kommt durchs Kabel:
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Zitat:
Die Online-Durchsuchung wurde in der Vergangenheit bereits gegen Beschuldigte eingesetzt, etwa um die Mails mutmaßlicher Mitglieder einer kriminellen Bande zu lesen. Das Durchforsten kann nur stattfinden, solange der Computer des Beschuldigten eingeschaltet ist. Die Maßnahme muss von einem Richter angeordnet werden.
Zitatende
Im Prinzip, da ich nichts zu verbergen habe, sollen sie es bei Verdächtigen tun.
Aber, der Gedanke, das mein Internetanschluss gläsern ist bzw. sein kann, gefällt mir natürlich überhaupt nicht.
Die Verdachtsgründe müssen eindeutig sein!