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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

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  1. #35
    Mitglied Benutzerbild von kritiker_34
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    Artikel 3
    [Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    ok soweit, wobei die Umsetzung wohl von der jeweils konkreten Situation abhängt.

    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
    Diese Gleichstellung steht konträr zur islamischen Denkweise, in welcher der Mann der Frau übergeordnet ist. Deshalb kann der Koran in D nicht als gleichwertig betrachtet werden, weil alleine diese Auffassung gegen das GG verstösst.

    Ferner ist mit diesem Artikel ist in der Vergangenheit wohl mehr Schindluder getrieben worden, als mit vielem anderen. Primär wurde unter Gleichberechtigung ja neben der gesellschaftlichen Gleichberechtigung die berufliche in den Vordergrund gerückt. Deshalb wohl auch die Quotenregelungen bei den Grünen, usw.

    In all dem wird aber nicht berücksichtigt, dass es eine biologische Pflicht der Fortpflanzung gibt. Wenn sich jemand GEGEN KINDER aber FÜR BERUF entscheidet, dann bedeutet dies oftmals, dass die vorgegebene familiäre Evolutionskette abstirbt.

    Bei denjenigen Familien jedoch, welche 2, 3, 4 oder mehr Kinder erziehen enstehen auf Grund obiger Schieflage eklatante Nachteile! z.B. basiert unser Rentensystem auf dem Generationenvertrag. Soll heissen, die Kinder der JETZT-GENERATION müssen nicht nur die eigen Eltern im Alter wirtschaftlich unterstützen, sondern auch die älter werden KINDERLOSEN!

    Insofern werwischen die sogenannten Gleichberechtigungsfanatiker diesen Aspekt, nur um selber mehr Geld & Status in ihrem Berufsleben erarbeiten zu können.

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
    Wie sieht dies aus für Feinde des GG? Wenn es Gruppierungen gibt welche langfristig darauf abzielen, die Macht zu übernehmen, um ihre Rechtsvorstellungen (z.B. Einführung der Scharia) durchzusetzen, dann muss es klar definiert werden, dass die Gleichberechtigung nur dann gilt, wenn das GG als ALLGEMEINE gesellschaftliche GRUNDLANGE nicht nur verbal, sondern tatsächlich akzeptiert und umgesetzt wird.

    Feinde des GG müssen auch als solche behandelt werden!
    Geändert von kritiker_34 (02.06.2007 um 20:35 Uhr)
    statt Polemik - sachliche Vernunft
    http://de.wikipedia.org/wiki/Weizenbier

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