[QUOTE=Ivanhoe999;1231930][QUOTE=Fachmaf;1231894]Die gilt ohnehin als Vertragsvölkerrecht fort, soweit sie nicht durch spätere Abkommen verdrängt wird, nämlich die vier Genfer Abkommen von 1949 und deren Zusatzprotokolle.
Den gibt es seit 14.7.1945, seit Auflösung des SHAEF, nicht mehr.
Soweit sie von den Nachfolgeeinrichtungen des Besatzungsregimes übernommen wurden, dann schon. Grundsätzlich waren die Befehle des SHAEF aber an die eigene Truppe gerichtete Befehle und Verfügungen, die mittelbar die deutsche Zivilbevölkerung etc. betrafen. Um sie nach Auflösung der Einrichtung weitergelten zu lassen, mußte sie eine Nachfolgeeinrichtung ausdrücklich übernehmen.
Mit den vier Hauptsiegermächten ist das im 2+4-Vertrag geschehen. Was die anderen Staaten angeht, müßte man sich die bilateralen Abkommen anschauen, die mit jedem bisher geschlossen wurden.
Da mit allen diesen Staaten die Bundesrepublik diplomatische Beziehungen unterhält, kommt ein "Friedensvertrag" ohnehin nicht mehr in Frage. Ich hatte schon erklärt, warum der entbehrlich ist.