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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

  1. #121
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Biskra Beitrag anzeigen
    Artikel 3 ist in der Ewigkeitsklausel nicht erfasst. Die betrifft nur Artikel 1 und Artikel 20, außer Art. 20 Abs. 4 (Widerstandsrecht).
    Manche Grundrechtspostulate, die nicht in Artikel 79 Abs. 3 aufgeführt sind, werden dennoch indirekt von der Ewigkeitsklausel erfasst. Die Kernaussagen der Artikel überschneiden sich in solchen Fällen, das gilt auch für die wichtigsten Aussagen des Artikel 3. Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz ist gleichzeitig auch ein absolutes Willkürverbot, das wiederum ist das Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 Abs. 3 GG auf andere Weise auch. Da jede Art von Willkür also unter Ewigkeitsgarantie verboten ist, wird der Gleichheitsgrundsatz auch davon erfasst.

    Es gibt noch andere Beispiele, der Artikel 102 GG (Todesstrafe ist abgeschafft) unterfällt nach (heute, war nicht immer so) herrschender Meinung wegen seiner rechtssystematischen Verbindung zu Artikel 1 auch der Ewigkeitsgarantie, obwohl er in Artikel 79 Abs 3 nicht aufgeführt ist.

    Der 79 Abs. 3 nennt sich übrigens nicht selbst

  2. #122
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Aber letztenendes bringt die Ewigkeitsregelung des 79/3 doch auch nur Unheil mit sich. Schließlich verbaut man sich den Weg zu anderen Ufern, weil man der Meinung ist, man hätte heute den richtigen Weg gefunden und alle anderen könnten es nur schlechter machen. Ob wir uns diese Arroganz wohl leisten können? *rolleyes*

  3. #123
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Heimdall Beitrag anzeigen
    Aber letztenendes bringt die Ewigkeitsregelung des 79/3 doch auch nur Unheil mit sich. Schließlich verbaut man sich den Weg zu anderen Ufern, weil man der Meinung ist, man hätte heute den richtigen Weg gefunden und alle anderen könnten es nur schlechter machen. Ob wir uns diese Arroganz wohl leisten können? *rolleyes*
    Ich sehe da auch einen dicken Haken, insbesondere was die Bundesstaatlichkeit betrifft. Die Verfasser des Grundgesetzes konnten doch unmöglich wissen, ob sich nicht im Verlaufe des 20. und 21. Jahrhunderts herausstellt, dass die erfolgreichsten Staaten zentral regiert werden, von wegen "lean management" und "viele Köche verderben den Brei". So etwas absolut verbindlich für alle nachfolgenden Generationen in alle Ewigkeit bestimmen zu wollen, ist schon starker Tobak.

    Aber wie gesagt, unter den im Artikel 79 Abs. 3 aufgeführten GG - Normen haben sie ebendiesen Absatz nicht erwähnt
    Geändert von GG146 (23.04.2009 um 23:12 Uhr)

  4. #124
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
    Der letzte Satz ist entscheidend: die Ewigkeitsklausel ist nicht an die Ewigkeit gebunden. Hat man nicht erst 1990 den 79 (3) geändert, um die Grundrechte aufweichen zu können ?
    Nein, der ist immer noch so absolutistisch formuliert wie vorher.

    Aufweichen kann man die "ewigen Grundrechte" aber trotzdem, in einem Staat mit schlecht funktionierender Gewaltenteilung hat derjenige die Definitionsmacht, was Recht und was Unrecht ist, der die politische Macht hat.

    Das Extrembeispiel ist unser Sozialstaatsprinzip, in Artikel 20 enthalten und damit "ewiges Grundrecht". In der Praxis geht die Schere zwischen arm und reich aber derzeit in Deutschland schneller auseinander als in anderen europäischen Ländern, Der Spottbilliglohnsektor ist grösser als sonstwo in Europa - nur noch mit den USA vergleichbar - und im Vergleich zu den nördlichen Nachbarn sind wir ein echtes Billiglohnland geworden, fast überall gibt es Mindestlöhne, hier nicht. Die OECD bemängelt die haarsträubende Situation der deutschen Schulen, die Chancengleichheit ist hier geringer als in vergleichbaren Industriestaaten.

    Und all das im Vergleich zu Staaten, nicht nicht grossmäulig von "ewigem Grundrecht" schwadronieren, sondern das notwendige Mindestmaß an Sozialstaatlichkeit, die für den gesellschaftlichen Frieden unerlässlich ist, einfach aus politischer Vernunft gewährleisten.

    Grosse Klappe, nichts dahinter. Der Wert einer Verfassung richtet sich nach der tatsächlichen Verbindlichkeit der einzelnen Normen für alle Staatsdiener, nicht nach Großspurigkeit der Formulierungen. Die tatsächliche Verbindlichkeit wiederum richtet sich nach dem Grad der Duldsamkeit bzw. Verarschbarkeit der Rechtsgemeinschaft, also des Volkssouveräns. Damit sieht es in Deutschland schlecht aus, also sieht es mit der Umsetzbarkeit des GG in gesellschaftliche Realität auch schlecht aus.

  5. #125
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Veritas2009 Beitrag anzeigen
    Das Extrembeispiel ist unser Sozialstaatsprinzip, in Artikel 20 enthalten und damit "ewiges Grundrecht".
    Leider ist er niemals verwirklicht worden. Wir hatten immer nur einen Asozialstaat, der erst einige, heute viele auf Kosten anderer durchfüttert.
    Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
    Claus Schenk Graf von Stauffenberg

  6. #126
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Leider ist er niemals verwirklicht worden. Wir hatten immer nur einen Asozialstaat, der erst einige, heute viele auf Kosten anderer durchfüttert.
    Das war schon mal besser, insbesondere hinsichtlich der Chancengleichheit im Bildungswesen. Die Verrottungserscheinungen sind da erst mit der Verschlechterung der Kassenlage eingetreten, jedenfalls belegt speziell diese Misere, dass es mit der Verbindlichkeit von Verfassungsnormen für die politischen Akteure in Deutschland hapert und dass man sich nicht auf einer hoch entwickelten Verfassungsstatik ausruhen darf, da hilft auch keine Ewigkeitsgarantie.

    Eine funktionierende Verfassungsdemokratie erfordert vor allem das Bewusstsein des Volkssouveräns, der Hausherr zu sein, das letzte Wort zu haben und Pflichtwidrigkeiten seines Dienstpersonals nicht zu dulden.

    Der Krankheitsherd hier ist also letztendlich das mangelnde deutsche Demokratiebewusstsein und - verständnis.
    Geändert von GG146 (25.04.2009 um 20:31 Uhr)

  7. #127
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    Was bedeutet eigentlich. Artikel 3 ?.
    Hallo Forum!

    Das ist mit der fortschrittlichste Artikel im GG und es hat viel Mühe gekostet, auch den Teil "Niemand darf wegen seines Geschlechtes...diskriminiert werden" mit in das Grundgesetz zu bekommen.

    Nachdem ich jetzt ein paar Wochen im Forum lese, staune und fast nur den Kopf schüttele kann nur festgestellt werden, das insbesondere Artikel 3 in den wenigsten Köpfen umgesetzt ist. Gleich, liebe Braunbären, ist so einfach zu versehen, übersteigt Eure intellektuellen Grenzen aber bei weitem. Geht in Euch und überdenkt, ob Ihr gute Deutsche seit, oder eine unzivilisierte Horde, die dem Recht des Stärkeren hinterher läuft.

    MfG Q.

  8. #128
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Absatz 3 ist nachträglich eingeführt worden und muß gestrichen werden. Nur die Abschaffung des aktiven und passiven Frauenwahlrechts kann uns wirksam vor Merkel, Lautschnarrer-Häuslebäcker, Zensurursula und ähnlichen Gefahren schützen.
    Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
    Claus Schenk Graf von Stauffenberg

  9. #129
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Absatz 3 ist nachträglich eingeführt worden und muß gestrichen werden. Nur die Abschaffung des aktiven und passiven Frauenwahlrechts kann uns wirksam vor Merkel, Lautschnarrer-Häuslebäcker, Zensurursula und ähnlichen Gefahren schützen.
    Du und deine unrichtigen Behauptungen, der Absatz 3 ist nicht nachträglich hinzugefügt worden.

    Artikel 3 GG (24.Mai 1949)

    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
    1994 wurden erst die Absätze 2 und 3 erweitert,

    Absatz 2

    [1] Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

    [2] Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

    Absatz 3

    [1] Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

    [2] Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Der Absatz 3 des Artikel 3 mag dir auf Grund deiner politischen Einstellung nicht passen, aber er ist deswegen noch lange nicht nachträglich hinzugefügt worden, mein lieber Beißer.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  10. #130
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Du und deine unrichtigen Behauptungen, der Absatz 3 ist nicht nachträglich hinzugefügt worden.
    Na gut. Weg muß er trotzdem. Wie eigentlich das komplette Grundgesetz. Auch das deutsche Volk hat das Recht, sich selbst in Freiheit eine Verfassung zu geben.
    Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
    Claus Schenk Graf von Stauffenberg

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