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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    bernhard44
    Gast

    Standard GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7

    hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
    Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



    Artikel 4
    [Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]
    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

    (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

  2. #2
    bernhard44
    Gast

    Standard GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5

    hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
    Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?


    Artikel 5
    [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

  3. #3
    Kenshin-Himura
    Gast

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5

    Absatz 2 ist meiner Meinung nach zu schwammig formuliert und sollte massiv eingeschränkt werden. Ansonsten ist es ok.

  4. #4
    Mitglied
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5

    Zitat Zitat von kenshin-himura Beitrag anzeigen
    Absatz 2 ist meiner Meinung nach zu schwammig formuliert und sollte massiv eingeschränkt werden. Ansonsten ist es ok.
    eben nicht, das nähere regeln ja Gesetze

    hier soll bloß deutlich werden, dass man grundsätzlich vieles meinen darf, aber eben nicht alles.

  5. #5
    Hail to the King, baby! Benutzerbild von Hexenhammer
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5

    Zitat Zitat von Chanan Beitrag anzeigen
    eben nicht, das nähere regeln ja Gesetze
    hier soll bloß deutlich werden, dass man grundsätzlich vieles meinen darf, aber eben nicht alles.
    Das ist das Hauptproblem des GG. Immer ist eine Sprungmarke eingefügt zu Einschränkungen und Ausnahmen über die das Grundgesetz verdeckt verändert werden kann.

    Eimy

    Requiem aeternam dona ei, Domine.
    Et lux perpetua luceat ei.
    Requiescat in pace.

  6. #6
    Kenshin-Himura
    Gast

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5

    Zitat Zitat von Chanan Beitrag anzeigen
    eben nicht, das nähere regeln ja Gesetze
    Das sollte aber genauer im GG geregelt werden.

  7. #7
    Hail to the King, baby! Benutzerbild von Hexenhammer
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5

    Zitat Zitat von kenshin-himura Beitrag anzeigen
    Das sollte aber genauer im GG geregelt werden.
    Da liegt das Problem, das GG müßte für sich alleine stehen.

    Eimy

    Requiem aeternam dona ei, Domine.
    Et lux perpetua luceat ei.
    Requiescat in pace.

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5

    Es gibt keine universelle unbeschränkte Freiheit. Jede Freiheit hat ihre Grenzen, ob nun physischer Natur oder moralisch, ethischer oder sozialer Natur.

    Es ist die Frage ob der Mensch diese Grenzen selber erkennt bzw. erkennen will?
    Hinzukommt die Frage lassen sich diese Grenzen wirklich genau und allgemein gültig definieren, wie es für eine Gesetzesnorm notwendig ist, oder sind diese Grenzen schwimmend und temporär variabel?

    Meiner Meinung nach gibt es bei der Meinungsfreiheit mindestens eine klare Grenze, nämlich der Punkt wo die Meinungsfreiheit dazu missbraucht wird, dieselbige auszulöschen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #9
    GESPERRT
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    Fragezeichen AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
    Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?


    Artikel 5
    [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.




    Dieser Artikel steht nur auf dem Papier und hat in Deutschland keinerlei bedeutung geschweige man kann sich darauf berufen.

  10. #10
    Kenshin-Himura
    Gast

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5

    Zitat Zitat von Werwolf1972 Beitrag anzeigen
    Dieser Artikel steht nur auf dem Papier und hat in Deutschland keinerlei bedeutung geschweige man kann sich darauf berufen.
    Du hast offenbar den Absatz 2 nicht gelesen. Na ja, das machen NPD'-ler auch nicht so gerne.

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