Sehr geehrte Frau Werk,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zu Recht fordern Sie in Ihrem Schreiben einen besseren Schutz für Nichtraucher in der Öffentlichkeit. Auch wenn jedermann weiß, dass Rauchen und Passivrauchen die Gesundheit gefährden, haben freiwillige Lösungen bislang nicht zum Erfolg geführt.
Deshalb hat das Bundeskabinett am 28. Februar den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens beschlossen. Das Rauchen wird grundsätzlich in allen Behörden des Bundes, in allen öffentlichen Fahrzeugen und in Bahnhöfen verboten. Das Gesetz sieht ferner eine Verbesserung des Schutzes vor Passivrauchen am Arbeitsplatz und eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes vor. Tabakwaren dürfen deshalb künftig nur noch an Erwachsene abgegeben werden. Kindern und Jugendlichen ist in der Öffentlichkeit das Rauchen nicht gestattet.
Der Bund gewährleistet mit dem Gesetz einen weitgehenden Schutz vor Passivrauchen in seinem Zuständigkeitsbereich. Zusammen mit den von den Ländern vorgesehenen Regelungen ist das ein Riesenschritt für den Nichtraucherschutz in Deutschland. Das Gesetz soll am 1. September 2007 in Kraft treten, die Änderungen im Jugendschutz am 1. Juli 2009.
Auch die Länder wollen Nichtraucher besser schützen. Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder haben sich am 23. Februar 2007 auf ein weitreichendes Rauchverbot geeinigt. Gaststätten und Diskotheken sollen grundsätzlich rauchfrei werden. Rauchen soll nur in abgetrennten Räumen möglich sein. Das Rauchverbot gilt auch für Schulen, Kindertagesstätten, Theater, Kinos und Museen, Krankenhäuser und Pflegeheime sowie Verwaltungseinrichtungen von Ländern und Kommunen.
Einige Länder wollen prüfen, inwieweit einzelne Gaststätten zu Raucherlokalen erklärt werden können. Die Ministerpräsidenten der Länder werden darüber am 22. März in Berlin abschließend entscheiden.
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung