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Thema: Deutschland doch nicht frei und souverän?

  1. #631
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von Phillie Beitrag anzeigen
    Lieber Gehirnutzer,

    Du sprichst leider von August, Oktober!

    Der Art. 23 wurde aber schon im Juli 1990 gestrichen!
    Wie passt das denn?
    Ach ja, da haben wir doch wieder einen Typen von der Marke Krascher History. Die liebe Geschichte, das der liebe Herr James Baker die Streichung des Artikels 23 befohlen hat.
    Nun mal abgesehen davon, das eine solche Möglichkeit der Einflussnahme schon mit den Pariser Verträgen von 1955 aufgegeben wurde, und das James Baker schon gegen Personen, die ihn mit dieser Behauptung diskreditierten wollten erfolgreich zivilrechtlich vorgegangen ist, kannst du ja sicherlich den Widerspruch zwischen deiner Behauptung und [Links nur für registrierte Nutzer], dem dazugehörigen [Links nur für registrierte Nutzer], in dessen Eingangsformel darauf hingewiesen wird, das für die unter Artikel 4 genannten Änderungen des GG die Bestimmungen des Artikels 79 GG eingehalten worden sind, erklären.
    Wo wie gerade bei Artikel 79 GG sind, es heißt ja dort eine Änderung des GG kann nur durch ein Gesetz erfolgen und eine Streichung ist eine Änderung, kannst du sicherlich den Verweis auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt geben oder die entsprechende [Links nur für registrierte Nutzer]-Nummer.

    Für den Einigungsvertrag sind diese Daten:

    FNA 105-3
    BGBl. II 1990 S. 885

    Zitat Zitat von Phillie Beitrag anzeigen
    Das habe ich nie behauptet, diese Aussage stammt von Dir! :]
    Da versuchst mir etwas in den Mund zu legen was ich nicht gesagt habe.
    Ich habe gesagt:

    1. Das das GG eine Verfassung ist.

    2. Das sich aus Art. 146 GG keine Verpflichtung zur einer neuen Verfassung ergibt.

    3. Meine sonstigen Ausführungen bezüglich einer neuen Verfassung und verfassungsgebender Maßnahmen beziehen sich auf den Umstand, das auch mit dem Vorhandensein eine gültigen Verfassung, in diesem Fall das GG, das Recht und die Möglichkeit sich eine neue Verfassung geben zu können nicht erlischt.
    Die gültige Verfassung muss nicht mal einen Passus erhalten, der eine solche Möglichkeit vorsieht, denn diese Möglichkeit erlischt nie.

    Es scheint, das du den Unterschied zwischen Einleitung verfassungsgebender Maßnahmen und der Zustimmung zur Verfassung nicht verstehst.
    Als verfassungsgebender Maßnahmen versteht man alles vom Entwurf der Verfassung bis zur Ermittlung der Zustimmung durch das Volk.
    Das für die Einleitung von verfassungsgebenden Maßnahmen, qualifizierte Mehrheiten in den Parlamenten Bundestag und Bundesrat notwendig sind, ist keine feste Vorschrift, sondern nur die momentane Rechtsauffassung, jedoch können sich Rechtsauffassungen ändern.
    Geändert von Gehirnnutzer (16.10.2007 um 01:34 Uhr)
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #632
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von Phillie Beitrag anzeigen

    Der Art. 23 wurde aber schon im Juli 1990 gestrichen!
    Wie passt das denn?]
    Ach - könntest du dafür bitte mal einen brauchbaren Beleg beibringen? Ich habe schon oft danach gefragt, aber leider erfolglos.

    Also?

  3. #633
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Ach ja, da haben wir doch wieder einen Typen von der Marke Krascher History. Die liebe Geschichte, das der liebe Herr James Baker die Streichung des Artikels 23 befohlen hat.
    Nun mal abgesehen davon, das eine solche Möglichkeit der Einflussnahme schon mit den Pariser Verträgen von 1955 aufgegeben wurde, und das James Baker schon gegen Personen, die ihn mit dieser Behauptung diskreditierten wollten erfolgreich zivilrechtlich vorgegangen ist, kannst du ja sicherlich den Widerspruch zwischen deiner Behauptung und [Links nur für registrierte Nutzer], dem dazugehörigen [Links nur für registrierte Nutzer], in dessen Eingangsformel darauf hingewiesen wird, das für die unter Artikel 4 genannten Änderungen des GG die Bestimmungen des Artikels 79 GG eingehalten worden sind, erklären.
    Wo wie gerade bei Artikel 79 GG sind, es heißt ja dort eine Änderung des GG kann nur durch ein Gesetz erfolgen und eine Streichung ist eine Änderung, kannst du sicherlich den Verweis auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt geben oder die entsprechende [Links nur für registrierte Nutzer]-Nummer.

    Für den Einigungsvertrag sind diese Daten:

    FNA 105-3
    BGBl. II 1990 S. 885



    Da versuchst mir etwas in den Mund zu legen was ich nicht gesagt habe.
    Ich habe gesagt:

    1. Das das GG eine Verfassung ist.

    2. Das sich aus Art. 146 GG keine Verpflichtung zur einer neuen Verfassung ergibt.

    3. Meine sonstigen Ausführungen bezüglich einer neuen Verfassung und verfassungsgebender Maßnahmen beziehen sich auf den Umstand, das auch mit dem Vorhandensein eine gültigen Verfassung, in diesem Fall das GG, das Recht und die Möglichkeit sich eine neue Verfassung geben zu können nicht erlischt.
    Die gültige Verfassung muss nicht mal einen Passus erhalten, der eine solche Möglichkeit vorsieht, denn diese Möglichkeit erlischt nie.

    Es scheint, das du den Unterschied zwischen Einleitung verfassungsgebender Maßnahmen und der Zustimmung zur Verfassung nicht verstehst.
    Als verfassungsgebender Maßnahmen versteht man alles vom Entwurf der Verfassung bis zur Ermittlung der Zustimmung durch das Volk.
    Das für die Einleitung von verfassungsgebenden Maßnahmen, qualifizierte Mehrheiten in den Parlamenten Bundestag und Bundesrat notwendig sind, ist keine feste Vorschrift, sondern nur die momentane Rechtsauffassung, jedoch können sich Rechtsauffassungen ändern.
    1.) Was ist Krascher History?

    2.) Leg ich Dir nichts in den Mund, Du hast behauptet das GG sei durch Ratifizierung der Länderparlamente zur Verfassung mutiert! Dann hast gefragt ob wir eine neue Verfassung haben, es geht um das Wort neu!
    Nämlich hier:

    Nur unterliegt ihr beiden dabei einem kleinen Irrtum. Was von den Alleierten genehmigt wurde, war nur der Entwurf des Grundgesetzes, also zu dem Zeitpunkt ein Vorschlag auf dem Papier.
    Zur Verfassung wurde das GG erst durch die Ratifiezierung in den Länderparlamenten, die aus gewählten Volksvertretern bestanden.
    Im Übrigen hat der Umstand der Gehnehmigung durch die Alleierten keine Auswirkung auf die Legitimität des GG( siehe hier)
    Beitrag 586

    Zitat:
    Zitat von Phillie Beitrag anzeigen
    2.) Hab ich das mit der Verfassung die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wurde einfach nur verschlafen?
    Ist das GG durch eine neu Verfassung ersetzt worden?
    Beitrag 625

    Du sagst GG = Verfassung - ich sage nein!
    Dann fragst Du mich ob wir eine neue Verfassung haben. Merkst Du was?

    Und jetzt keine Wortspalterei hier. Unser GG ist keine Verfassung deshalb brauchen wir keine neue Verfassung wir brauchen grundsätzlich eine Verfassung! Wobei ich vorert zufrieden wäre, wenn die Gültigkeit des GG wieder hergestellt wird!

    Die letzte mir bekannte Verfassung in unserem Land ist die Weimarer Verfassung!

  4. #634
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von charliehamburch Beitrag anzeigen
    inwiefern macht man sich damit strafbar?
    Darauf komm ich zurück wenn Du mir beantwortet hast für was deutsch die Kurzform ist.

    Ich frage Dich nochmal: Ist es die Kurzform für Bundesrepublik Deutschland oder für Deutsches Reich?

    Noch besser wär natürlich wenn Du mir einfach den Staat deutsch zeigst!

  5. #635
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von Fachmaf Beitrag anzeigen
    Ach - könntest du dafür bitte mal einen brauchbaren Beleg beibringen? Ich habe schon oft danach gefragt, aber leider erfolglos.

    Also?
    Bist Du verwandt mit dem Fachmann?

  6. #636
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von Phillie Beitrag anzeigen
    Bist Du verwandt mit dem Fachmann?
    Inwiefern beantwortet das meine Frage?

