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Thema: Deutschland doch nicht frei und souverän?

  1. #501
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von IM Redro Beitrag anzeigen
    Nein, das GG übernimmt nicht Artikel, sondern verweisst auf die Weimarer Verfassung und sagt das diese weiterhin in Kraft sind.
    Die Frage, wer das Grundgesetz kennt, hast du mit diesem Beitrag zu deinen Ungunsten beantwortet.

    Schauen wir doch mal ins Grundgesetz.

    A r t i k e l 140

    Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.
    Ich finde hier absolut nichts, was deine Aussage bestätigen würde.

    Danach wurden bestimmte Artikel der Weimarer Verfassung ganz eindeutig Bestandteil des Grundgesetzes.

  2. #502
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von IM Redro Beitrag anzeigen
    Es reicht das allein diese Artikel weiter bestehen und das GG das so angibt.
    Sie "bestehen" nicht weiter, sondern sind Teil des Grundgesetzes, nur deshalb gelten sie noch.

    Gib diesen Unsinn auf. Die WRV war schon 1933 tot. Für 1945 kann man ihr zweifelsfrei das Ableben bescheinigen, weil die Staatsgewalt, die sie verfaßte, nicht mehr ausgeübt wurde. Verfassungen werden nicht förmlich außer Kraft gesetzt, sie werden dadurch obsolet, daß ihnen die Grundlage ihrer Geltung abhanden kommt.

    Zitat Zitat von IM Redro Beitrag anzeigen
    Das GG war und ist ein Mittel der Besatzer um nach dem Krieg Ordnung zu schaffen. Daher war die Schaffung des GG und der BRD als Übergangsregierung auch ein notwendiger und völkerechtlich, richtiger Schritt.
    Vier Jahre nach Kriegsende? Nachdem schon zwei Jahre zuvor die ersten deutschen Länder wiedergegründet worden waren?

    Gesetze zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung, wie sie noch die HLKO erwähnt, kann es nur in der unmittelbaren Nachkriegszeit geben. Mit der Stabilisierung des Besatzungsregimes ist das vorbei.

    Nein, die Verabschiedung des Grundgesetzes war, wie Carlo Schmid treffend sagte, die Reorganisation deutscher Staatlichkeit. Aufgrund des Besatzungsregimes stand es noch unter einem Genehmigungsvorbehalt der Westalliierten, die aber auf seine Gestaltung sehr wenig Einfluß nahmen. Die Diskussionen dazu kann man lang und breit nachlesen.

    Zitat Zitat von IM Redro Beitrag anzeigen
    Nur hätte man das nach ein paar Jahren wieder auflösen müssen, und dem Reich seine politische Handlungsfreiheit wieder zurück geben müssen.
    Das wäre nur unter gleichzeitiger Wiedervereinigung beider deutscher Staaten gegangen. Deshalb hat der Friedensvertrag ja eine ganze Weile auf sich warten lassen.

    Zitat Zitat von IM Redro Beitrag anzeigen
    Wenn dann Amerikaner sagen, die NATO hat den Zweck Deutschland unten zu halten, dann sehe ich die gleichen Argumente wie sie gegen das Reich vor dem Krieg angegeben wurden. Deutschland als wirtschaftlichen Feind unten zu halten.
    Du darfst nicht jedes Wort von launigen Politikerreden auf die Goldwaage legen.
    Geändert von Fachmaf (28.03.2007 um 11:08 Uhr)

  3. #503
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von Fachmaf Beitrag anzeigen
    Lies den Artikel 140:

    "Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes."

    Damit wird der bezeichnete Text Teil des Grundgesetz-Textes. Nirgendwo ist davon die Rede, daß die WRV als ganzes noch in Kraft sei; es genügt die Bezeichnung des zu inkorporierenden Textes.

    Wäre die WRV noch in Kraft, dann wäre die ausdrückliche Aufnahme der Staatskirchenrechts-Artikel überflüssig gewesen; es hätte dann genügt, wenn das GG zu diesem Gegenstand einfach keine Regelungen getroffen hätte.
    Nein... wenn ich zu faul bin mir was auszudenken, und von anderen abschreibe, dann mache ich Copy & Paste.

