Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
Besatzungsstatut 10. April 1949, Absatz 5:
Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden.
Länderverfassungen, Änderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher vorläufig oder endgültig ablehnen.
Man merkt deine Unlogik meine liebe Natasha und deine Defizite in der Rechtslehre.
Bis zur Wiedervereinigung galt das Grundgesetz nur für Westdeutschland, also für die ursprüngliche Bundesrepublik und somit nicht für Deutschland als Ganzes (du kommst mir ja sonst wieder mit Artikel 2 des Deutschlandvertrages.)
Relevant ist in diesem Fall nur Artikel 1 des [Links nur für registrierte Nutzer] mit der Aufhebung des Besatzungsstatutes.
Da der Vertrag 1955 Inkraft trat, betrifft deine Behauptung nur die Änderungen des Grundgesetzes die in den ersten 6 Gesetze zur Änderung des Grundgesetzes enthalten sind.

Also Natascha, kannst du belegen das diese 6 Gesetze nicht die Zustimmung gemäß des Besatzungstatutes hatten.