    Also bitte: Deine Behauptung, nun belege auch. Was war mit Art. 23 a.F. GG?

  7. #637
    vernunftbegabt Benutzerbild von Bierbaron
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Das GG ist eine Verfassung. Wer anderes behauptet soll sich erstmal schlau machen.

    Das deutsche Volk hat durch die Zustimmung ihrer Repräsentanten der Bundesländer das GG als Verfassung angenommen. Was gibt es da nicht zu verstehen?

    Grüße
    Bierbaron

  8. #638
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von Phillie Beitrag anzeigen
    Du sagst GG = Verfassung - ich sage nein!
    Dann fragst Du mich ob wir eine neue Verfassung haben. Merkst Du was?
    1. Ein Verfassungsgeber ist weder in seiner Zusammensetzung, noch in sener Struktur gebunden. Verfassungen koennen von Parlement, durch Volksabstimmung, vom Monarchen, gar per Parlamentsgesetz der Kolonialmacht erlassen werden. Es gibt hierzum im Staatsrecht keine Vorschrift - wie auch auch. Im Akt des urspruenglichen Verfassungsgebens werden solche Vorschriften erst geschaffen.

    2. Der 146 GG legt aber die Zusammensetzung ("Deutshes Volk") und die Art-und-Weise des Verfassungsgebens ("freie Entscheidung") fest.

    3. Diese Bindung eines verfassungsgeber kann nur durch den Verfassungsgeber selber erfolgen.

    4. Also ist das GG vom Verfasungsgeber erlassen worden.

    5. Ergo: Es ist eine Verfassung.

    ---

    Dazu muss man aber wissen, was in der Praemble mit "kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt" gemeint ist.

  9. #639
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von Phillie Beitrag anzeigen
    1.) Was ist Krascher History?
    Es muss heißen "Wer ist Krascher History", eine ehemaliger User, der zur der Fraktions der Reichsdeppen gehört und grundsätzlich keine überprüfbaren Belege für seine Behauptung vorlegte.
    Wo wir gerade bei Belegen sind, ich hatte dich aufgefordert Belege für die von dir behauptete Streichung des Artikel 23 GG........



    Zitat Zitat von Phillie Beitrag anzeigen
    2.)
    Du sagst GG = Verfassung - ich sage nein!
    Dann fragst Du mich ob wir eine neue Verfassung haben. Merkst Du was?

    Und jetzt keine Wortspalterei hier. Unser GG ist keine Verfassung deshalb brauchen wir keine neue Verfassung wir brauchen grundsätzlich eine Verfassung! Wobei ich vorert zufrieden wäre, wenn die Gültigkeit des GG wieder hergestellt wird!

    Die letzte mir bekannte Verfassung in unserem Land ist die Weimarer Verfassung!
    Ich habe [Links nur für registrierte Nutzer] klar belegt, warum das GG eine Verfassung ist und das auf Basis von durch jeden nachprüfbaren Fakten. Ich kann nichts dafür, wenn du faktenresitent bist und nur dein subjektiven Ansichten, denen eine rechtlich Grundlage fehlt.
    Da ich aber für belegte Informationen offen bin, fordere ich dich auf

    1. Die [Links nur für registrierte Nutzer] vorliegenden Ausführungen zu widerlegen und anhand nachprüfbaren Belegen zu erklären warum das Grundgesetz keine Verfassung ist.

    2. Deine Behauptung, das das GG nicht mehr gültig sei, durch nachprüfbare Fakten zu Belegen.
    Jedoch solltes du vorher dir mal die Beiträge des erwähnten Users KrascherHistory durchlesen. Der hat nämlich vehement ähnliches behauptet, ich hab nämlich keine Lust jedesmal die selben bereits widerlegten Behauptungen zu hören, wie zum Beispiel die bereits erwähnte James Baker Story.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  10. #640
    Systemkritiker Benutzerbild von Grenzer
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von IM Redro Beitrag anzeigen
    Jetzt nunmal ehrlich.

    Die Theorie der ganzen Reichregierungen hin oder her...

    Das steht im Bundesgesetzblatt...

    Die alliierten machten 1990 Deutschland klar, das Berlin incht Teil Deutschlands ist.
    Nicht nur das :
    Die Alliierten machen uns seit 1945 klar,
    1.: wer bestimmt und
    2.: wer bestimmt wird
    Deutschland fällt unter Abschnitt 2.:
    so sehe ich das mal ganz praktisch........

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