Ich sehe da auch einen dicken Haken, insbesondere was die Bundesstaatlichkeit betrifft. Die Verfasser des Grundgesetzes konnten doch unmöglich wissen, ob sich nicht im Verlaufe des 20. und 21. Jahrhunderts herausstellt, dass die erfolgreichsten Staaten zentral regiert werden, von wegen "lean management" und "viele Köche verderben den Brei". So etwas absolut verbindlich für alle nachfolgenden Generationen in alle Ewigkeit bestimmen zu wollen, ist schon starker Tobak.
Aber wie gesagt, unter den im Artikel 79 Abs. 3 aufgeführten GG - Normen haben sie ebendiesen Absatz nicht erwähnt