ie Frage ist falsch gestellt. Sie muß angesichts der von dir angeführten Beispiele lauten: welchen Schaden haben diese Phänomene? Es geht dabei nicht um die nachrangige Frage, ob sie deinem oder meinem Geschmack entsprechen, sondern wie das Recht anderer Menschen auf Unversehrtheit und Selbstentfaltung bedroht wird, wenn nicht gar Leib oder Leben.
Da fällt das Urteil für Pädosexualität natürlich eindeutig aus; was diverse Spielarten des Fetischismus angeht, mögen viele Praktiken auf die meisten Zeitgenossen skurril bis ekelhaft wirken, aber solange kein Mensch zu Schaden kommt, ist das zunächst einmal das Privatvergügen der Beteiligten.
Um mit dem Phänomen der Schwulität zu schließen: diese in einem Atemzuge mit den og. Inhalten zu nennen, verbietet sich. Denn hier geht es nicht um die autistische, womöglich sogar kriminelle Befriedigung des eigenen Sexualtriebes, sondern die verantwortungsvolle, von Liebe und Loyalität geprägten Partnerschaft zwischen zwei Erwachsenen. Und deren stabilisierender und die Allgemeinheit bereichernder Nutzen liegt für die Beteiligten wie auch das gesellschaftliche Umfeld auf der Hand.
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Das ist mein Reden seit Anno Pief.