Was taugt eine Verfassung, die je nach Bedarf abgeändert wird?
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Allenfalls zum Arsch abwischen.
Also können sie auch gleich den Text auf ´ne Klorolle drucken.
Gruß - Lioba
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Die Zahl der Antidemokraten, angesiedelt an höchster politischer Spitze, wird täglich größer. Vielleicht wird man sich bald des Art. 20.4 GG erinnern müssen? Und nicht nur sich seiner zu erinnern, auch nach ihm zu handeln, scheint Gebot der Stunde zu sein.
Und wie schnell diese Demokratie- und Verfassungsfeinde dabei sind, das GG zu ändern, wann immer es ihnen in den Kram paßt, das ist schon erstaunlich. Immer aber wenn das Volk das Wort "Volksabstimmung" in den Mund nimmt, bekommt es in dieser Frage zu hören: "Das läßt die Verfassung nicht zu!" ("... und das ist gut so!" Schröder bei Chirac)
Wie wäre es, möchte man Herrn Jung und den AOK-Shopper-Fahrer fragen, wie wäre es, wenn wir uns in dieser Frage mal über eine Verfassungsänderung unterhalten würden?
Die Antwort der so Befragten geht im Düsenklappern derselben unter! Aber wir verstehen auch so: In dieser Frage wird es keine Änderung des GG geben!
Was schließen wir daraus:
Das Pack muß weg!
Geändert von Helga (06.04.2007 um 08:00 Uhr)
..ein Rollstuhlfahrer aus Berlin will auch die "Verfassung" ändern, um Unterdrückungs- und Überwachungmechanismen seiner Untertanen zu erhöhen,wie beispielsweise Online PC Kontrolle und andere Spielchen (Flugzeuge abschiessen, Kreuzfahrtschiffe zu versenken, Fingerabdrücke in die Pässe, Bw Einsatz gegen die Bevölkerung innerhalb der brD etc. pp.) gegen das Deutsche Volk zu etablieren,nur bei der Etablierung einer faschistichen Ideologie ,beruft man sich die sogenannte Verfassung und die sogenannte "Religionsfreiheit" über alle andere Punkte die sogenannten "Verfassung".
Bald wird Schäuble und Co. sicherlich das Ermächtigungsgesetz von 1933 wiederbeleben.
Geändert von Sterntaler (06.04.2007 um 08:55 Uhr)
Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987
Das GG kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden (Art. 79 Abs. 2); die Grundrechte und der Grundsatz, dass die Länder bei der Gesetzgebung mitwirken, dürfen nicht geändert werden (Art. 79 Abs.1 und 3).
alle Änderungen bisher:[Links nur für registrierte Nutzer]
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http://deutschfeindlichesprueche.wordpress.com/
http://deutschelobby.wordpress.com/
Die indianischen Völker konnten die Zuwanderer nicht stoppen. Jetzt leben sie in Reservaten. ..... Ignore: Bodenplatte- Doppelagent-Cinnamon kotzfisch,
Jede Verfassung ist änderbar, ob nun das GG oder die Verfassung der Vereinigten Staaten etc. Die Art und Weise der Änderung unterscheidet sich zwar beiden, was unterschiedliche Wirkungen hat, aber immer eine ändernde Wirkung.
In den USA erfolgt die Änderung durch Zusätze, bei uns durch Änderung der Artikel.
Eine Änderung ist aber immer an Hürden gebunden. Bei uns nur durch 2/3 Mehrheiten in beiden Häusern.
Im Übrigen bist du scheinheilig, weil du dich über die Änderungsmöglichkeit nur aufregst, weil hier etwas bestimmtes geändert werden soll und auch noch nicht mal geändert wurde.
Hast du dich über die Änderungsmöglichkeit aufgeregt als die Förderalismusreform beschlossen wurde? Nein.
Findet man von dir hier entsprechende Kritik zur den Änderungen des Grundgesetzes im Rahmen der Wiedervereinigung? Nein.
Ich kann dir sagen warum das so ist. Weil du dich bisher noch nie für das GG interessiert hast und im Grunde genommen ist dir die Änderungsmöglichkeit scheißegal, es geht dir nur um die angestrebte Änderung bezüglich der Auslandseinsätze.
Junge, dann kritisiere das auch direkt und nicht das, was dir ansonsten bisher scheißegal war, denn solche Scheinheiligkeit ist zum kotzen.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
wieder einer, der an der Wand schläft und vom Schnarchen des Nachbar auf Möglichkeiten im Weltgeschehen schließt.
Woher weißt Du, was ich alles gemacht - oder nicht gemacht habe?
Natürlich ist eine Verfassung abänderbar. Wenn sich das Volk anders entscheidet, soll die Verfassung geändert werden.
Wenn die Mehrheit der deutschen Bevölkerung lieber National sein möchte, muss die Verfassung geändert werden - und nicht darauf hingewiesen werden, dass die Verfassung das nicht zulässt.
Also:
"Für´n Arsch . . ." auf Klopapier drucken!
Gruß - Lioba
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