Hallo Thomas. Ich bin überrascht dich hier zu sehen. Hat man dich aus dem PF verbannt?
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Siegen heißt Leben
Teil 9 Gesonderte Betrachtungen zum Status von Jerusalem
Vor dem Hintergrund, dass es diverse Versuche und Bestrebungen gab und gibt Jerusalem einen besonderen Status zuzuweisen, möchte ich nochmal gesondert auf Jeruslaem eingehen.
Der erste Versuch für Jerusalem ein besonderes Regime zu begründen fand mit der Teilungs-Resolution vom 29.11.1947 statt:
"The City of Jerusalem shall be established as a corpus separatum under a special international regime and shall be administered by the United Nations. The Trusteeship Council shall be designated to discharge the responsibilities of the Administering Authority on behalf of the United Nations.” *IX-1
Obwohl es für eine Kompetenz des Treuhandrates*IX-2 ein Statut für die internationale
Verwaltung Jerusalems zu entwerfen, in der Charta keine Grundlage gibt, kam dieser seinem Auftrag nach und erklärte am 21.04.1948 den Entwurf eines Statuts für
genügend ausgearbeitet. *IX-3
Obwohl der erste israelisch-arabische Krieg die Teilungsresolution längst obsolet werden liess, hielt die UN-Generalversammlung noch an ihrer Idee eines corpus separatum fest. In der Resolution 303 vom 9.12. 1948 heißt es erneut, für Jerusalem
solle ein spezielles internationales Regime etabliert werden. *IX-4
Am 4.03.1950 beschloss der Treuhandrat dann endgültig sein Statut für Jerusalem und forderte im Anschluss Jordanien und Israel unter Bezugnahme auf die Resolution 303 auf, diesen Statut umzusetzen. *IX-5
Das Statut sah die Entmilitarisierung und Neutralisierung *IX-6 der Stadt vor.
Es sollte die Freizügigkeit des Personen- und Güterverkehrs und der freie Zugang zu den religiösen Stätten garantiert werden. Es war vorgesehen, Jeruslaem in eine israelische, eine jordanische und eine internationale Zone aufzuteilen. Letztere sollte unter der Souveränität der UNO stehen und vom Treuhandrat überwacht werden. Der Treuhandrat sollte einen Gouverneur für die Heiligen Stätten ernennen.
Der Entwurf einer Resolution anlässlich der fünften Sitzung der Generalversammlung der UNO, in der Israel und Jordanien aufgefordert wurden die Etablierung eines internationalen Regimes für Jerusalem umzusetzen, fand jedoch nicht die erforderliche 2/3-Mehrheit für wichtige Fragen. Daher geriet dieser Vorstoß bezüglich eines corpus separatum rasch in Vergessenheit.
Das sollte sich doch ändern als Israel im 6-Tage-Krieg die gesamte Stadt Jeruslaem eroberte.
In Resolution 2253 wurde Israel umgehend aufgefordert, alle Maßnahmen zu unterlassen, die den Status Jerusalems ändern könnten:
„Calls upon Israel to rescind all measures already taken and to desist from taking any
action which would alter the status of Jerusalem.“*IX-7
Nochmals bekräftigt wurde das in der Sicherheitrat-Resolution 252vom 21.05.1968: "Urgently calls upon Israel to rescind all such measures already taken and to desist forthwith from taking any further action which tends to change that status.”*IX-8
Auf die Resolution 252 verweisen auch die nachfolgenden Resolutionen 267 *IX-9 und 298. *IX-10 Aus all diesen Resolutionen wird von manchen zweierlei geschlossen:
Wenn in den Resolutionen vom Status Jerusalems die Rede ist, meint man damit den rechtlichen Status als corpus separatum.*IX-11 Dieser rechtliche Status für Jerusalem werde außerdem durch die Kette der Resolutionen rechtlich fundiert.*IX-12
Die Ansicht lässt aber völlig außer Acht das in sämtlichen Resolutionen ausser Resolution 252 § 2 nur von „status“ und nicht „legal status“ die Rede ist. *IX-13
Dazu kommt, das ignoriert wird. dass die Ausgangsresolution auf die angeblich in den anderen Resolutionen des Sicherheitrates verwiesen wird, nämlich die Teilungs-Resolution 181 keinerlei rechtliche Bindungswirkung besitzt und somit nicht für Jerusalem den international zu beachtenden Status eines corpus separatum festlegen konnte. *IX-14 Darüberhinaus verweist die Resolution 292 des Sicherheitsrates nur auf seine vorigen Resolutionen 252 und 267, die beide nicht auf Resolutionen der Generalversammlung mit dem Inhalt des corpus separatum verweisen. *IX-15
Daher kann die Forderung, den Status Jerusalems zu erhalten, nur bedeuten, die freie Religionsausübung in der Stadt sicherzustellen, eben den Status Jerusalems als Sitz verschiedener heiliger Stätten.
Im Teil 10 geht es weiter mit Jeruslaem und wie der letzte Satz erahnen lässt kommen da die Religionen ins Spiel.
*IX-1 Resolution 181 (II), vom 29.11.1947
*IX-2 Der UN-Treuhandrat (engl: Trusteeship Council) ist ein zurzeit inaktives Hauptorgan der Vereinten Nationen. Er wurde am 26. März 1947 gegründet (nach Artikel 87 UN-Charta) und war ursprünglich dazu gedacht, die kolonialen Besitzungen des Deutschen und des Japanischen Reichs zu verwalten. Nach Entlassung des letzten Treuhandgebietes (Palau am 1. Oktober 1994) in die Unabhängigkeit, hat der Treuhandrat seine Arbeit aber am 1. November 1994 suspendiert. Danach gab es Ideen, den Rat mit neuen Aufgaben, z.B. mit der Verwaltung zusammengebrochener Staaten, zu beauftragen, was aber bisher nicht geschehen ist.
Der UN-Treuhandrat übte ursprünglich mit der Generalversammlung und unter deren Verantwortung die Aufsicht über die o.g. Treuhandgebiete aus. Er besteht seit Ende 1975 lediglich aus den fünf Vetomächten Volksrepublik China, Frankreich, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten.
*IX-3 Resolution des Treuhandrates 34 (II), vom 21.04. 1948:“Decides that the statute is now in satisfactory form.“
*IX-4 Resolution 303 (IV), vom 9.12.1948: „The City of Jerusalem shall be established as a corpus separatum under a special international regime.“
*IX-5 Resolution des Treuhandrates 232 (IV) vom 4.04.1950: „To request from the two Governments their full co-operation in view of paragraph II of General Assembly resolution 303 (IV) of December 1949.“
*IX-6 Ich weiß, übelstes Juristendeutsch, gemeint ist die Umwandlung in eine neutrale Zone, nicht andere böse Dinge die man dabei assoziieren könnte...
*IX-7 Resolution 2253 (ES-V) vom 4.07.1967
*IX-8 Resolution des Sicherheitsrates 252 vom 21.05.1968
*IX-9 Resolution 267 vom 3.07.1969
*IX-10 Resolution 298 vom 25.09.1971
*IX-11 Thomas and Sally Mallison: „However, it must be noted that the first operative paragraph of resolution 298 in reaffirming resolution 252 retains its standard of the legal status of Jerusalem which is the corpus separatum.” in: "An International Law Analysis of the major United Nations Resolutions concerning the Palestine question" in: ST/SG/SER.F/4, S. 25 published by United Nations, New York 1979 (S.53)
*IX-12 Thomas and Sally Mallison "An International Law Analysis of the major United Nations Resolutions concerning the Palestine question" in: ST/SG/SER.F/4, S. 25 published
by United Nations, New York 1979 (S. 54)
*IX-13 Dennoch heißt es in einschlägigen UNO-Publikationen stets, dass die Resolutionen vom „legal status of Jerusalem“ sprechen, vgl. United Nations, The Status of Jerusalem, New York 1997, S. 33
*IX-14 Stone, Julius "Israel and Palestine, Assault on the Law of Nations", Baltimore 1981, S. 114
*IX-15 Resolution des Sicherheitrates 292 vom 25.09.1971: „Reaffirms its resolutions 252 (1968) and 267 (1969).“
Teil 10
Daher kann die Forderung, den Status Jerusalems zu erhalten, nur bedeuten, die freie Religionsausübung in der Stadt sicherzustellen, eben den Status Jerusalems als Sitz verschiedener heiliger Stätten.