    Das GG war aber dazu gedacht die Weimarer Verfassung, die Aufgrund der nicht mehr regierungsfähigen Reichsregierung ausgesetzt war, zu überlagern. Da geraade die Punkte und Artikel 136 etc. passten, hat man sich entschieden nicht alles zu überlagern. Man war wohl zu faul, oder die entsprechenden Artikel waren ausreichend und gut.

    Wenn es die Weimarer Verfassung nicht mehr geben würde, hätte man nur Copy & Paste machen müssen.

  4. #504
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat von Eddie Meduza Beitrag anzeigen
    DIe BRD ist nicht souverän. Solche Aussagen kommen nicht, wie häufig behauptet, nur von 'rechtsradikalen'. Ich erinnere hierbei an die AUssage des früheren SPD Parteichef Lafontaine, als '49 aus den USA zurückkam und in einem Interview in der Welt sagte er habe sich davon überzeugen können dass dieses Land wohl von allen Möglicen regiert wird aber auf keinen Fall von der Bundesregierung.


    Ich meinte 94

  5. #505
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von IM Redro Beitrag anzeigen
    Das GG war aber dazu gedacht die Weimarer Verfassung, die Aufgrund der nicht mehr regierungsfähigen Reichsregierung ausgesetzt war, zu überlagern.
    Quelle für deine Behauptung?

    Die Beratungen des Parlamentarischen Rates sind in den Stenographischen Berichten zugänglich, oder Sekundärliteratur?

    Du bist auf dem Holzweg. Carlo Schmid hatte es treffend von der "Beschädigung" der WRV gesprochen, die eine Verfassungsneugebung nötig mache.

    Zitat Zitat von IM Redro Beitrag anzeigen
    Wenn es die Weimarer Verfassung nicht mehr geben würde, hätte man nur Copy & Paste machen müssen.
    Die Entstehungsgeschichte des Art.140 GG ist komplizierter, vgl. z.B.Hesse, JöR 10 (1961), 3ff.. Er kam als ein Formelkompromiß zustande, weil sich die Vorschläge zur Neuregelung des Staatskirchenrechts im Parlamentarischen Rat nicht durchsetzen konnten: Ein Antrag der DP vom 19.11.48 und ein gemeinsamer Antrag von CDU/CSU, Zentrum und DP vom 29.11.1948 wurden durch eine Mehrheit von SPD, KPD und FDP im Hauptausschuß abgelehnt. Die jetzige Formulierung ist eine Kompromißlösung auf Vorschlag von FDP-Abgeordneten, darunter Theodor Heuss. Weil eine Einigung nicht in Aussicht war, konnte man damit das Problem veragen.

  6. #506
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von Apifera Beitrag anzeigen


    »Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

    Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.«



    Warten wir mal ab, was Fachmann dazu schreiben wird. Er kennt sich in dieser Materie doch wesentlich besser aus als ich.
    Also dann zerlegen wir den ersten Absatz
    Alle Rechte und Verpflichtungen ... gemeint ist damit Alle daraus Resultierenden ereignisse vom Kriegsende und der Kapitulation der Wehrmacht unter Großadmiral Döniz bis zum ausrufen der Bundesrepublik Deutschland, bezüglich des Rechtlichen Rahmens der Rechtsvorschriften Haager Landkriegsordnung und des Völkerrechtes und erlasse der SHAEF - Gesetze diese bleiben aufgrund des Überleitvertrages unberührt und in vollem Umfang gültig!

    zu Absatz 2 bleibt zu sagen

    Das die SHAEF - Gesetze, Haager Landkriegsordnung und VN-Recht über das Grundgesetz gestellt bleiben und davon unberührt weitesgehend die Gesetzgebung und die Politischen rahmenbedingungen für Deutschland weiterhin vorgeben! Das heißt auch das die Siegermächte nach wievor über den Kontrollrat eingreifen können!

    Im klar Text bedeutet das für Deutschland ... das alle Gesetze der Hauptsiegermächte vorrangig jeglicher Gesetzgebung Deutschlands bestehen bleiben!
    Geändert von Ivanhoe999 (28.03.2007 um 13:24 Uhr)

  7. #507
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von Ivanhoe999 Beitrag anzeigen
    Das die SHAEF - Gesetze, Haager Landkriegsordnung und VN-Recht über das Grundgesetz gestellt bleiben und davon unberührt weitesgehend die Gesetzgebung und die Politischen rahmenbedingungen für Deutschland weiterhin vorgeben!
    Welche Gesetze sind das bspw?

  8. #508
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von Fachmaf Beitrag anzeigen
    Das wäre nur unter gleichzeitiger Wiedervereinigung beider deutscher Staaten gegangen. Deshalb hat der Friedensvertrag ja eine ganze Weile auf sich warten lassen.
    WELCHER FRIEDENSVERTRAG ... welche Nationen haben mit Deutschland einen Friedensvertag geschlossen?

  9. #509
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von Ivanhoe999 Beitrag anzeigen
    Also dann zerlegen wir den ersten Absatz
    Alle Rechte und Verpflichtungen ... gemeint ist damit Alle daraus Resultierenden ereignisse vom Kriegsende und der Kapitulation der Wehrmacht unter Großadmiral Döniz bis zum ausrufen der Bundesrepublik Deutschland, bezüglich des Rechtlichen Rahmens der Rechtsvorschriften Haager Landkriegsordnung und des Völkerrechtes und erlasse der SHAEF - Gesetze diese bleiben aufgrund des Überleitvertrages unberührt und in vollem Umfang gültig!

    zu Absatz 2 bleibt zu sagen

    Das die SHAEF - Gesetze, Haager Landkriegsordnung und VN-Recht über das Grundgesetz gestellt bleiben und davon unberührt weitesgehend die Gesetzgebung und die Politischen rahmenbedingungen für Deutschland weiterhin vorgeben! Das heißt auch das die Siegermächte nach wievor über den Kontrollrat eingreifen können!

    Im klar Text bedeutet das für Deutschland ... das alle Gesetze der Hauptsiegermächte vorrangig jeglicher Gesetzgebung Deutschlands bestehen bleiben!
    Das stimmt so nicht ganz. All diese Bestimmungen sind in deutsches Recht übergegangen, und deutsche Stellen können entscheiden, ob sie weiter in Kraft bleiben oder nicht.

    Manchmal habe ich den Eindruck, dass manche hier sich direkt krank fühlen, wenn sie feststellen, dass Deutschland wirklich souverän ist. Was habt ihr alle gegen ein souveränes Deutschland?

  10. #510
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von Ivanhoe999 Beitrag anzeigen
    WELCHER FRIEDENSVERTRAG ... welche Nationen haben mit Deutschland einen Friedensvertag geschlossen?
    Ich hatte schon erläutert, daß der 2+4-Vertrag dem Friedensvertrag entspricht, auf den in früheren Dokumenten Bezug genommen wird.

    Mit den anderen Kriegsgegnern wurde schon in den fünfziger Jahren durch bilaterale Vereinbarungen, Notenwechsel oder schlichte Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen eine Kriegsfolgenregelung getroffen.

    Falls du auf diesem Unsinn herumreiten möchtest, demzufolge es seit 1945 keinen Frieden gebe, sondern nur einen Waffenstillstand: Diese Unterscheidung kennt das Recht des Internationalen bewaffneten Konflikts nicht mehr. Ein Krieg endet, wenn die Kampfhandlungen eingestellt werden. Wie und welche Regelungen über die Kriegsfolgen die Parteien treffen wollen, ist ihnen überlassen.

    Ein Friedensvertrag als zwingendes Erfordernis zur Beendigung eines Kriegszustands ist in der Phase des klassischen Völkerrechts (1648-1945) nicht nachweisbar. Nur ungefähr ein Drittel aller europäischen Kriege wurden in dieser Zeit durch einen Vertrag beendet. Anders gings auch.

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