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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7

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  1. #1
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4

    Art. 4 GG lädt heute eine äußerst aggressive "Religion" dazu ein, mit seiner Hilfe andere Grundrechte zu relativieren oder gar auszuhebeln. Solches konnte man sich 1949 offenbar nicht vorstellen.

    Die Verfassungsväter von 1849 (!!) waren da schon weiter und klarsichtiger. In der Verfassung von 1849 heißt es dazu:

    Art. V.
    § 145
    "Jeder Deutsche ist unbeschränkt in der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Übung seiner Religion. Verbrechen und Vergehen, welche bei Ausübung (Anm.: unter Berufung auf..) dieser Freiheit begangen werden, sind nach dem Gesetz zu bestrafen."

    § 146
    "Durch das religiöse Bekenntnis wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt. Den staatsbürgerlichen Pflichten darf dasselbe keinen Abbruch tun."

    Wie man daraus sehen kann, wäre es so heute kaum möglich die Grundrechte unter Berufung auf irgendeine Religion einzuschränken. Passiert aber heute manigfaltig und wird sogar geduldet.
    Geändert von quer (05.06.2007 um 19:08 Uhr)

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