+ Auf Thema antworten
Seite 14 von 15 ErsteErste ... 4 10 11 12 13 14 15 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 131 bis 140 von 145

Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

  1. #131
    GESPERRT
    Registriert seit
    27.11.2005
    Ort
    Bayern (muss erst mal reichen)
    Beiträge
    57.098

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen

    Absatz 2

    [1] Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

    [2] Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
    Gut. Ich verlange dann schonmal Förderung zur Erforschung und Verwirklichung der Gebärfähigkeit von Männern.

    Je mehr solch schwachsinniger Nebelwerfersätze in eine Verfassung aufgenommen werden desto lächerlicher wird sie.

  2. #132
    schnappt zu Benutzerbild von Beißer
    Registriert seit
    16.11.2007
    Ort
    Ganz in deiner Nähe
    Beiträge
    15.979

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Der Staat handelt grundgesetzwidrig, da er die Wehrpflicht nur auf Männer beschränkt.
    Geändert von Beißer (13.12.2009 um 11:25 Uhr) Grund: Es fehlte ein r.
    Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
    Claus Schenk Graf von Stauffenberg

  3. #133
    GESPERRT
    Registriert seit
    14.07.2009
    Ort
    probstei
    Beiträge
    3.268

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von cajadeahorros Beitrag anzeigen
    3.2 und 3.3 sind vor allem typisches postmodernes und an sich völlig überflüssiges Geschwafel, in 3.1. steht alles.
    sehe ich genau so. richard

  4. #134
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
    Registriert seit
    17.05.2005
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    19.323

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
    Der Staat handelt grundgesetzwidrig, da er die Wehpflicht nur auf Männer beschränkt.
    Das sieht das Bundesverfassungsgericht anders. Ich zitiere mal:

    Daß die Beschränkung der Wehrpflicht auf männliche Bürger keinen Verfassungsverstoß darstellt, braucht im Hinblick auf Art. 73 Nr. 1 und Art. 12 Abs. 3 GG nicht näher dargelegt zu werden. Diese Bestimmungen haben gleichen verfassungsrechtlichen Rang mit Art. 3 Abs. 2 und 3 GG; sie wären somit - selbst als Ausnahmeregelung - gerechtfertigt, wenn man, was nicht entschieden zu werden braucht, in der Wehrpflicht für Männer eine "Benachteiligung" im Sinne des Art. 3 Abs. 3 GG zu sehen hätte.
    BVerfGE 12, 45 (52f)

    Kurz zusammengefasst: Wehrpflicht nur für Männer steht so im Grundgesetz, also musset auch in Ordnung sein. Seitdem verweist das Bundesverfassungsgericht auch immer wieder auf diese geniale Argumentation, wenn's mal wieder mit der Frage der Verfassungsgemäßheit der Wehrpflicht konfrontiert wird.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  5. #135
    GESPERRT
    Registriert seit
    19.02.2009
    Beiträge
    7.898

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Biskra Beitrag anzeigen
    Das sieht das Bundesverfassungsgericht anders. Ich zitiere mal:



    BVerfGE 12, 45 (52f)

    Kurz zusammengefasst: Wehrpflicht nur für Männer steht so im Grundgesetz, also musset auch in Ordnung sein. Seitdem verweist das Bundesverfassungsgericht auch immer wieder auf diese geniale Argumentation, wenn's mal wieder mit der Frage der Verfassungsgemäßheit der Wehrpflicht konfrontiert wird.
    Falsch wäre das nur, wenn der Artikel 12 Abs. 3 gegen den Artikel 3 Absatz 1 in seiner Funktion als absolutes Willkürverbot verstoßen würde. Dann wäre das ein Fall der sog. verfassungsimmanenten Verfassunswidrigkeit, weil das Willkürverbot rechtssystematisch über Artikel 20 III - Rechtsstaatsprinzip - als "ewiges Grundrecht" nach Artikel 79 Absatz 3 gilt. In der Normenhierarchie steht das Willkürverbot deswegen über Artikel 12 Absatz 3.

