EuGHMR gegen Kruzifixe in Klassenzimmern staatlicher Schulen dürften allen Teilnehmern hier bekannt sein, da ist ja in jüngster Zeit viel zu geschrieben worden.

  10. #120
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    "Sippenhaft" ist rein strafrechtliche Terminologie und bei einer Anwendung des Begriffes ausserhalb dieses Rahmens Rabulistik. In anderen Rechtsbereichen gibt es durchaus eine kollektive und vom persönlichen Verschulden unabhängige Haftung, z. B. im Gesellschaftsrecht.

    Wenn Mitglieder einer Religionsgemeinschaft regelmäßig die Grenzen der Religionsfreiheit überschreiten und diese Freiheit systematisch missbrauchen, ist es eine Bringschuld der anderen Angehörigen dieser Gemeinschaft, sich diesen Missbräuchen entgegenzustellen. Wenn absolut nichts in dieser Richtung passiert - Demos von Moslems gegen islamistische Verfassungsfeinde habe ich noch nicht gesehen - ist die kollektive Inanspruchnahme der ganzen Gemeinschaft hinsichtlich gewisser Einschränkungen der Religionsgemeinschaft zur Bekämpfung des Missbrauches verfassungslegal und nicht menschenrechtswidrig.

    Übrigens sagen Beobachter und Analysten der Schweizer Minarett - Abstimmung, dass die Stimmen von Leuten aus dem links / frauenbewegten Bereich für das Minarettverbot die Abstimmung entschieden hätten.
    Wenn das GG146

    Ihre Lösung sein soll, dann ist die ziemlich schwach und schlecht. Wenn ich Sie richtig verstehe, würden Sie Einschränkungen für eine gesamte Religionsgemeinschaft akzeptieren, wenn einzelne Mitglieder der Gemeinschaft massive strafrechtliche Verletzungen begehen. Aber warum werden dann nicht genau die Mitglieder verurteilt, die nachweislich Verbotenes getan haben?

    Mit der von Ihnen formulierten Einstellung ist Haus und Hof für die Verbote von allerlei Dingen geöffnet. Das Demonstrationsrecht wird aufgehoben, weil es bei sehr vielen Demonstrationen zu Gewalttaten kommt. Fußball wird verboten, weil es sehr häufig zu Gewalttaten der Fans kommt.

    Neee, so geht das nicht. Ich akzeptiere keine Kollektivschuld für Gruppen. Auch die Braunbären dürfen gerne in ihrer geschlossenen Baracke über die Vergasungen der nächsten Gruppe reden. Aber sobald in der Öffentlichkeit einer mit Giftgas erwischt wird, geht der lange in den Bau, sehr lange. Und ebenso geht man mit all jenen um, die im Namen einer Religion Straftaten begehen.

    So sehe ich das zumindest. Und da muss nur konsequent gehandelt werden. Das öffentliche Minarett macht das Gedankengut einer Gruppe nicht anderes und jedes rücken aus geschlossenen Wohnungen hin in die Öffentlichkeit macht die Kontrolle nur einfacher.

    MfG Q.

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