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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Heimdall Beitrag anzeigen
    Aber letztenendes bringt die Ewigkeitsregelung des 79/3 doch auch nur Unheil mit sich. Schließlich verbaut man sich den Weg zu anderen Ufern, weil man der Meinung ist, man hätte heute den richtigen Weg gefunden und alle anderen könnten es nur schlechter machen. Ob wir uns diese Arroganz wohl leisten können? *rolleyes*
    Ich sehe da auch einen dicken Haken, insbesondere was die Bundesstaatlichkeit betrifft. Die Verfasser des Grundgesetzes konnten doch unmöglich wissen, ob sich nicht im Verlaufe des 20. und 21. Jahrhunderts herausstellt, dass die erfolgreichsten Staaten zentral regiert werden, von wegen "lean management" und "viele Köche verderben den Brei". So etwas absolut verbindlich für alle nachfolgenden Generationen in alle Ewigkeit bestimmen zu wollen, ist schon starker Tobak.

    Aber wie gesagt, unter den im Artikel 79 Abs. 3 aufgeführten GG - Normen haben sie ebendiesen Absatz nicht erwähnt
    Geändert von GG146 (23.04.2009 um 23:12 Uhr)

  2. #2
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    Was bedeutet eigentlich. Artikel 3 ?.
    Hallo Forum!

    Das ist mit der fortschrittlichste Artikel im GG und es hat viel Mühe gekostet, auch den Teil "Niemand darf wegen seines Geschlechtes...diskriminiert werden" mit in das Grundgesetz zu bekommen.

    Nachdem ich jetzt ein paar Wochen im Forum lese, staune und fast nur den Kopf schüttele kann nur festgestellt werden, das insbesondere Artikel 3 in den wenigsten Köpfen umgesetzt ist. Gleich, liebe Braunbären, ist so einfach zu versehen, übersteigt Eure intellektuellen Grenzen aber bei weitem. Geht in Euch und überdenkt, ob Ihr gute Deutsche seit, oder eine unzivilisierte Horde, die dem Recht des Stärkeren hinterher läuft.

    MfG Q.

  3. #3
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Absatz 3 ist nachträglich eingeführt worden und muß gestrichen werden. Nur die Abschaffung des aktiven und passiven Frauenwahlrechts kann uns wirksam vor Merkel, Lautschnarrer-Häuslebäcker, Zensurursula und ähnlichen Gefahren schützen.
    Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
    Claus Schenk Graf von Stauffenberg

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Absatz 3 ist nachträglich eingeführt worden und muß gestrichen werden. Nur die Abschaffung des aktiven und passiven Frauenwahlrechts kann uns wirksam vor Merkel, Lautschnarrer-Häuslebäcker, Zensurursula und ähnlichen Gefahren schützen.
    Du und deine unrichtigen Behauptungen, der Absatz 3 ist nicht nachträglich hinzugefügt worden.

    Artikel 3 GG (24.Mai 1949)

    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
    1994 wurden erst die Absätze 2 und 3 erweitert,

    Absatz 2

    [1] Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

    [2] Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

    Absatz 3

    [1] Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

    [2] Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Der Absatz 3 des Artikel 3 mag dir auf Grund deiner politischen Einstellung nicht passen, aber er ist deswegen noch lange nicht nachträglich hinzugefügt worden, mein lieber Beißer.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #5
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Du und deine unrichtigen Behauptungen, der Absatz 3 ist nicht nachträglich hinzugefügt worden.
    Na gut. Weg muß er trotzdem. Wie eigentlich das komplette Grundgesetz. Auch das deutsche Volk hat das Recht, sich selbst in Freiheit eine Verfassung zu geben.
    Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
    Claus Schenk Graf von Stauffenberg

  6. #6
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen

    Absatz 2

    [1] Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

    [2] Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
    Gut. Ich verlange dann schonmal Förderung zur Erforschung und Verwirklichung der Gebärfähigkeit von Männern.

    Je mehr solch schwachsinniger Nebelwerfersätze in eine Verfassung aufgenommen werden desto lächerlicher wird sie.

  7. #7
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    Daumen runter! AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Gut. Ich verlange dann schonmal Förderung zur Erforschung und Verwirklichung der Gebärfähigkeit von Männern.

    Je mehr solch schwachsinniger Nebelwerfersätze in eine Verfassung aufgenommen werden desto lächerlicher wird sie.
    Seit WANN? sind Frauen in der BRD den Männern gleichgestellt? Is mir was entgangengermane

  8. #8
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    was hat gleicher bauch mit gleiohem lohn zu tun?