    Willkür ist immer nur eine Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund, es gibt aber sachlich begründbare Unterschiede zwischen den Geschlechtern, die eine Wehrpflicht nur für Männer nicht nur als pure Willkür erklärbar machen.
    Geändert von GG146 (13.12.2009 um 00:45 Uhr)

  6. #136
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
    Registriert seit
    17.05.2005
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    19.323

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Falsch wäre das nur, wenn der Artikel 12 Abs. 3 gegen den Artikel 3 Absatz 1 in seiner Funktion als absolutes Willkürverbot verstoßen würde. Dann wäre das ein Fall der sog. verfassungsimmanenten Verfassunswidrigkeit, weil das Willkürverbot rechssystematisch über Artikel 20 III - Rechtsstaatsprinzip - als "ewiges Grundrecht" nach Artikel 79 Absatz 3 gilt. In der Normenhierarchie steht das Willkürverbot deswegen über Artikel 12 Absatz 3.

    Willkür ist immer nur eine Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund, es gibt aber sachlich begründbare Unterschiede zwischen den Geschlechtern, die eine Wehrpflicht nur für Männer nicht nur als pure Willkür erklärbar machen.
    Ja, so ist es. Das BeverfG verweist bisher regelmäßig auf die von mir zitierte Rechtsprechung, wenn es um diese Frage geht. Bis das mit dem Willkürverbot mal irgendwann angenommen werden sollte, müsste Gendermainstreaming gesellschaftlich noch einiges reißen.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  7. #137
    schnappt zu Benutzerbild von Beißer
    Registriert seit
    16.11.2007
    Ort
    Ganz in deiner Nähe
    Beiträge
    15.979

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Biskra Beitrag anzeigen
    Das sieht das Bundesverfassungsgericht anders.
    Und verstößt damit gegen die Verfassung.
    Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt – verachten aber die Gleichheitslüge und verneigen uns vor den naturgegebenen Rängen.
    Claus Schenk Graf von Stauffenberg

  8. #138
    Profi Benutzerbild von perseus
    Registriert seit
    14.12.2009
    Beiträge
    28

    Daumen runter! AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Gut. Ich verlange dann schonmal Förderung zur Erforschung und Verwirklichung der Gebärfähigkeit von Männern.

    Je mehr solch schwachsinniger Nebelwerfersätze in eine Verfassung aufgenommen werden desto lächerlicher wird sie.
    Seit WANN? sind Frauen in der BRD den Männern gleichgestellt? Is mir was entgangengermane

  9. #139
    Profi Benutzerbild von perseus
    Registriert seit
    14.12.2009
    Beiträge
    28

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    was hat gleicher bauch mit gleiohem lohn zu tun?

  10. #140
    GESPERRT
    Registriert seit
    19.02.2009
    Beiträge
    7.898

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Ein kleiner Exkurs von einem Mixa - thread auf einem anderen Forum. Der Artikel 3 Absatz 1 - der allgemeine Gleichheitssatz - wirkt über seinen Wortlaut hinaus auch als absolutes Willkürverbot, ist deshalb rechtssystematisch untrennbar mit Artikel 20 Abs. 3 GG - also dem Rechtsstaatsprinzip - verbunden und steht deshalb unter der Ewigkeitsgarantie des Artikel 79 Abs. 3 GG. Das gilt wiederum auch für das mit dem Willkürverbot und dem Rechtsstaatsprinzip ebenfalls rechtssystematisch untrennbar verbundenen besonderen Bestimmtheitsgebot, also dem strafrechtlichen Rückwirkungsverbot. Das habe ich heute auf dem anderen Forum geschrieben:
    __________________________________________________ ___________

    Das Recht zur Züchtigung haben spätestens seit November 2000 auch die Eltern nicht mehr.


    Die Gesetzesänderung ist auf eine m. M. n. höchst bedenkliche Weise öffentlich kommuniziert worden. Die verantwortlichen Poltiker haben damals so getan, als wenn das mit dem "Rechtsanspruch auf eine gewaltfreie Erziehung" im BGB nur eine rein zivilrechtliche Angelegenheit sei und man Eltern selbstverständlich nicht kriminalisieren wolle. Die wollten keine Wähler verprellen, staatliche Einmischungen in Familienangelegenheiten sind klassischerweise ein sensibles politisches Thema. Ich kann mich noch gut an eine Talkshow mit der damaligen Familienministerin R. Schmidt erinnern, in der sie die Gesetzesänderung ausdrücklich als strafrechtlich irrelevant dargestellt hat.

    Tatsächlich hat es im Strafgesetzbuch nie einen Rechtfertigungsgrund namens "Züchtigungsrecht" gegeben, zu Gunsten von Angeklagten können Strafgrichte aber Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe selbst entwickeln oder aus anderen Gesetzen herauslesen, zu Lasten von Angeklagten geht das nicht. Dem steht das besondere Bestimmtheitsgebot bzw. Rückwirkungsverbot entgegen, Art. 7 EMRK, 103 Abs. 2 GG und § 1 StGB.

    Dieses hochrangige Rechtsprinzip erfordert aber auch ein hohes Maß an Rechtsklarheit im strafrechtlichen Bereich, niemand darf im Unklaren über die Strafbarkeit seines Handelns sein.

    Mit dem Streichen des auch im Strafrecht wirkenden zivilrechtlichen Züchtigungsrechts hat die Politik damals also faktisch den Anwendungsbereich der Körperverletzung und der Misshandlung Schutzbefohlener auf elterliche Erziehungsmethoden erweitert und dies aus politisch - taktischen Gründen gezielt verschleiert.

    Im Ergebnis wissen viele Eltern heute noch nicht, dass sie sich mit vermeintlich "normalen" Züchtigungen ihrer Kinder strafbar machen, ich habe das schon öfters Bekannten erklären müssen. Die wollten das alle zunächst nicht glauben, weil sie sich das nicht vorstellen konnten.

    Soweit der kleine Exkurs zu dem wegen der rechtssystematischen Verbindung zum Rechtsstaatsprinzip und zum absoluten Willkürverbot unter der sog. "Ewigkeitsgarantie" nach Art. 79 Abs. 3 GG stehenden Verfassungspostulat des Art. 103 Abs. 2 GG. Das ist nur ein besonders grelles Beispiel dafür, wie weit Verfassungsanspruch und gesellschaftliche Realität auseinanderklaffen können. Es gibt noch eine Vielzahl von anderen, nicht so leicht zu durchschauenden Erosionserscheinungen an angeblich untastbaren Verfassungsrechtsgütern. Wenn man sich damit näher befasst, kann einem nur noch pottschlecht werden.
    Geändert von GG146 (19.04.2010 um 20:19 Uhr)

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 2 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 2)

Ähnliche Themen

  1. GRUNDGESETZ (GG) Artikel 2
    Von bernhard44 im Forum Grundgesetz der BRD
    Antworten: 18
    Letzter Beitrag: 22.03.2018, 17:25
  2. Grundgesetz am Ende?
    Von Thomas Hölzl im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 51
    Letzter Beitrag: 22.08.2006, 00:27
  3. OMF-BRD und das Grundgesetz I
    Von KrascherHistory im Forum Geschichte / Hintergründe
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 01.08.2006, 21:02
  4. Grundgesetz BRD
    Von Neuschwabenland im Forum Geschichte / Hintergründe
    Antworten: 39
    Letzter Beitrag: 21.02.2006, 12:17
  5. Grundgesetz
    Von hbss im Forum Deutschland
    Antworten: 79
    Letzter Beitrag: 08.11.2003, 14:42

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben