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1. Das EU-Recht verbietet nicht die Todesstrafe, jedoch schreibt sie sie auch keinen Staat vor.
Sie überlässt die Todesstrafe dem Recht des jeweiligen Mitgliedsstaates ([Links nur für registrierte Nutzer]).

Genau, hier sollten sich einige Teilnehmer näher mit dem Subidiaritätsprinzip im EU - Vertrag befassen, das relativiert einige finstere Aussichten auf die europäische Zukunft.

Aber selbst wenn für apokalyptische Prognosen kein Anlaß besteht, bleibt das Vorgehen des derzeitigen europäischen und insbesondere deutschen politischen Establishments eine Willensbeugung der meisten europäischen Volkssuoveräne. Das halte ich für einen potentiell tödlichen Geburtsfehler der politischen Vereinigung der Wirtschafts - EU.