  9. #9
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Ein kleiner Exkurs von einem Mixa - thread auf einem anderen Forum. Der Artikel 3 Absatz 1 - der allgemeine Gleichheitssatz - wirkt über seinen Wortlaut hinaus auch als absolutes Willkürverbot, ist deshalb rechtssystematisch untrennbar mit Artikel 20 Abs. 3 GG - also dem Rechtsstaatsprinzip - verbunden und steht deshalb unter der Ewigkeitsgarantie des Artikel 79 Abs. 3 GG. Das gilt wiederum auch für das mit dem Willkürverbot und dem Rechtsstaatsprinzip ebenfalls rechtssystematisch untrennbar verbundenen besonderen Bestimmtheitsgebot, also dem strafrechtlichen Rückwirkungsverbot. Das habe ich heute auf dem anderen Forum geschrieben:
    __________________________________________________ ___________

    Das Recht zur Züchtigung haben spätestens seit November 2000 auch die Eltern nicht mehr.


    Die Gesetzesänderung ist auf eine m. M. n. höchst bedenkliche Weise öffentlich kommuniziert worden. Die verantwortlichen Poltiker haben damals so getan, als wenn das mit dem "Rechtsanspruch auf eine gewaltfreie Erziehung" im BGB nur eine rein zivilrechtliche Angelegenheit sei und man Eltern selbstverständlich nicht kriminalisieren wolle. Die wollten keine Wähler verprellen, staatliche Einmischungen in Familienangelegenheiten sind klassischerweise ein sensibles politisches Thema. Ich kann mich noch gut an eine Talkshow mit der damaligen Familienministerin R. Schmidt erinnern, in der sie die Gesetzesänderung ausdrücklich als strafrechtlich irrelevant dargestellt hat.

    Tatsächlich hat es im Strafgesetzbuch nie einen Rechtfertigungsgrund namens "Züchtigungsrecht" gegeben, zu Gunsten von Angeklagten können Strafgrichte aber Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe selbst entwickeln oder aus anderen Gesetzen herauslesen, zu Lasten von Angeklagten geht das nicht. Dem steht das besondere Bestimmtheitsgebot bzw. Rückwirkungsverbot entgegen, Art. 7 EMRK, 103 Abs. 2 GG und § 1 StGB.

    Dieses hochrangige Rechtsprinzip erfordert aber auch ein hohes Maß an Rechtsklarheit im strafrechtlichen Bereich, niemand darf im Unklaren über die Strafbarkeit seines Handelns sein.

    Mit dem Streichen des auch im Strafrecht wirkenden zivilrechtlichen Züchtigungsrechts hat die Politik damals also faktisch den Anwendungsbereich der Körperverletzung und der Misshandlung Schutzbefohlener auf elterliche Erziehungsmethoden erweitert und dies aus politisch - taktischen Gründen gezielt verschleiert.

    Im Ergebnis wissen viele Eltern heute noch nicht, dass sie sich mit vermeintlich "normalen" Züchtigungen ihrer Kinder strafbar machen, ich habe das schon öfters Bekannten erklären müssen. Die wollten das alle zunächst nicht glauben, weil sie sich das nicht vorstellen konnten.

    Soweit der kleine Exkurs zu dem wegen der rechtssystematischen Verbindung zum Rechtsstaatsprinzip und zum absoluten Willkürverbot unter der sog. "Ewigkeitsgarantie" nach Art. 79 Abs. 3 GG stehenden Verfassungspostulat des Art. 103 Abs. 2 GG. Das ist nur ein besonders grelles Beispiel dafür, wie weit Verfassungsanspruch und gesellschaftliche Realität auseinanderklaffen können. Es gibt noch eine Vielzahl von anderen, nicht so leicht zu durchschauenden Erosionserscheinungen an angeblich untastbaren Verfassungsrechtsgütern. Wenn man sich damit näher befasst, kann einem nur noch pottschlecht werden.
    Geändert von GG146 (19.04.2010 um 19:19 Uhr)

  10. #10
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Der Staat handelt grundgesetzwidrig, da er die Wehrpflicht nur auf Männer beschränkt.
    Geändert von Beißer (13.12.2009 um 10:25 Uhr) Grund: Es fehlte ein r.
    Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
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