Dass Israel diesen besonderen Status achtet und die Internationalisierung der Stadt zum gegenwärtigen Zeitpunkt schlicht überflüssig ist, zeigt die Geschichte. Als die Stadt noch zwischen Israel und Jordanien geteilt war, zeigte lediglich Jordanien, dass es freie Religionsausübung auf seinem Territorium nicht gewährleistet, indem es Juden den Zugang zu den heiligen Stätten - wie z.B. der Klagemauer - im Ostteil verweigerte und jüdische Gräber schändete.*X-1 Dennoch war die Frage der freien Religionsausübung in den Jahren 1952-1967 pikanterweise NIE auf der Tagesordnung der UNO.*X-2
Dies änderte sich nahezu schlagartig als Israel in den Besitz der gesamten Stadt kam.
Seit dieser Zeit haben Vertreter der arabischen Volksgruppe bekanntlich den Anspruch erhoben, auf dem Gebiet Israels einen Staat zu gründen, mit Jerusalem als Hauptstadt. Sie berufen sich dabei besonders auf die religiöse Bedeutung Jerusalems für sie. Auf der dritten Islamischen Gipfelkonferenz im Januar 1981 in Mekka wurde betont:
„the determination of the Palestinian people to maintain their eternal right to the Holy
City of Al-Quds (Jerusalem) as the capital of their homeland Palestine, and the insistence of Muslim Governments and peoples alike on their eternal right to the Holy City of Al-Quds, in view of the permanent political, religious, cultural and historical importance of Al-Quds to all Muslims.”*X-3
Das Jerusalem für das Judentum und Christentum eine mindestens so hohe Bedeutung hat, wenn nicht eine höhere, ficht da nicht an. Es geht um das ewige Recht der Muslime Jeruslaem zu regieren. Man fragt sich nur worauf diese basieren soll und vor allem - warum es ein etwaiges gleiches Recht der Juden und Christen überlagert?
Zur Erreichung dieses Zieles ist die Internationalisierung Jerusalems eine Vorstufe. Eine zu lange andauernde Präsenz israelischer Staatlichkeit in Jerusalem würde das Ziel eines arabischen Staates mit der Hauptstadt Jerusalem unrealistisch machen. So ist der politische Druck zu erklären, der seitens der UNO und bestimmter Autoren wie den Mallisons ausgeübt wird, Jerusalem zu internationalisieren. Bei der bedingungslosen Unterstützung der arabischen Forderungen wird jedoch übersehen, dass die religiöse Bindung der Moslems an Jerusalem weit geringer ist als vielfach behauptet.
In frühen arabischen Schriftzeugnissen taucht Jerusalem unter dem römischen Namen Aelia Capitolina auf und war nicht einmal Sitz einer Provinz- oder Distriktregierung.*X-4
Jerusalem hatte ständig wechselnde Herrscher: Babylonier, Perser, Griechen, Römer, Araber, Kreuzritter, Kurden (Saladin), Mongolen, Mameluken, Türken, Briten. Die Eroberung Jerusalems durch die Araber 635 n. Chr. erfolgte durch eine zahlenmäßig kleine Gruppe. *X-5 Juden hingegen waren über Jahrtausende ständige Bewohner
der Stadt, in allen bekannten Unterlagen des Osamnischen Reichs stellten sie die Hälfte der Bevölkerung, seit 1844 waren sie stets in der Bevölkerungsmehrheit.*X-6
Laut Prof. Mahmassani, einem libanesischen Juristen, ist die Welt nach islamischen Verständnis in dar-al-Islam und dar-al-harb geteilt, also in die Welt des
Islam und die restliche Welt. *X-7 Dar-al-Islam, die Welt des Islam, besteht wiederum aus drei Teilen: 1. Die heiligen Stätten Mekka und Medina, 2. der Hedschas und 3. die übrigen islamisch dominierten Gebiete. In den Gebieten zu 1. und zu 2. dürfen sich z. B. Nicht-Muslime nicht niederlassen. *X-8
Jerusalem taucht weder in diesen drei Kategorien explizit auf, noch ist es namentlich im Koran genannt. Lediglich eine bestimmte Sure über die Himmelfahrt Mohammeds wird so interpretiert, dass diese in Jerusalem stattgefunden habe. Gestorben ist Mohammed allerdings nachweislich 632. n. Chr. in Medina.
