Auch ein ordentliches Gericht kann die Verfassungsbrüche einer Frau Merkel nicht ahnden. Frau Merkel ist auch Abgeordnete und müsste daher gemäss Artikel 46 von der Mehrheit des Bundestages für eine Strafverfolgung von ihrer Immunität befreit werden. Das ist aktuell unwahrscheinlich. Die SPD würde nicht gegen Merkel stimmen. Worin unterscheidet sich das Deutschland von 2018 noch vom Dritten Reich? In beiden Systemen ist die Gewaltenteilung, die Grundlage aller Demokratien, ausgesetzt.