Die Interpretation der Sure tauchte auch erst im 7. Jahrhundert das erste Mal nachweislich auf. Es besteht also guter Grund zu Annahme, dass damit ein "Historischer Titel" fingiert werden sollte der es an Bedeutung mit den bereits bestehenden "Historischen Titeln" der Juden und Christen aufnehmen sollte. Also eine sehr machtpolitisch orientierte Koraninterpretation um einen Rechtanspruch begründen zu können.
Nach den zugrundeliegenden Fakten ist der arabische Anspruch auf Jerusalem also wenig begründet. Es ist eher anzunehmen, dass die behauptete arabische Verbundenheit mit Jerusalem in religiöser Hinsicht als Taktik eingesetzt wird, um im Gebiet des ehemaligen Palästina-Mandates einen zusätzlichen arabischen Staat zu errichten und den jüdischen Einfluss in Jerusalem zurückzudrängen.*X-9
Da Israel im Gegensatz zu dem bis 1967 bestehenden jordanischen Regime die freie Religionsausübung in Jerusalem beachtet, besteht jedenfalls kein Bedürfnis zur Internationalisierung der Stadt. Der vereinzelt als bestehend behauptete Status eine corpus separatum für Jerusalem ist rechtlich in keinster Weise begründet.
Womit festzustellen bleibt, das hinsichtlich des völkerrechtlichen Status für Jerusalem, und zwar insbesondere für den Ostteil, nichts anderes als für Cisjordanien, den Gazaastreifen und die Golan-Höhen gilt.
Es ist daher durchaus völkerrechtskonform, Israel als legitimen Souverän über die ganze Stadt Jerusalem zu bezeichnen.
*X-1 Lauterpacht, Jerusalem and the Holy Places, London 1969, S. 36; Jüdische Grabsteine aus Ost- Jerusalem beispielsweise wurden von der jordanischen Armee zum Bau von Latrinen gebraucht!
*X-2 Lauterpacht, Jerusalem and the Holy Places, London 1969, S. 33
*X-3 UNO-Publikation, The Status of Jerusalem, New York 1997, S. 33
*X-4 Lewis, "Palestine: On the History and Geography of a Name" in: International History Review 1980 (2), S. 4
*X-5 Peters, Joan "From Time immemorial: The origins of the Arab-Israel
Conflict over Palestine", London 1985, S. 152
*X-6 Stone, Julius "Israel and Palestine, Assault on the Law of Nations", Baltimore 1981, S.114
*X-7 Mahmassani "The Principles of International Law in the Light of Islamic Doctrine" in: RdC 1966 I (117),S. 250-251
*X-8 Mahmassani "The Principles of International Law in the Light of Islamic Doctrine" in: RdC 1966 I (117),S. 251
*X-9 So verfolgen zur Zeit die Palästinenser im unteren Teil des Tempelbergs den Bau einer Moschee mit dem Ziel, den Tempelberg zu islamisieren, vgl. Etgar Lefkovits, "MKs call for investigation of Temple Mount construction" in: Jerusalem Post vom 17. Juli 2001
Selbst wenn Israel das Recht zum siedeln hätte/hat, würde ich mich an Stelle der Israelis von der Vorstellung, das dicht von Palästinensern besiedelte Westjordanland in ein "Greater Israel" einzuverleiben, verabschieden. Das ist demografisch nicht machbar (ausser durch Vertreibung - welche wiederum in der internationalen Gemeinschaft nicht durchzusetzen wäre). Und wenn dieses langfristige Ziel wegfällt, können die Israelis ob mit oder ohne Recht, das Siedeln getrost sein lassen. :]
"Ensinai aos vossos filhos o trabalho, ensinai às vossas filhas a modéstia, ensinai a todos a virtude da economia. E se não poderdes fazer deles santos, fazei ao menos deles cristãos"
Salazar
Kein verantwortlicher Palästinenser hat jemals irgendeiner Landnahme zugestimmt. Deshalb ist nicht nur die zionistsiche Besiedlung auf dem Golan, Gaza oder Westbank illegal, sondern das gesamte zionistische Projekt im arabischen Palästina.
Intifada und Moqwama bis zur völligen Befreiung des ganzen Landes vom Jordan bis zum Mittelmeer!
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